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Mieterhöhungsschreiben für Schwäbisch Gmünd

Berechnet nach dem Mietspiegel Schwäbisch Gmünd 2024 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Schwäbisch Gmünd 2024. Der Mietspiegel ist am 30.06.2026 abgelaufen. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Schwäbisch Gmünd
  • Gemeinsamer qualifizierter Mietspiegel der Städte Schwäbisch Gmünd und Lorch, der Gemeinden Mutlangen und Waldstetten sowie der Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe (15 Kommunen, Ersteller: EMA-Institut). Dieser Datensatz enthält nur den Teil-Mietspiegel der Stadt Schwäbisch Gmünd (Broschüre Abschnitt 3.1); die übrigen Kommunen haben eigene Tabellen.
  • ACHTUNG: Die zweijährige Gültigkeit (rückwirkendes Inkrafttreten 01.07.2024) ist am 30.06.2026 abgelaufen. Ein Nachfolger (Neuerstellung 2026) war zum Stand 12.07.2026 nicht auffindbar — die Stadtseite verlinkt weiterhin die Ausgabe 2024; Veröffentlichung beobachten (2024 erschien erst am 01.12. rückwirkend). Seit dem 01.07.2026 besteht keine Vermutungswirkung nach § 558d Abs. 3 BGB mehr.
  • Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 25 bzw. 30 bis 140 bzw. 160 m² Wohnfläche. Nicht erfasst sind u. a. Sozialwohnungen, Wohnraum in Heimen/Sammelunterkünften, Einzelzimmer, nicht abgeschlossene Wohnungen, Kurzzeitvermietung (max. 3 Monate, Ferienwohnungen) und an ein Beschäftigungsverhältnis gebundene Dienst-/Werkswohnungen.
  • Einordnungsverfahren des Mietspiegels: Punktesystem, bei dem die Punktedifferenz aus Zu- und Abschlägen (Tabelle 2) als Prozentsatz auf die Basis-Nettomiete wirkt (Umrechnung laut amtlichem Berechnungsschema: Basiswert × Punktedifferenz / 100). 1 Punkt = 1 % — die Punktwerte der Tabelle 2 sind hier deshalb unverändert als Prozentwerte hinterlegt.
  • Der Mietspiegel weist keine zellgenauen Spannen aus. Die amtliche 2/3-Spanne beträgt ±22 % um die ermittelte durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete (Abschnitt 2.4 der Broschüre; Abweichungen sind gemäß BGH VIII ZR 227/10 zu begründen). min/max je Tabellenfeld sind hier daraus abgeleitet: Basiswert × 0,78 bzw. × 1,22, kaufmännisch auf ganze Cent gerundet.
  • Die Modernisierungs-Merkmale gelten nur für Gebäude mit Baujahr vor 1975 (im Rechner über die Baujahrsklasse gesteuert). Modernisierungsmaßnahmen gelten als umfassend, wenn mindestens 3 von 10 Bereichen (Sanitär, Elektro, Heizung/Warmwasser, Schallschutz, Fußböden, Fenster/Rahmen, Innen-/Wohnungstüren, Treppenhaus/Eingangsbereich, Grundriss, Barrierefreiheit) vollständig modernisiert wurden.
  • Die Lage wirkt zweistufig: Stadtbezirks-Zone (Zone 1 Innenstadt +5 % bis Zone 4 Außenlagen −22 %) plus besondere Wohnlage (Vorteile +3 %, Nachteile −3 %). Wohnlage-Vor- und -Nachteile neutralisieren sich laut Mietspiegel bei gleichzeitigem Vorliegen — das bildet die Addition automatisch ab.
  • Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Ausstattungsmerkmale (z. B. Einbauküche ohne zusätzlichen Mietzuschlag).
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