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Mieterhöhungsschreiben für Herne

Berechnet nach dem Mietspiegel Herne 2025 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Herne 2025. Der Mietspiegel ist noch bis zum 31.12.2026 gültig (noch rund 6 Monate). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Herne
  • Nettokaltmiete (Miete ohne Heiz- und Betriebskosten). Der qualifizierte Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen mit Wohnfläche von 19 bis 152 m² und Baujahr bis einschließlich 2021; Wohnungen ab Baujahr 2022 sind nicht Teil des Mietspiegels.
  • Zu- und Abschläge werden als absolute €/m²-Beträge auf die Basis-Nettokaltmiete aus Tabelle 1 (Wohnlage 1 = Referenzlage) addiert bzw. subtrahiert, wie im Original-Mietspiegel ausgewiesen.
  • Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt in einer Zwei-Drittel-Spanne von −13,4 % bis +13,8 % um die errechnete Miete (Untergrenze = Miete × 0,866, Obergrenze = Miete × 1,138). Diese Spanne gilt einheitlich und global, nicht je Tabellenzelle.
  • Herne ist nicht in der Anlage zur Mieterschutzverordnung NRW enthalten: Es gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 % (§ 558 Abs. 3 S. 1 BGB), keine Mietpreisbremse und die reguläre dreijährige Kündigungssperrfrist.
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