Mietspiegel Braunschweig: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Der Mietspiegel Braunschweig 2025 weist als ortsübliche Vergleichsmiete im Durchschnitt 7,60 €/m² nettokalt aus (Quelle: Stadt Braunschweig, Mietspiegel-Dokumentation 2025); er ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB und gilt seit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 8. April 2025. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung in Braunschweig — nach dem offiziellen Drei-Schritte-Schema aus Basismiete, Zu- und Abschlägen und mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Braunschweig plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf — in Braunschweig gilt dabei die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (Niedersächsische Mieterschutzverordnung, befristet bis 31.12.2029).
Mieterhöhungsschreiben für Braunschweig erstellen
Nach dem aktuellen Mietspiegel Braunschweig berechnet — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.
Schreiben für Braunschweig anfordern
Warum kein Sofort-Ergebnis?
Die Tabellenwerte des Mietspiegels Braunschweig dürfen wir ohne Freigabe des Herausgebers nicht online anbieten. Ihr Schreiben erstellen wir deshalb als gesonderten Service und senden es Ihnen am nächsten Werktag per E-Mail zu.
Wie funktioniert der Mietspiegel Braunschweig 2025?
Der Mietspiegel Braunschweig 2025 berechnet die ortsübliche Vergleichsmiete in drei Schritten: Eine Basis-Nettokaltmiete hängt allein von der Wohnfläche ab (Tabelle 1, für jeden Quadratmeterwert von 20 bis 170 m²), darauf kommen absolute Zu- und Abschläge in Euro je m² für Baujahr, Gebäudeart, Ausstattung, Energetik und Wohnlage (Tabelle 2). Die Wohnfläche ist der wichtigste Preisfaktor: Eine 20-m²-Wohnung startet bei 10,83 €/m², eine 72-m²-Wohnung bei 6,57 €/m², eine 170-m²-Wohnung bei 5,17 €/m² (Quelle: Mietspiegel von Braunschweig 2025, Tabelle 1). Den größten Zuschlag bringt das Baujahr: Wohnungen der Baujahre 2016–2024 erhalten +1,84 €/m², eine Penthouse- oder Staffelgeschosswohnung +1,02 €/m²; Einzelofenheizung kostet dagegen −0,51 €/m². Ortsüblich ist eine Spanne von −13 % bis +12 % um den errechneten Wert. Der Mietspiegel wurde vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (Hamburg) mit der Regressionsmethode aus einer Erhebung von 3.263 Wohnungen (Oktober bis Dezember 2024) erstellt und gilt erstmals auch für Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften.
Wie wird die Wohnlage in Braunschweig bewertet?
Die Wohnlage geht in Braunschweig adressgenau in die Vergleichsmiete ein: Das Straßenverzeichnis des Mietspiegels 2025 (Seiten 13–93 der Broschüre) weist für jede Adresse einen Zu- oder Abschlag zwischen −0,77 €/m² und +0,82 €/m² aus. Grundlage ist eine Einteilung des Stadtgebiets in vier Zonen mit fest definierter Entfernung zum Zentrum — als Zentrum gilt der Braunschweiger Löwe auf dem Burgplatz —, ergänzt um Zu- und Abschläge für vier Stadtbezirke und einen Abschlag für Straßenverkehrslärm (Quelle: Mietspiegel von Braunschweig 2025, Abschnitt „Wohnlage"). Zentrumsnahe Adressen wie am Altstadtmarkt erreichen +0,46 €/m², während Randlagen bis zu −0,77 €/m² abgewertet werden. Für ein und dieselbe Straße können je nach Hausnummer unterschiedliche Werte gelten — maßgeblich ist immer der Eintrag für die genaue Adresse.
Wie stark sind die Mieten in Braunschweig gestiegen?
Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete in Braunschweig ist von 5,95 €/m² (Mietspiegel 2018) über 7,08 €/m² (Mietspiegel 2022) auf 7,60 €/m² (Mietspiegel 2025) gestiegen — ein Plus von rund 28 % in sieben Jahren (Quellen: Stadt Braunschweig, Mietspiegel-Dokumentation 2025; Berichterstattung zur Ratsvorlage 2022). Der Anstieg hat sich zuletzt verlangsamt: Zwischen 2018 und 2022 stiegen die Werte um 19 %, zwischen 2022 und 2025 nur noch um rund 7 %. Der Mietspiegel 2025 ist die Neuerstellung und damit Fortsetzung des qualifizierten Mietspiegels von 2022; die gesetzlich vorgeschriebene Auskunftspflicht bei der Datenerhebung hat die Antwortquote gegenüber früheren Erhebungen deutlich erhöht (Quelle: Stadt Braunschweig, April 2025).
Gilt in Braunschweig die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?
Ja. In Braunschweig darf die Miete in bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — statt der bundesweit üblichen 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Braunschweig ist als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt in § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122) benannt; diese Regelung gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029. Die abgesenkte Kappungsgrenze gilt in Braunschweig durchgehend seit dem 1. Dezember 2016: zuerst nach der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 8. November 2016 (Nds. GVBl. Nr. 17/2016, S. 252), ab 1. Januar 2021 nach der Verordnung vom 22. Dezember 2020 (Nds. GVBl. S. 566) und seit 1. Januar 2025 nach der aktuellen Verordnung.
