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Mieterhöhungsschreiben für Offenbach am Main

Berechnet nach dem Mietspiegel Offenbach am Main 2026 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Offenbach am Main 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Offenbach am Main
  • Einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB (Stand 01.01.2026), Fortschreibung des Mietspiegels vom 01.01.2024. Er gilt für nicht preisgebundene Wohnungen von 35 bis 100 m² in Mehrfamilienhäusern; Sozialwohnungen, möblierte und Sonderausstattungs-Appartements sind nicht erfasst.
  • Angegeben sind Nettokaltmieten in €/m² ohne Betriebs- und Nebenkosten. Jede Zelle nennt einen Mittelwert sowie eine Unter-/Oberwert-Spanne; die ortsübliche Vergleichsmiete liegt innerhalb dieser Spanne.
  • Die Wohnlage (einfach/mittel/gut) und die Ausstattung sind eigene Tabellenachsen. Für Offenbach existiert keine Wohnlagenkarte und kein Straßenverzeichnis; die Einordnung der Wohnlage erfolgt im Einzelfall.
  • Die Ausstattungsstufe „mit Bad/Dusche ODER Heizung“ ist nur für Baujahre bis 1978 besetzt. Für Baujahre ab 1979 gilt ausschließlich „mit Bad/Dusche UND Heizung“. Neubauten ab Baujahr 2020 sind vom Mietspiegel nicht erfasst.
  • Die Stadt veröffentlicht kein Straßen-/Wohnlagenverzeichnis — die Einstufung erfolgt anhand der Lagebeschreibungen im offiziellen Mietspiegel. Offizieller Mietspiegelrechner der Stadt: https://www.offenbach.de/buerger_innen/bauen-wohnen/wohnen/wohnhilfen/mietspiegelberechnung.php
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