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Mietspiegel Duisburg: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Für Mieterhöhungen in Duisburg gilt seit dem 1. Februar 2026 der qualifizierte Mietspiegel 2026 (§ 558d BGB), gültig bis zum 31. Januar 2028 — eine Fortschreibung des Mietspiegels 2024, die alle Basis-Nettokaltmieten um 4,55 % anhebt, entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex von Mai 2023 bis Mai 2025 (Quelle: Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen). Die Basismieten des Mietspiegels Duisburg richten sich allein nach der Wohnfläche und reichen von 6,26 bis 7,66 €/m² nettokalt; Baujahr, Ausstattung und Wohnlage wirken als prozentuale Zu- oder Abschläge. Mit dem Rechner ermitteln Vermieter und Mieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg nach dem Mietspiegel Duisburg 2026. Wer eine Mieterhöhung Duisburg plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf — in Duisburg maximal 20 % innerhalb von drei Jahren, eine abgesenkte Kappungsgrenze gilt hier nicht.

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Wie wird die Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel Duisburg 2026 berechnet?

Der Mietspiegel Duisburg 2026 ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete in zwei Schritten: Aus einer Basistabelle, die allein von der Wohnfläche abhängt (20–120 m², 50 Klassen à 2 m²), ergibt sich ein Grundwert von 7,66 €/m² (20–21 m²) bis 6,26 €/m² (118–119 m²) nettokalt — je größer die Wohnung, desto niedriger der Quadratmeterpreis. Auf diesen Basiswert wirken Baujahr, Ausstattung und Wohnlage ausschließlich als prozentuale Zu- oder Abschläge; alle Prozentwerte werden addiert und gemeinsam auf die Basismiete angewendet (keine Verkettung). Quelle: Qualifizierter Mietspiegel 2026 für die Stadt Duisburg, Tabelle 1, gültig ab 01.02.2026.

Die wichtigsten Zu- und Abschläge des Mietspiegels Duisburg 2026 (Stand: 01.02.2026):

MerkmalZu-/Abschlag
Baujahr 2007–2023+30 %
Baujahr 2002–2006+17 %
Baujahr 1994–2001+13 %
Baujahr 1949–1969 (Referenz)±0 %
Baujahr 1970–1993−4 %
Baujahr vor 1949−6 %
Wohnlage A/B (sehr gut/gut)+8 %
Wohnlage C (mittel, Referenz)±0 %
Wohnlage D (einfach)−3 %
Eigener Stellplatz / Garage+9 %
Terrasse oder Balkon über 7,5 m²+9 %
Rollstuhlgerecht nach DIN 18040-2+11 %
Gute Badausstattung+4 %
Je Modernisierung in den 2020er-Jahren+4 %

Rechenbeispiel: Eine 60 m² große Wohnung hat den Basiswert 6,54 €/m² (Klasse 60–61 m²). Als Neubau von 2007–2023 (+30 %) in guter Wohnlage A/B (+8 %) ergibt sich ein Zuschlag von zusammen +38 %, also 6,54 €/m² × 1,38 = 9,03 €/m² nettokalt. Die vier Wohnlagen A–D richten sich nach der Wohnlagenkarte des Gutachterausschusses Duisburg (Beschluss vom 19.12.2023).

Wie günstig ist Duisburg im Vergleich zu den anderen NRW-Großstädten?

Die Basismieten des Mietspiegels Duisburg 2026 von 6,26 bis 7,66 €/m² nettokalt gehören zu den niedrigsten unter den fünf „Großen Großstädten" Nordrhein-Westfalens (Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg). Für eine beispielhafte 60-m²-Wohnung stieg die Basis-Nettokaltmiete mit der Fortschreibung 2026 von 375,60 € auf 392,40 € pro Monat (6,54 €/m²). Quelle: Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen, Mietspiegel 2026.

Das niedrige Mietniveau trifft auf eine wieder wachsende Stadt: Duisburg hatte am 31.12.2024 wieder 502.270 Einwohner, nachdem die Einwohnerzahl 2014 mit 485.465 ihren Tiefpunkt erreicht hatte (Quelle: IT.NRW/Statistik.NRW, Kommunalprofil Duisburg, Landesdatenbank-Stand 15.01.2026). Das Preisgefüge ist stark vom Baualter geprägt: Die Referenzklasse des Mietspiegels ist der Nachkriegsbestand von 1949–1969 (±0 %), während Neubau ab 2007 einen Zuschlag von +30 % erzielt — eine für Ruhrgebietsstädte typische Spreizung. Industriell geprägte Lagen sind als eigene Wohnlage D mit einem Abschlag von −3 % ausgewiesen.

Was bedeutet die VPI-Fortschreibung des Mietspiegels nach § 558d Abs. 2 BGB?

Eine Fortschreibung nach § 558d Abs. 2 BGB ist die Anpassung eines bestehenden qualifizierten Mietspiegels an die Preisentwicklung anhand des Verbraucherpreisindex (VPI), ohne dass Mieten neu erhoben werden. Das Gesetz verlangt, dass ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt wird; die Anpassung kann per Stichprobe oder über den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte erfolgen (§ 558d Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB).

