Mietspiegel Bochum: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Der Mietspiegel Bochum weist die ortsübliche Vergleichsmiete mit durchschnittlich 6,90 €/m² nettokalt aus (qualifizierter Bochumer Mietspiegel 2025–2027, gültig vom 01.04.2025 bis maximal 31.03.2027; Quelle: Stadt Bochum, Amt für Stadtplanung und Wohnen). Eine Bochumer Besonderheit: Der Mietspiegel 2025 unterscheidet keine Wohnlagen mehr, weil das eigens erstellte Wohnlagenmodell keine belastbaren Preisunterschiede zwischen den Stadtteilen fand — die Miete hängt in Bochum allein von Baujahr, Größe und Ausstattung ab. Mit dem Rechner ermitteln Vermieter und Mieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — inklusive der €/m²-Zu- und -Abschläge und mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Bochum plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.
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Warum kennt der Bochumer Mietspiegel keine Wohnlagen mehr?
Der Bochumer Mietspiegel 2025–2027 verzichtet bewusst auf jede Wohnlagen-Differenzierung: Für die Vergleichsmiete zählen nur Baujahr, Wohnungsgröße und Ausstattung, nicht der Stadtteil. Der Arbeitskreis Mietspiegel ließ dafür von Urban Analytica ein eigenes Wohnlagenmodell mit vier Kategorien erstellen — die Analyse ergab jedoch keine belastbaren Preisunterschiede zwischen den Lagen (Broschüre Kap. 5; Pressemeldung Stadt Bochum, 01.04.2025). Das ist eine echte Bochumer Besonderheit: Der Vorgänger-Mietspiegel 2023 unterschied noch 19 Wohngebiete mit jeweils eigenen Basiswerten, die adressgenau über eine Straßenliste zugeordnet wurden. Wer in Bochum eine Vergleichsmiete bestimmt, muss seit 2025 also keine Wohnlage mehr nachschlagen.
Wie funktioniert das €/m²-Zu- und -Abschlagsverfahren in Bochum?
Die Bochumer Vergleichsmiete entsteht aus einem Tabellen-Mittelwert plus absoluten Zu- und Abschlägen in Euro pro Quadratmeter. Ausgangspunkt ist der Mittelwert der Basistabelle für die passende Kombination aus Baujahrsgruppe und Größenklasse — etwa 6,54 €/m² für eine Bestandswohnung von 50–64 m² (Baujahr bis 1924) oder 10,77 €/m² für einen kleinen Neubau bis 34 m² (ab 2020). Anders als frühere Bochumer Mietspiegel enthält die Tabelle 2025 echte Spannen (z. B. 6,46–6,63 €/m² bzw. 10,42–11,12 €/m²); diese Spanne dient laut Broschüre Kap. 7.2 nicht der Merkmalseinordnung, sondern erlaubt bei einer besonderen Situation eine angemessene Abweichung vom Mittelwert. Auf den Mittelwert kommen dann 11 mögliche Zuschläge und 3 mögliche Abschläge, jeweils nur, wenn der Vermieter das Merkmal geschaffen hat oder zur Verfügung stellt: Ein Balkon bringt +0,44 €/m², ein gehoben ausgestattetes Bad +0,54 €/m², die beste Energieeffizienzklasse A+/A +0,66 €/m² und ein hochwertiger Bodenbelag +0,89 €/m²; eine nicht ausreichende Elektroinstallation zieht −0,83 €/m² ab, eine Elektrospeicher-, Nachtspeicher- oder Einzelofenheizung −0,60 €/m².
Wie stark sind die Mieten in Bochum gestiegen?
Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Bochum ist von 6,65 €/m² im Mietspiegel 2023 auf 6,90 €/m² im Mietspiegel 2025 gestiegen — ein Plus von 0,25 €/m² oder rund 3,8 % (Pressemeldung Stadt Bochum, 01.04.2025). Über zwei Ausgaben hinweg verlief die Entwicklung von 6,35 €/m² (Mietspiegel 2021) über 6,65 €/m² (2023) auf 6,90 €/m² (2025). Der Mietspiegel 2025 beruht auf einer repräsentativen Eigentümerbefragung vom Juli 2024; angeschrieben wurden die Eigentümer von über 10.000 Liegenschaften, ausgewertet wurde eine Stichprobe von 5.012 Wohnungen. Auffällig ist die Baujahrsstruktur der Tabelle 2025: Die Baujahrsgruppen bis 1924, 1950–1964 und 1980–1994 tragen identische Mittelwerte — Altbau ist in Bochum also nicht günstiger als Nachkriegsbestand.
Herausgeber und Rechtslage: Wer erstellt den Mietspiegel, welche Grenzen gelten?
