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Mieterhöhungsschreiben für Euskirchen

Berechnet nach dem Mietspiegel Euskirchen 2024 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Euskirchen 2024. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Euskirchen
  • Der Mietspiegel weist je Tabellenfeld nur eine Spanne aus; als Mittelwert ist hier die kaufmännisch gerundete Spannenmitte hinterlegt. Einen publizierten Mittel- oder Durchschnittswert enthält der Mietspiegel nicht.
  • Die Größenklassen sind im Mietspiegel nur als „um 40/60/80/100 m²“ benannt, ohne publizierte Grenzen; die Zuordnung erfolgt hier über die Mittelpunkte (unter 50 m² / 50 bis unter 70 m² / 70 bis unter 90 m² / ab 90 m²).
  • Einfache Wohnlagen und Randlagen sind nicht als eigene Spalten ausgewiesen; laut Mietspiegel können dort Abschläge um 10 % der ausgewiesenen Mieten angemessen sein.
  • Besondere Ausstattung (Kategorie C) setzt voraus, dass mehrere Merkmale vorliegen, z. B. Wärmepumpe/Solarthermie, wärme- und schalldämmende Verglasung (Gruppen I–III), außergewöhnlicher Fußboden (Parkett, Marmor, Keramik), Gästebad/-WC, Einbauschränke gehobener Qualität, Einbauküche oder großer Balkon/Terrasse/Loggia/Garten/Atrium.
  • Umfassend modernisierte Wohnungen (außer Altbauten bis 1960) sind in die nächsthöhere Baualtersklasse einzuordnen; umfassend modernisierte Altbauten orientieren sich an Gruppe II. Bei umfassend sanierten Gebäuden zählt das Jahr der Fertigstellung der Sanierung.
  • Nicht erfasst sind Einfamilienhäuser und öffentlich geförderte Wohnungen; die Werte sind Nettokaltmieten je m² Wohnfläche (Balkon-/gedeckte Terrassenfläche zu ¼ angerechnet).
  • Laut Schlussvermerk gilt der Mietspiegel auch für das Gemeindegebiet Weilerswist uneingeschränkt.
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