Mietspiegel Tübingen: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Der Mietspiegel Tübingen 2024 weist die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Universitätsstadt aus: im Mittel rund 12,36 €/m² nettokalt — einer der höchsten Werte in Baden-Württemberg (Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Universitätsstadt Tübingen, Ausgabe 2024, gültig 01.12.2024–30.11.2026). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Tübingen plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.
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Wie hoch ist die Miete in Tübingen laut Mietspiegel?
Der Mietspiegel Tübingen 2024 nennt eine ortsübliche Vergleichsmiete von im Mittel rund 12,36 €/m² nettokalt; je nach Baujahr, Wohnfläche, Ausstattung und Wohnlage reichen die Basiswerte von 9,19 €/m² für große Altbauwohnungen bis 18,04 €/m² für kleine Neubauwohnungen (Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Universitätsstadt Tübingen, Ausgabe 2024, 420 Basiswerte). Die Werte gelten für frei finanzierte Wohnungen von 25 m² bis unter 160 m² und sind reine Nettokaltmieten.
Der Mietspiegel Tübingen arbeitet mit einem multiplikativen Punktemodell: Aus einer Basistabelle (14 Baujahrsklassen × 30 Flächenklassen) wird der Basiswert abgelesen und mit dem Ausstattungs- und Lage-Punktwert verrechnet — mittlere Vergleichsmiete = Basiswert × (100 + Punkte) / 100. Um diesen Mittelwert spannt sich eine Spanne von ±15 %, die rund zwei Drittel aller vergleichbaren Nettokaltmieten einschließt. Wie stark der Basiswert mit dem Baujahr steigt, zeigt die Baujahrsreihe für eine typische Wohnung von 60–62 m²:
| Baujahresklasse | Basiswert (€/m² nettokalt) |
|---|---|
| bis 1973 | 9,77 |
| 1974–1981 | 9,85 |
| 1982–1989 | 10,06 |
| 1990–1993 | 10,22 |
| 1994–1997 | 10,37 |
| 1998–2001 | 10,50 |
| 2002–2005 | 10,62 |
| 2006–2009 | 10,96 |
| 2010–2013 | 11,25 |
| 2014–2017 | 11,79 |
| 2018–2019 | 12,50 |
| 2020–2021 | 12,79 |
| 2022 | 13,69 |
| 2023–2024 | 14,12 |
Quelle: Mietspiegel Tübingen 2024, Basistabelle für die Flächenklasse 60–62 m². Für eine Wohnung dieser Größe mit Baujahr 2006–2009 und durchschnittlicher Ausstattung (0 Punkte) ergibt sich damit eine mittlere Vergleichsmiete von 10,96 €/m² und eine ortsübliche Spanne von 9,32 bis 12,60 €/m².
Warum sind die Mieten in Tübingen so hoch?
Die Mieten in Tübingen zählen zu den höchsten in Baden-Württemberg, weil die Universitätsstadt mit rund 92.300 Einwohnern (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg) einen chronisch angespannten Wohnungsmarkt hat: Auf begehrte Wohnungen kommen viele Studierende und Beschäftigte der Universität und Kliniken, während das Angebot knapp bleibt. Die durchschnittliche Miete liegt dadurch rund 30 % über der im direkt benachbarten Reutlingen.
Tübingen war zugleich bundesweit ein Vorreiter kommunaler Wohnungspolitik und steuert den Markt seit Jahren aktiv über Milieuschutz, Zweckentfremdungsverbot und eigene Wohnbauprojekte. Trotzdem bleibt der Druck hoch — das schlägt sich im Mietspiegel 2024 nieder, dessen Basiswerte für Neubauten (Baujahr 2023–2024) bei kleinen Wohnungen bis 18,04 €/m² nettokalt reichen (Quelle: Mietspiegel Tübingen 2024). Der Mietspiegel selbst beruht auf einer Stichprobe von 1.482 Mietverträgen und wurde einstimmig von der Mietspiegelkommission beschlossen.
Wie viel darf die Miete in Tübingen steigen?
In Tübingen darf die Bestandsmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 3 BGB). Tübingen ist in der Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025 (GBl. 2025 Nr. 145) namentlich als Gebiet mit abgesenkter Kappungsgrenze aufgeführt; die Verordnung gilt bis zum 31.12.2026. Ohne eine solche Verordnung läge die Grenze bei 20 %.
Der Unterschied zwischen abgesenkter und regulärer Kappungsgrenze fällt spürbar aus. Für eine Ausgangsmiete von 800 € nettokalt bedeutet das über drei Jahre:
| Kappungsgrenze | Höchstmiete nach 3 Jahren | Zuwachs |
|---|---|---|
| 15 % (Tübingen, bis 31.12.2026) | 920 € | +120 € |
| 20 % (ohne Verordnung) | 960 € | +160 € |
Zusätzlich gelten die Fristen des § 558 BGB: Die Miete muss zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung mindestens 15 Monate unverändert gewesen sein, und zwischen zwei Erhöhungsverlangen müssen mindestens zwölf Monate liegen (Quelle: § 558 BGB; Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg, GBl. 2025 Nr. 145). Ob die 15-%-Grenze über den 31.12.2026 hinaus fortbesteht, hängt von einem Neuerlass des Landes ab.