Für Duisburg wurde der Mietspiegel 2024 auf diesem Weg zum Mietspiegel 2026 fortgeschrieben: Der VPI (Basis 2020 = 100) stieg von 116,50 im Mai 2023 auf 121,80 im Mai 2025, also um 4,55 %. Mit dem Faktor 1,0455 wurden alle Basis-Nettokaltmieten der Tabelle 1 angehoben (Beispiel Klasse 60–61 m²: 6,26 €/m² → 6,54 €/m²), während die prozentualen Zu- und Abschläge der Wohnwertmerkmale unverändert übernommen wurden. Quelle: Methodenbericht zur Fortschreibung 2026, DOMUS Consult, 31.01.2026. Der fortgeschriebene Mietspiegel bleibt ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB und trat am 01.02.2026 für zwei Jahre in Kraft (gültig bis 31.01.2028).

Welche Kappungsgrenze gilt bei einer Mieterhöhung in Duisburg?

In Duisburg gilt bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB durchgehend die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB); eine auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze gibt es in Duisburg nicht. Der Grund: Duisburg ist nicht in der Gebietskulisse der nordrhein-westfälischen Mieterschutzverordnung aufgeführt. Beide Mietspiegel-Broschüren (2024 und 2026, jeweils S. 5) nennen ausdrücklich die 20-%-Grenze.

Auch die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt in Duisburg nicht: Die Verordnung zum Schutz von Mietern in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (MietSchVO NRW) vom 28.01.2025, verkündet im GV. NRW. S. 111, führt 57 nordrhein-westfälische Kommunen auf — Duisburg gehört nicht dazu. Bei Neuvermietung in Duisburg besteht daher keine gesetzliche Obergrenze von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der allgemeine Hinweis der Mietspiegel-Broschüre auf „Vorschriften zur Mietpreisbremse" ist Standard-Rechtstext ohne konkreten Duisburg-Bezug. Für eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis gilt zusätzlich die 15-Monats-Frist: Die neue Miete wird frühestens wirksam, wenn die bisherige Miete zu diesem Zeitpunkt 15 Monate unverändert war (§ 558 Abs. 1 BGB).

Belege aus dem Mietspiegel Duisburg

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Duisburg geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Duisburg — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Duisburg — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Duisburg: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Duisburg ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Welcher Mietspiegel gilt aktuell in Duisburg?

Der qualifizierte Mietspiegel 2026 für die Stadt Duisburg (§ 558d BGB), in Kraft seit dem 01.02.2026 und gültig bis zum 31.01.2028. Er ist eine VPI-Fortschreibung des Mietspiegels 2024; Herausgeber ist die Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen, ausgewertet von DOMUS Consult.

Wie hoch ist die Miete in Duisburg laut Mietspiegel 2026?

Die Basis-Nettokaltmieten reichen allein nach Wohnfläche von 7,66 €/m² (20–21 m²) bis 6,26 €/m² (118–119 m²); für die Klasse 60–61 m² sind es 6,54 €/m². Baujahr, Ausstattung und Wohnlage kommen als prozentuale Zu- oder Abschläge hinzu. Quelle: Qualifizierter Mietspiegel 2026 für die Stadt Duisburg, Tabelle 1.

Wie berechnet sich die Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel Duisburg?

Zuerst wird aus der Wohnfläche der Basiswert je m² abgelesen (7,66 bis 6,26 €/m²). Darauf wirken prozentuale Zu-/Abschläge, die addiert werden: unter anderem Baujahr 2007–2023 +30 %, Wohnlage A/B +8 %, Wohnlage D −3 %, eigener Stellplatz +9 %. Beispiel: 60 m², Baujahr 2007–2023, Lage A/B = 6,54 €/m² × 1,38 = 9,03 €/m².

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Duisburg ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens jedoch 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB). Eine auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze gilt in Duisburg nicht, weil die Stadt nicht in der Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW liegt. Beide Mietspiegel-Broschüren (2024 und 2026, jeweils S. 5) nennen die 20-%-Grenze.

Gilt in Duisburg die Mietpreisbremse?

Nein. Duisburg ist nicht in der Verordnung zum Schutz von Mietern in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (MietSchVO NRW) vom 28.01.2025 (GV. NRW. S. 111) aufgeführt, die 57 NRW-Kommunen umfasst. Bei Neuvermietung in Duisburg gilt daher keine Obergrenze von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d BGB).

Was bedeutet die Fortschreibung des Duisburger Mietspiegels 2026?

Der Mietspiegel 2024 wurde nach § 558d Abs. 2 BGB per Verbraucherpreisindex an die Marktentwicklung angepasst, ohne neue Mieterhebung. Der VPI (Basis 2020 = 100) stieg von 116,50 im Mai 2023 auf 121,80 im Mai 2025, also um 4,55 %. Alle Basismieten wurden mit dem Faktor 1,0455 angehoben; die Zu-/Abschläge blieben unverändert. Quelle: Methodenbericht DOMUS Consult, 31.01.2026.

Wie wirkt sich das Baujahr auf die Miete in Duisburg aus?

Das Baujahr ist im Mietspiegel Duisburg ein prozentuales Merkmal, keine Tabellenachse: vor 1949 −6 %, 1949–1969 ±0 % (Referenzklasse), 1970–1993 −4 %, 1994–2001 +13 %, 2002–2006 +17 %, 2007–2023 +30 %. Bei nachträglichem An- oder Ausbau zählt das Jahr der Baumaßnahme.

Ist der Mietspiegel Duisburg 2026 ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja. Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gemäß § 558d Abs. 2 BGB erstellt und am 27.01.2026 von den Interessenverbänden (unter anderem Haus & Grund Groß-Duisburg und Mieterbund Rhein-Ruhr) anerkannt. Seine Werte müssen in einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB mitgeteilt werden.