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Mieterhöhungsschreiben für Frankfurt (Oder)

Berechnet nach dem Mietspiegel Frankfurt (Oder) 2026 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Frankfurt (Oder) 2026. Der Mietspiegel ist noch bis zum 31.01.2028 gültig (noch rund 19 Monate). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Frankfurt (Oder)
  • Der Mietspiegel gilt nur für freifinanzierte Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohnungen (einschließlich vermieteter Eigentumswohnungen). Er gilt nicht für Substandard-Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Penthouse- und Maisonette-Wohnungen, Appartements, geförderten Wohnungsbau, Wohnheime, Werks- und Dienstwohnungen mit vergünstigter Miete, (teil)gewerblich genutzte, möblierte und teilmöblierte Wohnungen, Wohnungen ohne eigenen Zugang oder ohne Küche/Kochnische sowie bewohnte Unterkünfte.
  • Als Baujahr gilt das Jahr der erstmaligen Fertigstellung des Gebäudes; abweichend das Jahr der Fertigstellung nach einem Um- oder Ausbau, wenn dafür eine Baugenehmigung mit neubaugleichen Anforderungen erteilt wurde. Sogenannte Wendewohnungen (industrielle Bauweise, Baubeginn vor dem 3. Oktober 1990) gehören in die Baujahresklasse 1970 bis 1990.
  • Die Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung ist nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels; sie beruht auf dem Sachverstand der beteiligten Experten. Der Punktesaldo wird auf maximal ±100 Punkte begrenzt; bei 100 Punkten ist die Spannenober- bzw. -untergrenze erreicht.
  • Es zählen nur Ausstattungsmerkmale, die der Vermieter gestellt oder bezahlt hat; vom Mieter auf eigene Kosten eingebaute Merkmale bleiben unberücksichtigt.
  • Abweichung des Rechners: Die Ausnahmen „außer bei Baujahresklasse 1970 bis 1990“ (Küche ohne Fenster, Küche kleiner als 5 m²) werden nicht automatisch erzwungen — bei Wohnungen dieser Baujahresklasse dürfen die beiden Merkmale nicht angekreuzt werden (Hinweis steht in der jeweiligen Frage).
  • Der Energiekennwert gilt inklusive Warmwasserbereitung; liegt er nur ohne Warmwasserbereitung vor, sind vor der Einordnung pauschal 20 kWh/(m²·a) hinzuzurechnen.
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