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Mieterhöhungsschreiben für Herford

Berechnet nach dem Mietspiegel Herford 2025 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Herford 2025. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Herford
  • Referenzausstattung des Mietspiegels ist die abgeschlossene, unmöblierte Wohnung mit Zentral- oder Etagenheizung und eingerichtetem Bad. Besonders ungünstige Merkmale (z. B. ungünstige Grundrisse) rechtfertigen Abschläge, besonders überdurchschnittliche Ausstattung oder Modernisierungen (z. B. Badkomplettsanierung, Barrierefreiheit, Einbauküche) Zuschläge innerhalb der Spanne.
  • Der Zuschlag für energetische Vollmodernisierung (bis zu +1,10 €/m²) setzt voraus, dass ALLE vier Maßnahmen erfüllt sind; bei teilweiser Erfüllung sieht der Mietspiegel nur einen anteiligen Zuschlag vor, den dieser Rechner nicht abbildet.
  • Umfassend modernisierte Altbauten sowie An-, Um- und Dachausbauten werden in die Baualtersklasse der Baumaßnahme eingeordnet; diese Höherstufung schließt Modernisierungszuschläge nach §§ 559 ff. BGB aus.
  • Der Mietspiegel gilt nicht für Einfamilienhäuser und öffentlich geförderte Wohnungen.
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