Mietspiegel Düsseldorf: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Eine typische Düsseldorfer Bestandswohnung (Baujahr 1973, mittlere Wohnlage) liegt laut Mietspiegel 2024 im Mittel bei 8,97 €/m² nettokalt — modernisiert und mit Türsprechanlage bei 9,59 €/m² (Quelle: Mietspiegel für die Landeshauptstadt Düsseldorf, gültig ab 01.04.2024, Berechnungsbeispiel der Herausgeber). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in zwei Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg über Baujahr, Wohnlage und Ausstattung. Vermieter prüfen direkt im Anschluss, ob und um wie viel sie die Miete nach § 558 BGB erhöhen dürfen — in Düsseldorf sind höchstens 15 % in drei Jahren zulässig.
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Wohnen und Mieten in Düsseldorf: die Lage vor Ort
Düsseldorf hat 659.312 Einwohner (Melderegister, Stand 31.12.2025; Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf) und mehr als 350.000 Mietwohnungen (Quelle: Pressemitteilung der Mietspiegel-Herausgeber, 2021). Der Mietspiegel — erstellt nicht von der Stadt, sondern gemeinsam von Haus & Grund Düsseldorf und dem Mieterverein Düsseldorf — bildet diesen Markt ungewöhnlich kleinräumig ab: Zusätzlich zur Wohnlage nennt er prozentuale Zu- und Abschläge nach Stadtquartier — von +5 bis +15 % in Oberkassel, Niederkassel und der Carlstadt bis −3 bis −5 % in Quartieren wie Garath, Rath, Wersten oder Eller (Quelle: Mietspiegel Düsseldorf 2024).
| Stadtquartiers-Korrektur | Quartiere (Auswahl laut Mietspiegel 2024) |
|---|---|
| +5 bis +15 % | Oberkassel, Niederkassel, Carlstadt |
| +0 bis +5 % | Wittlaer, Kaiserswerth, Kalkum, Lörick, Stockum, Pempelfort, Golzheim, Altstadt, Düsseltal, Unterbilk |
| −0 bis −3 % | Flingern-Süd, Holthausen, Reisholz |
| −3 bis −5 % | Lichtenbroich, Rath, Lierenfeld, Wersten, Hassels, Garath, Eller |
Die Wohnlage selbst (einfach/mittel/gut) beschreibt der Mietspiegel nur mit Prosa-Kriterien — es gibt kein Straßenverzeichnis, keine Karte und keine Online-Abfrage. Mieter und Vermieter schätzen die Lage selbst ein; strittige Fälle entscheiden sich an den Kriterien (etwa Lärm, Grünanteil, Infrastruktur) und am Stadtquartier. Die Quartiers-Prozente und einige Sonderregeln rechnet unser Rechner bewusst nicht automatisch ein — sie stehen als Spannen im Mietspiegel und gehören begründet ins Erhöhungsschreiben.
Auch bei der Wohnungsgröße geht Düsseldorf einen eigenen Weg: Statt Größenklassen gibt es einen gleitenden Apartment-Zuschlag — +20 % bis 30 m², abschmelzend auf +5 % bei 45 m² — und für Großwohnungen ab 120 m² einen Abschlag von −0,5 bis −3 %, je weitere 5 m² −1 %, höchstens −20 %; in guten Lagen und bevorzugten Quartieren entfällt der Großwohnungsabschlag ganz. Vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser erhalten +10 bis +20 % (Quelle: Mietspiegel Düsseldorf 2024). Bei umfangreicher Modernisierung (mindestens drei von sechs Merkmalen, Baujahre bis 1985, isolierverglaste Fenster vorausgesetzt) darf der Wert zwischen Mittelwert und oberem Eckwert angesetzt werden — bei mehr als drei Merkmalen sogar darüber.
Wie stark sind die Mieten in Düsseldorf gestiegen?
Die Bestandsmieten in Düsseldorf sind laut Mietspiegel binnen gut sieben Jahren um 15,82 % gestiegen — langsamer als die Inflation. Die Musterwohnung der Herausgeber (Baujahr 1973, 75 m², mittlere Wohnlage, modernisiert) kostete nach der Ausgabe 11/2016 nettokalt 621,00 € (8,28 €/m²), nach der Ausgabe 12/2021 673,50 € (8,98 €/m²) und nach dem Mietspiegel 2024 719,25 € (9,59 €/m²). Von 2021 bis 2024 stiegen die Werte um 6,79 % (rund 2,95 % pro Jahr) bei 12,79 % Inflation im selben Zeitraum (Quelle: Haus & Grund Düsseldorf; Pressemitteilungen der Herausgeber 2021/2024).
