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Mieterhöhungsschreiben für Bremerhaven

Berechnet nach dem Mietspiegel Bremerhaven 2025/2026 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Bremerhaven 2025/2026. Der Mietspiegel ist noch bis zum 31.12.2026 gültig (noch rund 6 Monate). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Bremerhaven
  • Der Mietspiegel weist je Tabellenfeld nur eine Mietpreisspanne (Eckwerte) aus — ohne Mittelwert, ohne Punktesystem und ohne bezifferte Zu-/Abschläge. Der Rechner nutzt die kaufmännisch gerundete Spannenmitte als rechnerischen Orientierungswert; die Einordnung innerhalb der Spanne richtet sich nach Art, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung. Eine auffällige Häufung werterhöhender bzw. wertmindernder Faktoren kann laut Mietspiegel auch zur Über- oder Unterschreitung der Eckwerte führen.
  • Die Wohnflächenklassen sind im Mietspiegel nur als „≈ 50 m²“, „≈ 80 m²“ und „≈ 110 m²“ benannt, ohne publizierte Grenzen; die Zuordnung erfolgt hier über die Mittelpunkte (unter 65 m² / 65 bis unter 95 m² / ab 95 m²). Laut den Fußnoten der Broschüre können mit abnehmender Wohnungsgröße Zuschläge und mit zunehmender Wohnungsgröße Abschläge vorgenommen werden, die die Eckwerte auch über- bzw. unterschreiten dürfen.
  • Zuordnung zur Baualtersgruppe: Maßgeblich ist die Bezugsfertigkeit. Wohnungen der Gruppen I und II gehören in Gruppe III, wenn sie durch Modernisierung/Sanierung weitestgehend dem Standard einer nach 1984 errichteten Wohnung entsprechen (u. a. nachhaltige energetische Verbesserung, neuzeitliche Badverfliesung und Sanitäreinrichtungen, Haustür-/Schließ-/Wechselsprechanlage, Kabelanschluss oder Vergleichbares, Balkon/Loggia, E-Installation nach gültigen VDE-Vorschriften). Bei grundlegender und vollständiger Modernisierung (Kernsanierung, Komplettumbau) ist abweichend vom Baujahr eine Zuordnung in Gruppe IV möglich, wenn die Wohnung zum Zeitpunkt der Modernisierung überwiegend dem Standard eines vergleichbaren Neubaus entspricht. Bei entsprechender Ausstattung wirken sich bauliche Besonderheiten älterer Bausubstanz (z. B. fehlender Balkon/Loggia) nicht negativ aus.
  • Wohnlage laut Mietspiegel: Die mittlere Wohnlage umfasst Wohngebiete mit nicht überhöhtem Geräuschpegel des üblichen Stadtverkehrs und ausreichenden Verkehrsverbindungen zu Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen — die meisten Wohnungen im Stadtgebiet liegen in solchen Gegenden. Die gute Wohnlage ist durch ein gepflegtes, bevorzugtes Wohnumfeld gekennzeichnet: durchgrünte, durch Gärten aufgelockerte Wohngebiete mit ein- bis dreigeschossiger Bauweise an Straßen ohne nennenswerten Durchgangsverkehr und günstiger Anbindung zum Zentrum; dazu zählen auch besondere Standorte am Wasser unabhängig von der Geschosszahl. Ein Straßenverzeichnis enthält der Mietspiegel nicht.
  • Die angegebenen Mietspannen beziehen sich auf abgeschlossene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit Heizung, Bad und WC. Es handelt sich um Nettokaltmieten: Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung und Kosten für Schönheitsreparaturen sind nicht enthalten. Die Wohnungsgröße bestimmt sich nach der Wohnflächenverordnung; dazu gehören auch Flur/Diele, Bad/WC, Balkon und Loggia, nicht jedoch Zusatzräume wie Keller, Boden, Waschküche und Abseite.
  • Werterhöhende Faktoren laut Mietspiegel: Gäste-WC; Bad mit Wanne und Dusche; Gebäude mit mindestens EnEV-2002-Standard; eigener unentgeltlicher Einstellplatz/Garage; Außenrollläden; zum Aufenthalt geeignetes, abschließbares Bodenzimmer (soweit nicht in der Wohnfläche berücksichtigt); barrierearme bzw. barrierefreie Wohnung; herausragende, exklusive Wohnlage.
  • Wertmindernde Faktoren laut Mietspiegel: Keller-/Souterrainlage; nicht ausgewogenes Verhältnis von Haupt- und Nebenräumen bzw. nicht funktionsgerechter Grundriss; Raumhöhe unter der gesetzlichen Mindesthöhe; fehlender Boden- oder Kellerraum; fehlende Trockenanlagen; fehlender Kabelanschluss oder Vergleichbares; übermäßig schwingende Fußböden; trotz Modernisierung nicht eingehaltene Vorschriften; fehlender Balkon/Wintergarten/Loggia/Terrasse; Einzelöfen oder elektrische Speicherheizungen älterer Bauart; Warmwasserversorgung über Einzelboiler älterer Bauart; allgemeiner Instandhaltungsstau; besondere unentgeltliche Verpflichtungen des Mieters; Beeinträchtigungen sittlicher Natur; außergewöhnliche Belastungen (z. B. erheblicher Lärm, Abgase, Rauch, Geruchsbelästigungen, stark beeinträchtigende Verkehrslagen, gravierende Mängel bei Belichtung und Lüftung).
  • Wohnungslage im Gebäude: Erdgeschosswohnungen und Wohnungen vom 3. Obergeschoss an aufwärts haben in der Regel einen geringeren Mietpreis als Wohnungen im 1. oder 2. Obergeschoss; bei Gebäuden mit Aufzug ergibt sich eine andere Beurteilung.
  • Einfacher Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen nach dem Stand vom 01.01.2025; die Angaben im Mietrahmen sind Erfahrungswerte der letzten sechs Jahre für den Raum Bremerhaven (Datengrundlage: rd. 9.200 Vergleichsmieten). Herausgeber: Magistrat der Stadt Bremerhaven (Vermessungs- und Katasteramt, Geschäftsstelle Gutachterausschuss), Mieterverein Bremerhaven e. V. und Haus & Grund Bremerhaven e. V.
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