Mietspiegel Göttingen: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Der Mietspiegel Göttingen zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Wohnungen zwischen 25 und 150 m²: Die Mittelwerte reichen je nach Baualter und Größe von 6,35 €/m² (Baujahre 1946–1977, 80–100 m²) bis 13,34 €/m² (Neubau ab 2016, 25–50 m²) — im ungewichteten Schnitt aller 16 Tabellenfelder 9,15 €/m² nettokalt (eigene Auswertung; Quelle der Tabellenwerte: Stadt Göttingen, Fortschreibung des Mietspiegels vom 01.05.2025). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg samt Wohnwertsumme aus der amtlichen Orientierungshilfe. Wer eine Mieterhöhung Göttingen plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf — in Göttingen gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren.
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Wohnen und Mieten in Göttingen: die Lage vor Ort
Der Göttinger Wohnungsmarkt ist amtlich als angespannt eingestuft: Die Stadt steht seit dem 1. Dezember 2016 durchgängig in der Gebietskulisse der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung — zuletzt bestätigt durch die Verordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122), der ein Gutachten der RegioKontext GmbH zu angespannten Wohnungsmärkten in Niedersachsen (Dezember 2023) zugrunde liegt. Treiber ist die Universität: Auf 124.548 Einwohner (Zensus, Stichtag 15.05.2022) kommen rund 27.700 Studierende der Georg-August-Universität im Wintersemester 2025/26 (Quelle: Pressemitteilung der Universität Göttingen vom 27.10.2025) — mehr als jeder fünfte Einwohner studiert. Beim Zensus 2022 verzeichnete Göttingen zudem das größte absolute Bevölkerungswachstum aller niedersächsischen Städte gegenüber dem Zensus 2011 (+6.520 Personen; Quelle: Stadt Göttingen nach Zahlen des Landesamts für Statistik Niedersachsen). Entsprechend groß ist der Preisabstand im Mietspiegel: Neubauwohnungen ab Baujahr 2016 kosten im Mittel 11,57–13,34 €/m², Bestandswohnungen der Baujahre 1946–1977 je nach Größe nur 6,35–8,02 €/m² (Mietspiegel-Fortschreibung vom 01.05.2025).
Wie stark sind die Mieten in Göttingen gestiegen?
Die Werte des Göttinger Mietspiegels sind mit der Fortschreibung zum 1. Mai 2025 um 6,3 Prozent gestiegen: Die Stadt hat alle Tabellenwerte des Mietspiegels 2023 (Erhebungsstichtag 01.09.2022) mit der Entwicklung des Verbraucherpreisindex von September 2022 (112,7) bis September 2024 (119,8) fortgeschrieben — Multiplikationsfaktor 1,063 (Quelle: Fortschreibungsbericht der DOMUS Consult im Auftrag der Stadt Göttingen, 01.05.2025). Eine typische Bestandswohnung der Baujahre 1946–1977 mit 50–80 m² lag 2023 im Mittel bei 6,84 €/m² (Mietspiegeltabelle 2023, amtlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Göttingen Nr. 14 vom 24.05.2023), nach der Fortschreibung 2025 sind es 7,27 €/m². Der einfache Mietspiegel wird damit fortgeschrieben „wie ein qualifizierter Mietspiegel" (Fortschreibungsbericht, Abschnitt 2) — turnusgemäß alle zwei Jahre nach § 558c Abs. 3 BGB.
Bekommt Göttingen einen qualifizierten Mietspiegel?
Ja: Der Rat der Stadt Göttingen hat am 12. Juni 2026 mehrheitlich beschlossen, dass spätestens bis Mai 2027 ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB für das gesamte Stadtgebiet vorliegen soll (gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und GöLinke; Quelle: Stadt Göttingen, Meldung „Ergebnisse der Ratssitzung vom 12. Juni" 2026). Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, ist mindestens alle zwei Jahre fortzuschreiben und alle vier Jahre neu zu erstellen; seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden. Bis dahin gilt der einfache Mietspiegel in der Fassung der Fortschreibung vom 1. Mai 2025 weiter.
