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Mieterhöhungsschreiben für Schwerin

Berechnet nach dem Mietspiegel Schwerin 2026/2027 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Schwerin 2026/2027. Der Mietspiegel ist noch bis zum 31.12.2027 gültig (noch rund 18 Monate). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Schwerin
  • Qualifizierter Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin gemäß § 558d BGB, vom Arbeitskreis Mietspiegel am 18.12.2025 einvernehmlich beschlossen und ab 01.01.2026 wirksam. Datengrundlage: frei vereinbarte Nettokaltmieten aus dem Zeitraum 01.09.2019 bis 31.08.2025 (25.331 Mietwohnungen, davon 13.275 geänderte Bestandsmieten und 12.056 Neuvertragsmieten).
  • Der Mietspiegel gilt für frei finanzierte Mietwohnungen. Ausgenommen sind u. a.: nicht als Wohnraum vermietete Wohnungen, Wohnungen in Ein-/Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern, Wohnraum in nicht abgeschlossenen Wohnungen, Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch, Wohnraum in Heimen/Wohnheimen, öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau, Wohnraum gemäß § 1 Abs. 1 und 2 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, möblierter/teilmöblierter Wohnraum (ausgenommen Einbauküchen und -schränke) sowie Dienst-, Werks- oder Hausmeisterwohnungen.
  • Zugrunde gelegt sind die Nettokaltmiete (ohne Betriebs- und Heizkosten sowie sonstige Serviceleistungen) und die nach den gesetzlichen Grundlagen abgeleitete Wohnfläche.
  • Das Ergebnis ist der Mittelwert (€/m²) der jeweiligen 2/3-Spanne des zutreffenden Tabellenfeldes (Tabelle 2). Ein Punkte-Interpolationsverfahren innerhalb der Spanne sieht der Mietspiegel nicht vor; die Spanne (Unter-/Obergrenze) dient dazu, den Besonderheiten des Einzelfalls sowie weiteren mietpreisbildenden Faktoren Rechnung zu tragen.
  • Bestimmung der Zeile (Baualtersklasse): Zunächst wird das Mietobjekt anhand des Baujahrs seiner Baualtersklasse zugeordnet — Baualtersklasse 4 (Altbau bis 1956), Baualtersklasse 2/3 (Wohnungsbau 1957–1991), Baualtersklasse 1 B (Wohnungsbau 1992–2009), Baualtersklasse 1 A (Neubau 2010–2025).
  • Für die Baualtersklassen 1 und 4 wird die Unterzeile über die Ausstattungspunkte nach Tabelle 1 bestimmt. Bewertet werden fünf Kriterien (Fenster, Heizung, Sanitäre Anlagen, Küche, Fußböden) mit je 1–6 Bewertungspunkten; jede Einstufung beginnt mit mindestens einem Punkt. Die Summe der Punkte (max. 30) ergibt den Ausstattungsgrad. Nur vom Vermieter eingebrachte Ausstattung zählt.
  • Für die Baualtersklassen 2 und 3 wird die Unterzeile über den Modernisierungsgrad bestimmt: voll modernisiert (2 A), modernisiert (2 B) oder nicht modernisiert (3). „Modernisiert“ = Erneuerung von mindestens drei der Merkmale Fenster, Heizung, sanitäre Anlagen, Elektroanlagen, Dach, zusätzliche Wärmedämmung der Fassade, zusätzlicher Balkonanbau bzw. Terrassen; „voll modernisiert“ = zusätzlich Aufwertung durch Entkernung, Teilrückbau oder Änderung von Wohnungszuschnitten (z. B. Tageslichtbad); „nicht modernisiert“ = keine bzw. weniger als drei Merkmale erneuert.
  • Nicht automatisch eingerechnet (manuell zu berücksichtigen): Zu-/Abschlag nach Stadtteil und Baualtersklasse (Tabelle 3). Ausgewiesen sind nur mit mehr als 100 Fällen belegte Kombinationen; Werte in €/m² (Spalten: BAK 1 A/1 B | 2 A | 2 B | 3 | 4 A–4 F). Altstadt +1,05 | – | +0,15 | – | +1,05. Feldstadt +0,15 | – | +0,15 | – | +0,15. Paulsstadt +0,05 | – | +0,05 | – | +0,05. Schelfstadt +0,30 | – | +0,30 | – | +0,30. Werdervorstadt +0,40 | – | +0,40 | – | +0,40. Weststadt – | – | +0,30 | – | –. Lankow – | +0,35 | +0,20 | −0,10 | –. Großer Dreesch – | – | −0,10 | +0,15 | –. Krebsförden – | – | – | −0,40 | –. Neu Zippendorf – | −0,30 | −0,30 | −0,05 | –. Mueßer Holz – | – | −0,35 | +0,20 | –. Für nicht aufgeführte Stadtteile/Baualtersklassen sind keine gesicherten Zu-/Abschläge ableitbar (0).
  • Nicht automatisch eingerechnet: Zuschlag Balkon/Terrasse (auch bei Gartenanteilen) nach Tabelle 4, je Baualtersklasse — BAK 1 B +0,50 €/m², BAK 4 A–4 F +0,50 €/m² (für BAK 1 A, 2 A, 2 B, 3 kein gesicherter Zuschlag ausgewiesen; bei BAK 1 A sind Balkon/Terrasse und Aufzug bereits über die mit * bzw. ** gekennzeichneten Felder erfasst).
  • Nicht automatisch eingerechnet: Zuschlag Apartments (in sich abgeschlossene, unmöblierte 1- und 2-Raum-Wohnungen bis 30 m² mit Küche/Kochnische und Bad) nach Tabelle 5 — BAK 2 B +0,25 €/m², BAK 3 +0,45 €/m²; für BAK 2 A und 4 A–4 F zu geringe Datenmenge (kein Zuschlag).
  • Die mit * gekennzeichneten Felder der Baualtersklasse 1 A weisen die ortsübliche Vergleichsmiete „mit Balkon/Terrasse sowie überwiegend mit Aufzug (soweit landesbauordnungsrechtlich erforderlich)“ aus; mit ** „mit Stellplatz (überwiegend Tiefgaragenstellplatz), Balkon/Terrasse und überwiegend mit Aufzug“.
  • Der energetische Zustand (Wohnwertmerkmale Beschaffenheit und Ausstattung) ist eingerechnet; ein empirisch abgesicherter Einfluss auf die Vergleichsmiete zeigt sich in der Stichprobe nicht. Bei nachträglichen energetischen Maßnahmen (z. B. Umrüstung der Heizungsanlage) kann innerhalb der Spanne vom Mittelwert abgewichen werden.
  • Abbildung der Wohnungsgröße im Rechner: Die Obergrenze jeder Größenklasse ist exklusiv abgebildet. Amtlich schließt „bis 40 m²“ genau 40,00 m² ein — im Rechner fällt eine Wohnung mit exakt 40,00 m² in die nächsthöhere Klasse „über 40 bis 60 m²“ (analog an den weiteren Klassengrenzen 60/80/100 m²).
  • Drei Tabellenfelder ohne ausreichende Datenbasis (unter 10 Datensätze, in der Broschüre mit *** markiert) sind nicht belegt: BAK 1 A · Ausstattung bis 19 Punkte · bis 40 m²; BAK 1 A · Ausstattung über 19 Punkte · bis 40 m²; BAK 1 B · Ausstattung 13–15 Punkte · über 100 m². Acht weitere Felder mit weniger als 30 Datensätzen erfüllen nicht die Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel und sind hier mit status "eingeschraenkt" gekennzeichnet.
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