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Mietspiegel Erlangen: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Erlangen zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen und Einfamilienhäuser in der Stadt: Die durchschnittliche monatliche Basis-Nettomiete beträgt 9,67 €/m² nach dem qualifizierten Erlanger Mietspiegel 2025–2027, der seit dem 1. Oktober 2025 gilt — ein Plus von 10,7 % gegenüber der letzten Neuerstellung 2021 (Quelle: Stadt Erlangen, Mietspiegel 2025–2027). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — m²-genau nach Wohnfläche und Baujahr, mit allen prozentualen Zu- und Abschlägen und vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Erlangen plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

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Wohnen und Mieten in Erlangen: die Lage vor Ort

Der Erlanger Wohnungsmarkt ist von zwei großen Arbeitgebern geprägt: der Friedrich-Alexander-Universität mit 39.857 Studierenden (Wintersemester 2025/26, Quelle: FAU, Daten und Fakten) und Siemens, dessen weltweit größter Standort Erlangen ist — rund 25.000 Beschäftigte arbeiten laut Siemens-Pressemitteilung zum neuen Siemens Campus allein in der Stadt. Bei 120.646 Einwohnern (Stand 31.12.2025, Einwohnermelderegister der Stadt Erlangen) sorgt diese Nachfrage für einen angespannten Markt: Die Bayerische Staatsregierung führt Erlangen durchgängig in der Gebietskulisse ihrer Mieterschutzverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Der Preisabstand zwischen Alt und Neu ist deutlich: Eine 70-m²-Wohnung der Baujahre 1949–1965 kostet laut Basistabelle des Mietspiegels 2025–2027 im Mittel 7,43 €/m², eine gleich große Neubauwohnung (Baujahr 2023 bis Januar 2025) 12,43 €/m² — rund 67 % mehr. Kleine Wohnungen sind pro Quadratmeter am teuersten: 25 m² Neubau werden mit 24,45 €/m² ausgewiesen, während große Bestandswohnungen um 8 €/m² liegen (Quelle: Tabelle 1, Erlanger Mietspiegel 2025–2027).

Besonderheit beim Mieterschutz: In Erlangen gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % — Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen statt der bundesweiten 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Erlangen steht in der Gemeindeliste der Bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 (BayMBl. 2025 Nr. 558, in Kraft seit 01.01.2026, befristet bis 31.12.2029, 285 Gemeinden) und stand bereits in der Vorgängerverordnung vom 14.12.2021 (GVBl. S. 674, gültig 2022–2025). Auch die Mietpreisbremse für Neuvermietungen (§ 556d BGB) gilt in Erlangen weiterhin.

Wie stark sind die Mieten in Erlangen gestiegen?

Die durchschnittliche Basis-Nettomiete in Erlangen ist zwischen den Neuerstellungen 2021 und 2025 um 10,7 % auf 9,67 €/m² gestiegen (Quelle: Stadt Erlangen, Vorwort zum Mietspiegel 2025–2027). Die Stadt erhebt den Mietspiegel im Zwei-Jahres-Rhythmus neu bzw. schreibt ihn fort: Ausgaben erschienen zuletzt 2021, 2023 und 2025, die nächste Aktualisierung kündigt der Titel „Mietspiegel 2025–2027" für 2027 an.

Bemerkenswert ist die Fortschreibung 2023: Statt wie früher üblich den Verbraucherpreisindex zu übernehmen, befragte die Stadt die Mieterhaushalte erneut — Ergebnis war eine tatsächliche Mietsteigerung von durchschnittlich 3,7 % (höchster Anstieg 7,6 %), während eine Fortschreibung nach Verbraucherpreisindex pauschale 13,2 % bedeutet hätte (Quelle: Stadt Erlangen, Vorwort zum Mietspiegel 2023). Die Mieter in Erlangen blieben so von einem rein inflationsgetriebenen Sprung verschont.

Was ist am Erlanger Mietspiegel besonders?

Der Erlanger Mietspiegel 2025–2027 arbeitet quadratmetergenau: Die Basistabelle weist für jede Wohnfläche von 25 bis 150 m² (in 1-m²-Schritten) und neun Baujahrsklassen einen eigenen Wert aus — insgesamt 1.134 Tabellenwerte, deutlich feiner als die üblichen Größenklassen anderer Städte. Die Wohnfläche wird dafür kaufmännisch auf ganze Quadratmeter gerundet; Wohnungen unter 25 m² und über 150 m² bildet der qualifizierte Mietspiegel nicht ab (Quelle: Erlanger Mietspiegel 2025–2027, Tabelle 1).

Ausstattung, Modernisierung und Lage fließen als prozentuale Zu- und Abschläge auf die Basis-Nettomiete ein — vom Zuschlag für eine bis zu 10 Jahre alte Einbauküche (+11 %) bis zum Abschlag, wenn in Gebäuden mit Baujahr vor 2002 seit 15 Jahren keine Modernisierung stattfand (−7 %). Statt eines Wohnlagenverzeichnisses mit Adresslisten bewertet Erlangen die Lage über Luftlinien-Entfernungen zu Innenstadt, Supermarkt, Schule, Kita und Grünflächen; die Werte je Adresse liefert ein Online-Tool der Stadt unter www.erlangen.de/mietspiegel. Die ortsübliche Vergleichsmiete gilt in einer Spannbreite von ±21 % um den errechneten Mittelwert (2/3-Spanne).

