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Mieterhöhungsschreiben für Kerpen

Berechnet nach dem Mietspiegel Kerpen 2024 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Kerpen 2024. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Kerpen
  • Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB) für frei finanzierten Wohnraum im Stadtgebiet Kerpen, Stand 01.11.2024, beschlossen am 05.11.2024 im Arbeitskreis Mietspiegel (Mieterverein Köln e. V., Kolpingstadt Kerpen, Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888, Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kerpen und Umgebung e. V., Rheinische Immobilienbörse e. V.). Kein formales Ablaufdatum; Aktualisierung i. d. R. alle zwei Jahre — die Erhebung für die Ausgabe 2026 läuft bereits (Stand Juli 2026).
  • Nicht erfasst sind Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern, preisgebundene (öffentlich geförderte) Wohnungen, überwiegend möbliert vermietete Wohnungen (Einbauküche/-schränke zählen nicht als Möblierung) sowie Wohnungen über 150 m²; die Tabelle weist Werte nur für 30 bis 110 m² aus.
  • Der Mietspiegel weist je Tabellenfeld nur eine Spanne (Min–Max) ohne Mittelwert aus. Der hier hinterlegte Mittelwert je Feld ist eine REDAKTIONELLE ABLEITUNG: kaufmännisch gerundete Spannenmitte (kein amtlicher Wert). min/max sind die Originalwerte des Mietspiegels.
  • Der Mietspiegel weist nur mittlere und gute Wohnlage aus. Die Klasse „einfache Wohnlage/Randlage“ ist REDAKTIONELL ABGELEITET: Werte der mittleren Wohnlage −10 % (kaufmännisch gerundet), gestützt auf den Hinweis des Mietspiegels, dass in einfachen Wohnlagen und Randlagen „Abschläge um 10 % der ausgewiesenen Mieten angemessen sein können“. Gleiches gilt laut Mietspiegel für Wohnungen ohne Heizung bzw. ohne Bad/WC in der Wohnung (hier nicht abgebildet — Mindeststandard ist Pflichtfrage).
  • Ausstattung A = Standard (mit Heizung, Bad/WC). Ausstattung B = besondere Ausstattung; sie erfordert MEHRERE Merkmale, z. B. wärme-/schalldämmende Verglasung (nur Baujahrgruppen bis 1989), außergewöhnlicher Fußboden (Parkett, Marmor), Zweitbad/separates WC oder Dusche, Einbauschränke gehobener Qualität, Einbauküche, großer Balkon/Terrasse/Loggia/Garten/Atrium, barrierearmer Zutritt/bodengleiche Dusche (nur Gruppen bis 1989). Für die Baujahrgruppen bis 1960 und 1961–1975 weist der Mietspiegel keine B-Werte aus.
  • Modernisierung: Umfassend modernisierte Wohnungen (Sanitär erneuert, Elektro auf neuzeitlichem Standard, Zentral-/Gas-Etagenheizung) werden bei Arbeiten bis 1989 der Gruppe 1976–1989 zugeordnet, bei Maßnahmen komplett nach 1990 der Gruppe 1990–2004. Bei umfassend sanierten Gebäuden zählt das Jahr der Fertigstellung der Sanierung als Baujahr; entsprechendes gilt für durch Ausbau neu geschaffenen Wohnraum.
  • Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung; Balkon- und Terrassenflächen werden in der Regel zu einem Viertel angerechnet. Ausgewiesen sind Nettokaltmieten je m² (ohne Betriebskosten, Heizkosten, Zuschläge für Möblierung, Küche oder Stellplatz).
  • Der Mietspiegel nennt keine bezifferten Zu-/Abschläge für einzelne Wohnwertmerkmale; wohnwerterhöhende oder -mindernde Merkmale wirken nur innerhalb der Spanne. Ergebnis des Rechners ist daher der (redaktionell abgeleitete) Feld-Mittelwert; höhere Werte innerhalb der Spanne sind insbesondere bei Kleinappartements, außergewöhnlich gestalteten und gepflegten Wohnhäusern möglich.
  • Kappungsgrenze: Kerpen steht in der Anlage zur Mieterschutzverordnung NRW (Nr. 26; VO vom 28.01.2025, GV. NRW. 2025 S. 111, geändert durch VO vom 28.10.2025) — abgesenkte Kappungsgrenze 15 % bis 28.02.2030, danach (Stand heute) wieder 20 %. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt in Kerpen bis 31.12.2029.
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