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Mieterhöhungsschreiben für Göttingen

Berechnet nach dem Mietspiegel Göttingen 2025 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Göttingen 2025. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Göttingen
  • Einfacher Mietspiegel gemäß § 558c BGB. Der Mietspiegel 2023 (Datenerhebung September/Oktober 2022, Erhebungsstichtag 01.09.2022) wurde vom Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen am 24.04.2023 als einfacher Mietspiegel anerkannt und trat am 01.05.2023 in Kraft. Hinterlegt ist die amtliche Fortschreibung 2025 (in Kraft seit 01.05.2025): alle Tabellenwerte per Verbraucherpreisindex um +6,3 % angehoben (VPI September 2022 = 112,7 auf September 2024 = 119,8, Faktor 1,063).
  • Geltungsbereich: nicht preisgebundener Wohnraum mit 25 bis 150 m² Wohnfläche. Nicht anwendbar u. a. auf öffentlich geförderten Wohnraum, ganz oder größtenteils gewerblich genutzten Wohnraum, Wohnraum in Studenten-, Jugend-, Alten(pflege)- und sonstigen Heimen, Untermietverhältnisse, möbliert oder teilmöbliert vermieteten Wohnraum (ausgenommen Einbauküchen und Einbauschränke) sowie Dienst- und Werkswohnungen.
  • Abweichung des Rechners vom amtlichen Verfahren: Der Mietspiegel ordnet über eine Wohnwertsumme in Stufen ein (−4 bis +4 Punkte = Mittelwert; +5 bis +9 = wertmäßig niedrigere Hälfte der oberen Spannenhälfte, also zwischen Mittelwert und Mittelwert + halber Abstand zum Oberwert; ab +10 = wertmäßig höhere Hälfte bis zum Oberwert; spiegelbildlich für negative Summen) und liefert dabei Bereiche statt Punktwerte. Der Rechner interpoliert stattdessen linear mit Position = Wohnwertsumme/20: Für Wohnwertsummen ab ±5 liegt das Ergebnis damit stets innerhalb der amtlich ausgewiesenen Spannenhälfte; im Korridor −4 bis +4 weicht es geringfügig vom amtlichen Mittelwert ab.
  • Maßgeblich sind nur Merkmale, die vom Vermieter gestellt werden. Hat ein Mieter einzelne Ausstattungsmerkmale selbst geschaffen — ohne dass die Kosten vom Vermieter erstattet wurden —, bleiben diese unberücksichtigt. Die Merkmalliste der Orientierungshilfe ist laut Broschüre nicht abschließend.
  • Energiekennwert: Der Standardbereich hängt von der Baualtersklasse ab — bis Baujahr 1945: 75–160 kWh/m²a; Baujahre 1946–1977: 75–150 kWh/m²a; Baujahre 1978–2015: 55–140 kWh/m²a. Wohnwerterhöhend ist ein Kennwert unter 75 kWh/m²a (bis 1977), unter 55 kWh/m²a (1978–2015) bzw. unter 50 kWh/m²a (ab Baujahr 2016); für Gebäude ab 2016 sieht die Orientierungshilfe kein wohnwertminderndes Energie-Merkmal vor.
  • Wohnflächenberechnung laut Mietspiegel: Dachgeschossflächen mit lichter Höhe von mindestens 1 m und weniger als 2 m zur Hälfte; Flächen unter 1 m lichter Höhe gar nicht; Balkone und Loggien nach § 2 Abs. 2 Ziff. 2 Wohnflächenverordnung in der Regel mit einem Viertel, bei hohem Nutzwert maximal bis zur Hälfte.
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