Seit 1974: Von der Mietrichtwerttabelle zum Mietspiegel
Den Düsseldorfer Mietspiegel gibt es seit 1974 — über Jahrzehnte unter dem Namen „Mietrichtwerttabelle" (Quelle: Mieterverein Düsseldorf). Erst die Ausgabe zum 01.04.2024 trägt offiziell den Titel „Mietspiegel für die Landeshauptstadt Düsseldorf"; ihre Dokumentation orientiert sich an den Anforderungen der Mietspiegelverordnung, die seit Juli 2022 auch für einfache Mietspiegel gilt. Die Datenerhebung für die Ausgabe 2026 läuft; bis zu deren Erscheinen gilt der Mietspiegel 2024 „bis zur Neuerstellung" weiter (Stand 11.07.2026).
In Düsseldorf gilt seit dem 01.03.2025 die Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (GV. NRW. S. 111): abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % (bis 28.02.2030) und Mietpreisbremse bei Neuvermietung (bis 31.12.2029, verlängert durch die ÄnderungsVO vom 28.10.2025, GV. NRW. S. 848). Schon vor März 2025 galt in Düsseldorf die 15-%-Grenze — die Stadt gehörte bereits zu den 18 Kommunen der Vorgänger-Verordnung von 2020.
Belege aus dem Mietspiegel Düsseldorf
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Düsseldorf geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Düsseldorf: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Düsseldorf ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Düsseldorf laut Mietspiegel?
Je nach Baujahr und Wohnlage nennt der Mietspiegel 2024 Spannen mit Mittelwert — zum Beispiel 7,52–10,10 €/m² (Mittelwert 8,81 €/m²) für Altbau bis 1948 in mittlerer Lage; eine modernisierte Wohnung von 1973 in mittlerer Lage liegt laut Berechnungsbeispiel bei 9,59 €/m². Zuschläge bis +15 % kommen in Quartieren wie Oberkassel oder der Carlstadt hinzu.
Ist der Mietspiegel Düsseldorf ein qualifizierter Mietspiegel?
Nein — er ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB, erstellt von Haus & Grund Düsseldorf und dem Mieterverein Düsseldorf. Er hat keine gesetzliche Vermutungswirkung; als Begründungsmittel für Mieterhöhungen nach § 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB ist er aber zugelassen und in Düsseldorf das übliche Mittel.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Düsseldorf ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, maximal 15 % in drei Jahren — die Mieterschutzverordnung NRW (seit 01.03.2025, gültig bis 28.02.2030) senkt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % für Düsseldorf ab. Schon vor März 2025 galt in Düsseldorf die 15-%-Grenze nach der Vorgänger-Verordnung von 2020.
Wie bestimme ich die Wohnlage meiner Wohnung in Düsseldorf?
Durch Selbsteinschätzung anhand der Kriterien des Mietspiegels (einfach/mittel/gut) — ein Straßenverzeichnis oder eine Karte gibt es in Düsseldorf nicht. Zusätzlich gelten Prozent-Korrekturen nach Stadtquartier, von +5 bis +15 % (Oberkassel, Niederkassel, Carlstadt) bis −3 bis −5 % (u. a. Garath, Rath, Eller).
Was gilt für Apartments und Großwohnungen?
Apartments bis 30 m² erhalten +20 % auf den Tabellenwert, gleitend abschmelzend auf +5 % bei 45 m². Großwohnungen ab 120 m² erhalten einen Abschlag von −0,5 bis −3 %, je weitere 5 m² −1 %, höchstens −20 % — in guten Lagen und bevorzugten Stadtquartieren entfällt der Abschlag.
Wann kommt der neue Mietspiegel Düsseldorf 2026?
Die Datenerhebung für die Mietspiegel 2026 (Düsseldorf und Ratingen) läuft; einen Veröffentlichungstermin haben die Herausgeber noch nicht genannt (Stand 11.07.2026). Bis dahin gilt der Mietspiegel vom 01.04.2024 „bis zur Neuerstellung“ weiter.
Gilt in Düsseldorf die Mietpreisbremse?
Ja — die Mieterschutzverordnung NRW gilt für Düsseldorf; die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) läuft bis zum 31.12.2029 (verlängert durch die ÄnderungsVO vom 28.10.2025, GV. NRW. S. 848). Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; der Mietspiegel dient auch hier als Orientierung.
Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Düsseldorf nicht?
Nicht für preisgebundenen Wohnraum (Sozialwohnungen). Bemerkenswert weit ist er sonst: Auch vermietete Ein-/Zweifamilienhäuser (+10 bis +20 %) und Wohnungen ohne Zentralheizung oder Bad (feste Euro-Abschläge bis −3,30 €/m²) sind abgedeckt — einen Substandard-Ausschluss wie in vielen Städten gibt es nicht.