Mit der Ausgabe 2025–2027 hat die Stadt die Systematik komplett umgestellt: Der Mietspiegel 2023 ermittelte die Grundmiete noch allein nach der Wohnfläche und behandelte das Baujahr als Zu-/Abschlagsmerkmal mit Gebietstypen-Lagebewertung; seit Oktober 2025 stehen Wohnfläche und Baujahr gemeinsam in der Basistabelle. Erstellt wurde die aktuelle Ausgabe von der städtischen Statistikstelle mit dem EMA Institut für empirische Marktanalysen auf Basis einer Befragung von 4.000 Miethaushalten; Mieterverein Erlangen, Deutscher Mieterbund Nürnberg, Haus- und Grundbesitzerverein Erlangen und der Stadtrat (Beschluss vom 25.09.2025) haben ihn als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt (Quelle: Impressum und Vorwort, Erlanger Mietspiegel 2025–2027).

Belege aus dem Mietspiegel Erlangen

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Erlangen geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Erlangen — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Erlangen — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Erlangen: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Erlangen ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Bayern: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Erlangen laut Mietspiegel?

Die durchschnittliche monatliche Basis-Nettomiete beträgt 9,67 €/m² nach dem Erlanger Mietspiegel 2025–2027 (Quelle: Stadt Erlangen). Je nach Wohnfläche und Baujahr reicht die Basistabelle von 7,39 €/m² (Bestandswohnung der Baujahre 1949–1965) bis 24,45 €/m² (kleine Neubauwohnung mit 25 m²); Ausstattung, Modernisierung und Lage verändern den Wert zusätzlich um prozentuale Zu- und Abschläge.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Erlangen ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Erlangen maximal 15 % innerhalb von drei Jahren: Die Stadt steht in der Gemeindeliste der Bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 (in Kraft seit 01.01.2026, befristet bis 31.12.2029), die die Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB von 20 % auf 15 % absenkt.

Gilt in Erlangen die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Ja. Erlangen ist in der Bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 (BayMBl. 2025 Nr. 558, 285 Gemeinden, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2029) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen und stand bereits in der Vorgängerverordnung vom 14.12.2021 (GVBl. S. 674, gültig 2022–2025). Bestandsmieten dürfen daher innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen.

Gilt in Erlangen die Mietpreisbremse?

Ja. Erlangen gehört zur Gebietskulisse der Bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 (in Kraft seit 01.01.2026, befristet bis 31.12.2029): Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB, mit den gesetzlichen Ausnahmen z. B. für Neubau ab Oktober 2014). Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB in bestehenden Mietverhältnissen ist sie nicht maßgeblich.

Ist der Mietspiegel Erlangen ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, nach § 558d BGB. Der Erlanger Mietspiegel 2025–2027 wurde von der städtischen Statistikstelle mit dem EMA Institut für empirische Marktanalysen nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt (Befragung von 4.000 Miethaushalten) und vom Mieterverein Erlangen, dem Deutschen Mieterbund Nürnberg und Umgebung, dem Haus- und Grundbesitzerverein Erlangen sowie dem Stadtrat (Sitzung vom 25.09.2025) als qualifizierter Mietspiegel anerkannt.

Wie lange gilt der Erlanger Mietspiegel 2025–2027?

Der Erlanger Mietspiegel 2025–2027 gilt seit dem 1. Oktober 2025 und ersetzt den Mietspiegel 2023. Dem Titel entsprechend ist die nächste Aktualisierung für 2027 vorgesehen; qualifizierte Mietspiegel müssen nach § 558d BGB spätestens nach zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Erlangen nicht?

Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundene Mietwohnungen und Einfamilienhäuser des freifinanzierten Wohnungsbaus — nicht für öffentlich geförderte (preisgebundene) Wohnungen. Wohnungen unter 25 m² und über 150 m² Wohnfläche bildet der qualifizierte Teil des Mietspiegels nicht ab; die Broschüre nennt für sie nur unverbindliche Orientierungswerte.

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Erhöhungsverlangen zugehen; wirksam wird die neue Miete, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war (§ 558 Abs. 1 BGB). Zusätzlich gilt in Erlangen die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren.

Wie wird die Lage einer Wohnung im Erlanger Mietspiegel bewertet?

Über Luftlinien-Entfernungen statt eines Wohnlagenverzeichnisses: Zuschläge gibt es z. B. für bis zu 500 m Entfernung zur Innenstadt (+4 %) oder bis zu 300 m zur nächsten Grünfläche (+2 %), Abschläge etwa bei über 1.000 m zum nächsten Supermarkt (−1 %). Die Entfernungen je Adresse liefert das Online-Tool der Stadt unter www.erlangen.de/mietspiegel; Routenplaner wie Google Maps sind laut Broschüre nicht verwendbar.