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Mieterhöhungsschreiben für Celle

Berechnet nach dem Mietspiegel Celle 2024 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Celle 2024. Der Mietspiegel ist noch bis zum 04.12.2026 gültig (noch rund 5 Monate). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Celle
  • Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum mit 25 bis 130 m² Wohnfläche und nur für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Nicht erfasst sind u. a. Doppelhaushälften, Zwei-, Reihen- und Einfamilienhäuser, preisgebundener Wohnraum, gewerblich genutzter Wohnraum, Heime, Untermiete, möblierter Wohnraum (Einbauküchen/-schränke ausgenommen) sowie Dienst- und Werkswohnungen.
  • Die Basistabelle (Tabelle 1) differenziert nur nach der Wohnfläche (Felder zu je 2 m²: X,00 bis X+1,99 m²; Wohnungen von 25,00 bis 26,99 m² gehören in das Feld 25–26 m²). Baujahr, Gebäudemerkmale, Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage wirken als prozentuale Zu-/Abschläge auf die Basis-Nettomiete; die Summe aller Prozente wird auf die Basismiete angewendet (Tabelle 3 des Mietspiegels). Wohnflächenberechnung nach WoFlV.
  • Der Mietspiegel wurde am 04.12.2024 vom Rat der Stadt Celle beschlossen und gilt ab dem 05.12.2024; es ist der erste qualifizierte Mietspiegel der Stadt. Ein Enddatum nennt das Dokument nicht — als gueltigBis ist hier die Zweijahresgrenze der Fortschreibungspflicht nach § 558d Abs. 2 BGB (04.12.2026) hinterlegt.
  • Die 2/3-Spanne des Mietspiegels beträgt −15,0 % bis +15,1 % und bezieht sich amtlich auf die ermittelte durchschnittliche Vergleichsmiete (Tabelle 3, Feld E; Faktoren ×0,85 bzw. ×1,151). Da der Mietspiegel keine feldgenauen Spannen ausweist, sind min/max je Tabellenfeld hier als Basismiete ×0,85 bzw. ×1,151 (kaufmännisch gerundet) hinterlegt; das Rechenergebnis wird nicht an dieser Spanne gekappt.
  • Die Wohnlage (A = gut, B = normal, C = einfach) wird ausschließlich über die Wohnlagenkarte in der Anlage des Mietspiegels bzw. adressgenau über den Online-Mietspiegel (https://omsp.analyse-konzepte.de/celle/) bestimmt; nur die Wohnlage A erhält einen Zuschlag (+4,5 %), B und C sind neutral.
  • Maßgeblich sind nur Merkmale, die der Vermieter gestellt hat; vom Mieter selbst geschaffene Ausstattung ohne Kostenerstattung bleibt unberücksichtigt. Die Zu-/Abschläge sind Durchschnittswerte; über- oder unterdurchschnittliche Ausprägungen sollen über die Spanne berücksichtigt werden.
  • Grundsätzlich gilt die Baualtersklasse der Fertigstellung des Gebäudes; wurde nachträglich neuer Wohnraum geschaffen (z. B. Dachgeschossausbau), zählt die Baualtersklasse der Baumaßnahme.
  • Der Zuschlag für Modernisierungsmaßnahmen ab 1994 (+3,4 %) gilt nur, wenn keine Kernsanierung ab 2007 durchgeführt wurde; Kernsanierungen 2007–2015 (+7,2 %) und ab 2016 (+17,4 %) werden separat angesetzt.
  • Hinweis zum amtlichen Anwendungsbeispiel (Broschüre S. 11): Dort wird für 80 m² als Tabellenwert 5,83 €/m² genannt, gerechnet wird jedoch mit 5,3 €/m² — für die Berechnung ist Tabelle 1 maßgeblich, nicht das Beispiel.
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