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Kappungsgrenze & Mietpreisbremse in Berlin

Stand: 11.07.2026 · Quelle: Verordnungstext (unten verlinkt)

Kappungsgrenze: Wie stark darf die Miete steigen?

In 1 von 1 Gemeinden in Berlin darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 % steigen — dort leben 3.685.265 Menschen (100 % des Landes). In allen übrigen Gemeinden gilt die reguläre Grenze von 20 %. Welche Grenze für Ihre Gemeinde gilt, zeigt die Tabelle unten.

Rechtsgrundlage: Verordnung, Fundstelle & Laufzeit
Fundstelle
GVBl. 2023, S. 112 (79. Jahrgang Nr. 9)
In Kraft seit
11.05.2023
Befristet bis
10.05.2028
1 Gemeinden erfasst.

Mietpreisbremse: Was gilt bei Neuvermietung?

In 1 Gemeinden mit 3.685.265 Einwohnern (100 % des Landes) gilt die Mietpreisbremse: Bei Wiedervermietung darf die neue Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Außerhalb dieser Gemeinden ist die Neuvermietungsmiete nicht gedeckelt.

Rechtsgrundlage: Verordnung, Fundstelle & Laufzeit
Fundstelle
GVBl. 2025, S. 577 (81. Jahrgang Nr. 34)
In Kraft seit
01.01.2026
Befristet bis
31.12.2029
1 Gemeinden erfasst.

Alle Gemeinden in Berlin

Vollständige Liste aller 1 Gemeinden — mit der jeweils geltenden Kappungsgrenze und Mietpreisbremse, sortiert nach Einwohnerzahl.

Alle Gemeinden in Berlin mit Kappungsgrenze und Mietpreisbremse
GemeindeLandkreisEinwohnerKappungsgrenzeMietpreisbremse
Berlin, StadtBerlin, Stadt3.685.26515 %ja

Mietspiegel-Städte in Berlin