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Mieterhöhungsschreiben für Gera

Berechnet nach dem Mietspiegel Gera 2022 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Gera 2022. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Gera
  • Der Mietspiegel gilt nicht für öffentlich geförderte Wohnungen, Einfamilienhäuser und gewerblich genutzte Räume; ausgewiesen werden nur Grundmieten (Netto-Kaltmieten).
  • Maßgeblich für die Baualtersklasse ist die Bezugsfertigkeit des Hauses; auch eine grundlegende Sanierung ändert das Baujahr nicht.
  • Der Spannentiefstwert ist ab einer Gesamtpunktzahl von −10, der Spannenhöchstwert ab +10 anzusetzen; dazwischen wird je Punkt ein Zehntel der halben Spanne auf- bzw. abgeschlagen und auf volle Cent gerundet. Es zählen nur Merkmale, die dem Vermieter zuzurechnen sind.
  • Die mit Fußnoten markierten Tabellenfelder beruhen laut Broschüre auf weniger als 50 bzw. weniger als 25 Mietwerten (eingeschränkte Datenbasis).
  • Die Sanierungsmerkmale (Elektroinstallation, Sanitär, Fassade) gelten nur für Gebäude, die vor 1991 gebaut wurden.
  • NICHT abgebildet: die Wohnlage-Kriterien (Punktzahl B) des Mietspiegels — je zutreffendem Lage-Kriterium sieht die Broschüre einen Zu-/Abschlag von 0,10 €/m² nach der Spanneneinordnung vor (maximal +0,20 €/m² bei ruhiger Lage mit gepflegtem Grünumfeld, maximal −0,30 €/m² bei starker Immission, negativem Wohnumfeld und fehlender Infrastruktur). Dieses Hybrid-Verfahren kann der Rechner nicht abbilden; das Ergebnis gilt für Wohnlagen ohne besondere Vor- oder Nachteile.
  • NICHT abgebildet: der Ermessens-Aufschlag von insgesamt maximal 40 Prozent für Wohnungen mit überdurchschnittlich hohem Umbauaufwand bzw. Ausstattungsgrad (z. B. barrierearmer Ausbau, Dachterrasse, Maisonette, Mietergarten, Küche über 15 m², Concierge/Havarie-Service).
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