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Kappungsgrenze & Mietpreisbremse in Berlin
Stand: 11.07.2026 · Quelle: Verordnungstext (unten verlinkt)
Kappungsgrenze: Wie stark darf die Miete steigen?
In 1 von 1 Gemeinden in Berlin darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 % steigen — dort leben 3.685.265 Menschen (100 % des Landes). In allen übrigen Gemeinden gilt die reguläre Grenze von 20 %. Welche Grenze für Ihre Gemeinde gilt, zeigt die Tabelle unten.
Rechtsgrundlage: Verordnung, Fundstelle & Laufzeit
- Fundstelle
- GVBl. 2023, S. 112 (79. Jahrgang Nr. 9)
- In Kraft seit
- 11.05.2023
- Befristet bis
- 10.05.2028
- 1 Gemeinden erfasst.
Mietpreisbremse: Was gilt bei Neuvermietung?
In 1 Gemeinden mit 3.685.265 Einwohnern (100 % des Landes) gilt die Mietpreisbremse: Bei Wiedervermietung darf die neue Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Außerhalb dieser Gemeinden ist die Neuvermietungsmiete nicht gedeckelt.
Rechtsgrundlage: Verordnung, Fundstelle & Laufzeit
- Fundstelle
- GVBl. 2025, S. 577 (81. Jahrgang Nr. 34)
- In Kraft seit
- 01.01.2026
- Befristet bis
- 31.12.2029
- 1 Gemeinden erfasst.
Alle Gemeinden in Berlin
Vollständige Liste aller 1 Gemeinden — mit der jeweils geltenden Kappungsgrenze und Mietpreisbremse, sortiert nach Einwohnerzahl.
| Gemeinde | Landkreis | Einwohner | Kappungsgrenze | Mietpreisbremse |
|---|---|---|---|---|
| Berlin, Stadt | Berlin, Stadt | 3.685.265 | 15 % | ja |