Gilt in Tübingen die Mietpreisbremse?
Ja, in Tübingen gilt die Mietpreisbremse. Bei einer Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Tübingen ist in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025 (GBl. 2025 Nr. 144) namentlich aufgeführt; die Verordnung ist am 01.01.2026 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2026. Die Mietpreisbremse besteht in Tübingen bereits seit dem 01.11.2015 durchgängig.
Für laufende Mietverhältnisse ist die Mietpreisbremse nicht maßgeblich: Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB richtet sich allein nach der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Kappungsgrenze, nicht nach der 10-%-Grenze der Mietpreisbremse. Die Mietpreisbremse kennt zudem gesetzliche Ausnahmen, etwa für Neubauten, die ab dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sowie nach umfassender Modernisierung (Quelle: §§ 556d ff. BGB; Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg, GBl. 2025 Nr. 144).
Wann kommt der nächste Mietspiegel?
Der aktuelle qualifizierte Mietspiegel Tübingen 2024 gilt vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2026; danach wird er turnusgemäß an die Marktentwicklung angepasst und fortgeschrieben (Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Universitätsstadt Tübingen, Ausgabe 2024, S. 10). Bis zur Veröffentlichung der nächsten Ausgabe bleibt der Mietspiegel 2024 die maßgebliche Grundlage für Mieterhöhungsverlangen.
Als qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB genießt der Mietspiegel Tübingen 2024 eine gesetzliche Vermutung der Richtigkeit: Seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden, auch wenn sich der Vermieter zur Begründung auf ein anderes Mittel stützt (§ 558a Abs. 3 BGB). Herausgeber ist die Universitätsstadt Tübingen, Fachabteilung Wertermittlung und Bodenordnung, die den Mietspiegel gemeinsam mit einer Mietspiegelkommission aus Mieter- und Eigentümervertretern erstellt hat.
Belege aus dem Mietspiegel Tübingen
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Tübingen geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Tübingen: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Tübingen ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
Kappungsgrenze in Baden-Württemberg: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Tübingen laut Mietspiegel?
Im Durchschnitt rund 12,36 €/m² nettokalt nach dem qualifizierten Mietspiegel 2024 — einer der höchsten Werte in Baden-Württemberg. Je nach Baujahr, Größe, Ausstattung und Wohnlage reichen die Basiswerte von 9,19 €/m² (großer Altbau) bis 18,04 €/m² (kleiner Neubau).
Ist der Mietspiegel Tübingen ein qualifizierter Mietspiegel?
Ja, der Mietspiegel Tübingen 2024 ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB. Herausgeber ist die Universitätsstadt Tübingen; er beruht auf einer Stichprobe von 1.482 Mietverträgen und wurde von der Mietspiegelkommission einstimmig beschlossen. Seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden.
Wie berechnet der Mietspiegel Tübingen die Vergleichsmiete?
Über ein multiplikatives Punktemodell: Aus der Basistabelle (14 Baujahrsklassen × 30 Flächenklassen) wird der Basiswert abgelesen und mit dem Ausstattungs- und Lage-Punktwert verrechnet — mittlere Vergleichsmiete = Basiswert × (100 + Punkte) / 100. Um diesen Mittelwert liegt eine Spanne von ±15 %.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Tübingen ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Tübingen maximal 15 % innerhalb von drei Jahren. Die Stadt ist in der Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025 (GBl. 2025 Nr. 145, gültig bis 31.12.2026) namentlich aufgeführt; ohne eine solche Verordnung gälten 20 %.
Gilt in Tübingen die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?
Ja. Tübingen ist in der Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025 (GBl. 2025 Nr. 145) namentlich genannt; sie gilt bis zum 31.12.2026. Bestandsmieten dürfen daher innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen. Ob die Grenze danach fortbesteht, hängt von einem Neuerlass des Landes ab.
Wie oft darf die Miete erhöht werden?
Frühestens zwölf Monate nach dem letzten Erhöhungsverlangen darf ein neues zugehen; wirksam wird die höhere Miete erst, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war (§ 558 BGB).
Gilt in Tübingen die Mietpreisbremse?
Ja. Tübingen gehört zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025 (GBl. 2025 Nr. 144, in Kraft seit 01.01.2026, gültig bis 31.12.2026): Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB in bestehenden Mietverhältnissen ist sie nicht maßgeblich.
Wann kommt der nächste Mietspiegel für Tübingen?
Der qualifizierte Mietspiegel Tübingen 2024 gilt vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2026; danach wird er turnusgemäß fortgeschrieben. Bis zur Veröffentlichung der nächsten Ausgabe bleibt der Mietspiegel 2024 die maßgebliche Grundlage für Mieterhöhungen.