Gilt in Braunschweig die Mietpreisbremse?
Ja. Bei der Wiedervermietung einer Wohnung in Braunschweig darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Braunschweig ist in § 1 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 20. Dezember 2024 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt; die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93) hat die Geltung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Ausgenommen sind nach §§ 556e und 556f BGB unter anderem Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, umfassend modernisierte Wohnungen sowie Fälle, in denen bereits die Vormiete höher lag. Für Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen nach § 558 BGB ist die Mietpreisbremse nicht maßgeblich — dort gilt die Kappungsgrenze.
Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Braunschweig nicht?
Der Mietspiegel Braunschweig 2025 gilt nur für nicht preisgebundene Mietwohnungen und Häuser mit 20 bis 170 m² Wohnfläche im Stadtgebiet; er ist nicht anwendbar auf Wohnungen ohne WC oder ohne Badezimmer in der Wohnung. Ausdrücklich ausgenommen sind öffentlich geförderter und anderweitig preisgebundener Wohnraum (z. B. Sozialwohnungen mit Berechtigungsschein), ganz oder überwiegend gewerblich genutzter Wohnraum, Wohnraum in Studenten-, Jugend-, Alten- und Pflegeheimen, Untermietverhältnisse sowie Dienst- und Werkswohnungen (Quelle: Mietspiegel von Braunschweig 2025, Abschnitt „Anwendungsbereich").
Belege aus dem Mietspiegel Braunschweig
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Braunschweig geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Braunschweig: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Braunschweig ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
Kappungsgrenze in Niedersachsen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Braunschweig laut Mietspiegel?
Im Durchschnitt 7,60 €/m² nettokalt laut Mietspiegel Braunschweig 2025 (Quelle: Stadt Braunschweig, Mietspiegel-Dokumentation 2025). Die Basismiete hängt stark von der Wohnfläche ab: 10,83 €/m² bei 20 m², 6,57 €/m² bei 72 m², 5,17 €/m² bei 170 m² — dazu kommen Zu- und Abschläge für Baujahr, Ausstattung, Energetik und Wohnlage.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Braunschweig ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens aber 15 % innerhalb von drei Jahren. Die abgesenkte Kappungsgrenze gilt, weil Braunschweig in § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122) als Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft ist; die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet.
Ist der Mietspiegel Braunschweig 2025 ein qualifizierter Mietspiegel?
Ja. Der Rat der Stadt Braunschweig hat den Mietspiegel 2025 am 1. April 2025 als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt; in Kraft ist er seit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 8. April 2025. Erstellt wurde er nach wissenschaftlichen Grundsätzen (Regressionsmethode) vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH auf Basis von 3.263 erhobenen Wohnungen. Seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden, auch wenn sich der Vermieter auf ein anderes Begründungsmittel stützt.
Wie finde ich die Wohnlage meiner Wohnung in Braunschweig heraus?
Im Straßenverzeichnis des Mietspiegels Braunschweig 2025 (Seiten 13–93 der Broschüre): Es weist für jede Adresse im Stadtgebiet einen Wohnlagen-Zu- oder Abschlag zwischen −0,77 €/m² und +0,82 €/m² aus. Maßgeblich ist der Eintrag für die genaue Hausnummer, denn innerhalb derselben Straße können unterschiedliche Werte gelten.
Gilt in Braunschweig die Mietpreisbremse?
Ja. Bei der Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Braunschweig ist in § 1 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung benannt; die Änderungsverordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93) hat die Geltung bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Auf Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen nach § 558 BGB ist die Mietpreisbremse nicht anwendbar.
Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Braunschweig nicht?
Nicht für preisgebundenen Wohnraum (z. B. Sozialwohnungen), überwiegend gewerblich genutzte Wohnungen, Wohnheime, Untermietverhältnisse, Dienst- und Werkswohnungen sowie Wohnungen ohne WC oder Bad in der Wohnung. Der Anwendungsbereich umfasst Wohnflächen von 20 bis 170 m²; Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften sind seit der Ausgabe 2025 erstmals einbezogen.
Wie oft darf die Miete in Braunschweig erhöht werden?
Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB darf dem Mieter frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung zugehen; wirksam wird die neue Miete erst, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Eintritts der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert ist. Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten zählen dabei nicht mit.
Wie lange gilt der Mietspiegel Braunschweig 2025?
Der Mietspiegel Braunschweig 2025 gilt seit dem 8. April 2025 (Veröffentlichung im Amtsblatt) bis zu seiner Ablösung. Qualifizierte Mietspiegel sind nach § 558d BGB alle zwei Jahre durch Stichprobe oder Preisindex fortzuschreiben und alle vier Jahre neu zu erstellen; die Vorgängerausgabe 2022 wurde durch die Neuerstellung 2025 abgelöst.