Besonderheiten des Göttinger Mietspiegels
Der Mietspiegel Göttingen ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB und kommt ohne Wohnlagen-Einteilung aus: Die Tabelle bildet nur vier Baualtersklassen und vier Größenklassen ab (16 Felder) — die Lage der Wohnung spielt, anders als in vielen Städten, für den Tabellenwert keine Rolle. Die Einordnung innerhalb der Mietpreisspanne (ausgewiesen wird die 2/3-Spanne um das arithmetische Mittel) erfolgt über eine Wohnwertsumme aus Plus- und Minuspunkten der Orientierungshilfe: Bei −4 bis +4 Punkten gilt der Mittelwert, ab ±5 Punkten die halbierte obere bzw. untere Spannenhälfte, ab ±10 Punkten deren äußere Hälfte (Mietspiegel Göttingen, Fassung 01.05.2025, S. 7). Auffällig ist die Gewichtung der Merkmale: Eine durchgeführte Vollmodernisierung zählt +3 Punkte und ist damit das stärkste Einzelmerkmal, während etwa Einfachverglasung oder ein Bad/WC außerhalb der Wohnung jeweils −2 Punkte bringen; auch der Energiekennwert des Gebäudes fließt ein — mit Standardbereichen, die je nach Baualtersklasse zwischen 55 und 160 kWh/m²a liegen. Erstellt wurde der Mietspiegel 2023 von der DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH auf Basis einer Befragung von Vermietern und Mietern (September/Oktober 2022) unter Mitwirkung einer Arbeitsgruppe aus Deutschem Mieterbund Göttingen, Haus- und Grundeigentümervereinigung, Wohnungsgenossenschaften, Volksheimstätte, Städtischer Wohnungsbau GmbH und Stadtverwaltung.
Belege aus dem Mietspiegel Göttingen
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Göttingen geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Göttingen: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Göttingen ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Göttingen laut Mietspiegel?
Die Mittelwerte des Mietspiegels Göttingen (Fortschreibung vom 01.05.2025) reichen je nach Baualter und Wohnungsgröße von 6,35 €/m² (Baujahre 1946–1977, 80–100 m²) bis 13,34 €/m² nettokalt (Neubau ab 2016, 25–50 m²); über alle 16 Tabellenfelder sind das ungewichtet 9,15 €/m² (eigene Auswertung). Die ausgewiesenen Spannen reichen von 5,07 €/m² bis 15,39 €/m².
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Göttingen ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Göttingen aber maximal 15 % innerhalb von drei Jahren: Die Stadt liegt in der Gebietskulisse des § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 20.12.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122, gültig bis 31.12.2029); außerhalb solcher Gebiete gelten 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB).
Gilt in Göttingen die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?
Ja, durchgängig seit dem 1. Dezember 2016: zunächst nach der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 08.11.2016 (Nds. GVBl. S. 252), dann nach der Verordnung vom 22.12.2020 und aktuell nach § 2 der Verordnung vom 20.12.2024 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 03.12.2025 — gültig bis zum 31.12.2029. Bestandsmieten dürfen in Göttingen daher innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen.
Gilt in Göttingen die Mietpreisbremse?
Ja. Göttingen gehört zur Gebietskulisse des § 1 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung (Mietpreisbremse, verlängert durch die Änderungsverordnung vom 03.12.2025 bis zum 31.12.2029): Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB, mit den gesetzlichen Ausnahmen z. B. für Neubau ab Oktober 2014). Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB in bestehenden Mietverhältnissen ist die Mietpreisbremse nicht maßgeblich.
Ist der Mietspiegel Göttingen ein qualifizierter Mietspiegel?
Nein, es ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB — erstellt 2023 durch die DOMUS Consult im Auftrag der Stadt, anerkannt durch Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 24.04.2023, und zum 01.05.2025 per Verbraucherpreisindex um 6,3 % fortgeschrieben. Der Rat hat am 12.06.2026 beschlossen, dass spätestens bis Mai 2027 ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB vorliegen soll.
Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Göttingen nicht?
Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum zwischen 25 und 150 m² Wohnfläche. Nicht anwendbar ist er u. a. auf öffentlich geförderte Wohnungen, ganz oder größtenteils gewerblich genutzten Wohnraum, Zimmer in Studenten-, Jugend-, Alten(pflege)- und sonstigen Heimen, Untermietverhältnisse, möbliert oder teilmöbliert vermieteten Wohnraum (ausgenommen Einbauküchen und Einbauschränke) sowie Dienst- und Werkswohnungen.
Wie oft darf die Miete erhöht werden?
Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Erhöhungsverlangen zugehen; wirksam wird die neue Miete erst, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war (§ 558 Abs. 1 BGB). Zusätzlich begrenzt in Göttingen die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren den Erhöhungsspielraum.
Wie funktioniert die Spanneneinordnung im Mietspiegel Göttingen?
Über eine Wohnwertsumme: Zutreffende Plus- und Minuspunkte der Orientierungshilfe (z. B. Vollmodernisierung +3, hochwertiges Bad +1, Einfachverglasung −2) werden addiert. Bei −4 bis +4 Punkten gilt der Mittelwert des Tabellenfeldes als ortsübliche Vergleichsmiete; bei +5 bis +9 Punkten die untere Hälfte der oberen Spannenhälfte, ab +10 Punkten deren obere Hälfte — spiegelbildlich bei negativen Summen (Mietspiegel Göttingen, Fassung 01.05.2025, S. 7).