Der Bochumer Mietspiegel wird von einem gemeinsamen Arbeitskreis herausgegeben und ist als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt. Dem Arbeitskreis Mietspiegel gehören die Vermieterseite (Haus + Grundeigentümer Bochum e. V., die Arbeitsgemeinschaft der Bochumer Haus- und Grundbesitzervereine sowie die Arbeitsgemeinschaft der Bochumer Wohnungsunternehmen), die Mieterseite (Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e. V. und Mieterverein Wattenscheid 1919 e. V.) und die Stadt Bochum (Amt für Stadtplanung und Wohnen) an. Für Mieterhöhungen gilt in Bochum die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB): Bochum ist nicht in der Gebietskulisse der nordrhein-westfälischen Mieterschutzverordnung vom 28.01.2025 (GV. NRW. S. 111) benannt, die abgesenkte 15-%-Grenze und die Mietpreisbremse gelten hier also nicht. In Bochum darf die Bestandsmiete somit bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens aber um 20 % in drei Jahren, angehoben werden.
Belege aus dem Mietspiegel Bochum
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Bochum geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Bochum: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Bochum ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Bochum laut Mietspiegel?
Im Durchschnitt 6,90 €/m² nettokalt nach dem Bochumer Mietspiegel 2025–2027 (Stand: gültig ab 01.04.2025; Quelle: Stadt Bochum). Je nach Baujahr und Größe reicht der Tabellen-Mittelwert von rund 5,69 €/m² (Bestand 1965–1979, ab 110 m²) bis 10,77 €/m² (Neubau ab 2020, bis 34 m²); dazu kommen Zu- und Abschläge für die Ausstattung.
Warum weist der Bochumer Mietspiegel keine Wohnlagen aus?
Weil das eigens erstellte Wohnlagenmodell keine belastbaren Preisunterschiede zwischen den Bochumer Stadtteilen fand. Der Arbeitskreis Mietspiegel ließ von Urban Analytica ein Modell mit vier Wohnlagen-Kategorien entwickeln; da sich keine klaren Preisunterschiede zeigten, verzichtet der Mietspiegel 2025 auf jede Lage-Differenzierung (Broschüre Kap. 5; Pressemeldung Stadt Bochum, 01.04.2025). Der Vorgänger 2023 hatte dagegen noch 19 Wohngebiete.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Bochum ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens aber um 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). In Bochum gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 %, weil die Stadt nicht in der Gebietskulisse der nordrhein-westfälischen Mieterschutzverordnung vom 28.01.2025 (GV. NRW. S. 111) benannt ist; die abgesenkte 15-%-Grenze gilt hier nicht.
Gilt in Bochum die Mietpreisbremse?
Nein. Bochum ist nicht in der Gebietskulisse der nordrhein-westfälischen Mieterschutzverordnung vom 28.01.2025 (GV. NRW. S. 111) benannt; die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt hier bei Neuvermietung nicht. Ebenso gilt in Bochum nicht die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %, sondern durchgehend die bundesweite Grenze von 20 % in drei Jahren.
Wie berechnet sich die ortsübliche Vergleichsmiete in Bochum?
Aus dem Tabellen-Mittelwert für Baujahrsgruppe und Wohnungsgröße plus absoluten Zu- und Abschlägen in €/m². Der Mietspiegel 2025 kennt 11 Zuschläge und 3 Abschläge, die nur greifen, wenn der Vermieter das Merkmal geschaffen hat oder zur Verfügung stellt: z. B. Balkon +0,44 €/m², gehobenes Bad +0,54 €/m², Energieklasse A+/A +0,66 €/m², hochwertiger Bodenbelag +0,89 €/m²; Abschläge etwa −0,60 €/m² für Nachtspeicher-/Einzelofenheizung und −0,83 €/m² für nicht ausreichende Elektroinstallation.
Wie stark sind die Mieten in Bochum gestiegen?
Die durchschnittliche Nettokaltmiete stieg von 6,65 €/m² (Mietspiegel 2023) auf 6,90 €/m² (Mietspiegel 2025), also um 0,25 €/m² oder rund 3,8 % (Pressemeldung Stadt Bochum, 01.04.2025). Über drei Ausgaben verlief die Entwicklung von 6,35 €/m² (2021) über 6,65 €/m² (2023) auf 6,90 €/m² (2025).
Ist der Mietspiegel Bochum ein qualifizierter Mietspiegel?
Ja. Der Bochumer Mietspiegel 2025–2027 ist vom Arbeitskreis Mietspiegel als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB anerkannt (Broschüre S. 3). Er beruht auf einer repräsentativen Eigentümerbefragung vom Juli 2024 mit einer ausgewerteten Stichprobe von 5.012 Wohnungen und muss in einem Mieterhöhungsverlangen als Begründungsmittel berücksichtigt werden.
Wer gibt den Bochumer Mietspiegel heraus?
Ein gemeinsamer Arbeitskreis Mietspiegel aus Vermieter- und Mieterseite sowie der Stadt Bochum. Beteiligt sind Haus + Grundeigentümer Bochum e. V., die Arbeitsgemeinschaft der Bochumer Haus- und Grundbesitzervereine, die Arbeitsgemeinschaft der Bochumer Wohnungsunternehmen, der Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e. V., der Mieterverein Wattenscheid 1919 e. V. und die Stadt Bochum, Amt für Stadtplanung und Wohnen.