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Mieterhöhungsschreiben für Neu-Ulm

Berechnet nach dem Mietspiegel Neu-Ulm 2025 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Neu-Ulm 2025. Der Mietspiegel ist noch bis zum 11.11.2027 gültig (noch rund 16 Monate). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Neu-Ulm
  • Gemeinsamer Mietspiegel der Städte Ulm und Neu-Ulm: Er gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum in beiden Stadtgebieten, auch für Gebäude mit nur einer Wohneinheit (Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser).
  • Über Wohnungen unter 25 m² und über 160 m² Wohnfläche trifft der Mietspiegel mangels ausreichender Vergleichswerte keine Aussage.
  • Alle Werte sind Netto-Kaltmieten; Beträge für Garage/Stellplatz sowie Möblierungs- und Untermietzuschläge sind darin nicht enthalten.
  • Vom Mieter selbst geschaffene Ausstattungsmerkmale bleiben unberücksichtigt, wenn der Vermieter die Kosten nicht erstattet hat.
  • Die Miete gilt im Allgemeinen als ortsüblich, wenn sie innerhalb der Zweidrittel-Spanne von ±19 % um die ermittelte durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete liegt; Abweichungen sind nach BGH VIII ZR 227/10 zu begründen.
  • Für die Lage-Einstufung empfehlen die Städte den Online-Mietenrechner bzw. das Straßenverzeichnis (auf den Internetseiten der Städte Ulm und Neu-Ulm einsehbar).
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