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Mieterhöhungsschreiben für Cottbus

Berechnet nach dem Mietspiegel Cottbus 2024 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Cottbus 2024. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Cottbus
  • Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen im gesamten Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz; Stichtag ist der 01.03.2024. Nicht erfasst sind u. a. Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. in Häusern mit weniger als drei Wohnungen, geförderter Wohnungsbau, möblierte/teilmöblierte Wohnungen, Wohnheime sowie gewerblich genutzte Wohnungen.
  • Die Tabellenwerte sind Nettokaltmieten je m² Wohnfläche einschließlich Modernisierungsumlage, ohne Betriebs- und Heizkosten (§ 556 BGB); die Parkplatzmiete zählt nicht zur Nettokaltmiete.
  • Maßgeblich für die Baualtersklasse ist das Jahr der Bezugsfertigkeit des Gebäudes (bei nachträglichem Dachausbau die Bezugsfertigkeit der Wohnung).
  • „mit Modernisierung“ bedeutet, dass seit dem 01.01.1991 der überwiegende Teil der Gewerke (Fenster, Dach, Fassade, Heizung, Sanitär, Elektro) modernisiert wurde. Für die Baualtersklassen ab 1991 (1991–2005, 2006–2016, 2017–01.03.2024) trifft der Mietspiegel keine Unterscheidung nach Modernisierung; die Modernisierungsangabe bleibt dort ohne Einfluss auf den Tabellenwert.
  • Die Energieeffizienzklasse richtet sich nach dem Endenergiekennwert laut Energieausweis (GEG, Anlage 10): A–B ≤ 75 kWh/(m²·a), C ≤ 100 kWh/(m²·a), D–H > 100 kWh/(m²·a). Denkmäler bzw. Denkmalbereiche ohne Energieausweis werden bei D–H eingeordnet.
  • Es zählen nur Ausstattungsmerkmale, die der Vermieter gestellt bzw. finanziert hat; vom Mieter auf eigene Kosten eingebaute Merkmale bleiben unberücksichtigt.
  • Die Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung ist nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels; sie beruht auf dem Sachverstand der im Arbeitskreis beteiligten Experten. Sie unterscheidet drei Merkmalsgruppen: Bad/WC (Gewicht 30 %), Küche (30 %) und Wohnung/Gebäude (40 %). Je Gruppe entscheidet, ob wohnwerterhöhende oder wohnwertmindernde Merkmale überwiegen. Abweichung des Rechners: Die drei Gruppen werden gleich gewichtet (je 1/3 statt 30/30/40 %); das Ergebnis ist eine Näherung innerhalb der ausgewiesenen Spanne.
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