Zum Inhalt springen
Mieterhöhung.deAnmelden

Mietspiegel Trier: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Trier zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Stadt: Die qualifizierte Ausgabe 2026 (in Kraft seit 1. Juli 2026) weist keinen stadtweiten Durchschnitt aus — die Mittelwerte ihrer 100 Tabellenfelder reichen von 7,33 €/m² nettokalt (Bestandswohnungen von 81 bis unter 101 m², Baujahr 1949–1960) bis 16,75 €/m² (Kleinwohnungen unter 25 m², Baujahr ab 2020; Quelle: Stadt Trier, Mietspiegel 2026). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg nach dem amtlichen Schema. Wer eine Mieterhöhung Trier plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

Mieterhöhungsschreiben für Trier erstellen

Nach dem aktuellen Mietspiegel Trier berechnet — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Schreiben für Trier anfordern

Warum kein Sofort-Ergebnis?

Die Tabellenwerte des Mietspiegels Trier dürfen wir ohne Freigabe des Herausgebers nicht online anbieten. Ihr Schreiben erstellen wir deshalb als gesonderten Service und senden es Ihnen am nächsten Werktag per E-Mail zu.

Alle Städte mit freigeschaltetem Rechner

Wohnen und Mieten in Trier: die Lage vor Ort

Trier hat 104.342 Einwohner (31.12.2024, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz) und wächst wieder: Seit dem Zensus 2022 kamen rund 2.500 Menschen hinzu (+2,5 %) — der dritthöchste Zuwachs unter den kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz. Am Mietmarkt ist die Spreizung groß: Kleine Neubauwohnungen unter 25 m² (Baujahr ab 2020) kosten laut Mietspiegel 2026 im Mittel 16,75 €/m², große Bestandswohnungen der Nachkriegsjahre (81 bis unter 101 m², Baujahr 1949–1960) nur 7,33 €/m² — mehr als das Doppelte pro Quadratmeter.

Anders als viele Mietspiegel hat die Trierer Tabelle keine Lage-Achse: Die Wohnlage wird komplett über prozentuale Zu- und Abschläge abgebildet. Das Straßenverzeichnis der Broschüre (S. 17–40, teilweise hausnummerngenau) stuft jede Adresse als einfache (−6 %), mittlere (0 %) oder gute Wohnlage (+2 %) ein; zusätzlich gibt es +7 % für Lagen im Zentrum (überwiegend die Stadtbezirke Altstadt, Gartenfeld, Barbara und Maximin) — kombinierbar mit dem Lagezuschlag. Zwischen einfacher Lage außerhalb des Zentrums (−6 %) und guter Lage im Zentrum (+9 %) liegen damit 15 Prozentpunkte. Die Einstufung gilt als widerlegbare Vermutung.

Rechtlich ist Trier ein Sonderfall: Innerhalb von rund einem Jahr sind beide Mietpreis-Schutzinstrumente entfallen. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt wieder die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — die rheinland-pfälzische Kappungsgrenzenverordnung vom 13.09.2024 nennt Trier nicht mehr (zuvor galten 15 %). Und seit dem 8. Oktober 2025 gilt in Trier auch die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) nicht mehr: Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 16.09.2025 hat Trier aus der Gebietskulisse herausgenommen. Für Mieter und Vermieter entscheidet damit das Datum: Erhöhungsverlangen, die ab dem 01.10.2024 zugehen, dürfen 20 % ausschöpfen; bei Mietverträgen, die zwischen dem 01.10.2019 und dem 07.10.2025 geschlossen wurden, galt die Mietpreisbremse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses — Neuverträge seit dem 08.10.2025 sind frei davon.

Belege aus dem Mietspiegel Trier

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Trier geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Trier — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Trier — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Trier: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Trier ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Rheinland-Pfalz: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Trier laut Mietspiegel?

Der Mietspiegel Trier 2026 weist keinen stadtweiten Durchschnitt aus. Die Mittelwerte der 100 Tabellenfelder reichen von 7,33 €/m² nettokalt (Wohnungen von 81 bis unter 101 m², Baujahr 1949–1960) bis 16,75 €/m² (Wohnungen unter 25 m², Baujahr ab 2020). Ausstattung und Lage verschieben den Wert zusätzlich über prozentuale Zu- und Abschläge, z. B. Penthouse +16 % oder einfache Wohnlage −6 %.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Trier ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, maximal 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB). Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt in Trier seit dem 01.10.2024 nicht mehr.

Gilt in Trier noch die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Nein. Die Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz vom 13.09.2024 (in Kraft seit 01.10.2024) nennt Trier nicht mehr — seither gilt die bundesweite Grenze von 20 % in drei Jahren. Für Erhöhungsverlangen, die Zeiträume vor dem 01.10.2024 betreffen, galt in Trier noch die 15-%-Grenze der Vorgängerverordnung von 2019.

Gilt in Trier die Mietpreisbremse?

Nein, seit dem 08.10.2025 nicht mehr: Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 16.09.2025 hat Trier aus der Gebietskulisse herausgenommen. Für Mietverträge, die zwischen dem 01.10.2019 und dem 07.10.2025 in Trier geschlossen wurden, galt die Bremse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; Neuverträge ab dem 08.10.2025 sind nicht mehr gedeckelt. Für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis (§ 558 BGB) war die Mietpreisbremse ohnehin nicht maßgeblich.

Ist der Mietspiegel Trier ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, nach § 558d BGB — nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt (Neitzel Consultants GmbH im Auftrag der Stadt Trier), vom Arbeitskreis mit Mieter- und Vermieterverbänden und per Stadtratsbeschluss anerkannt, in Kraft seit 01.07.2026. Ausnahme: Für freistehende Einfamilienhäuser gilt er nur als Orientierung im Sinne eines einfachen Mietspiegels (§ 558c BGB).

Wie berechnet sich die Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel Trier?

Basiswert aus der Tabelle (Wohnfläche × Baujahr, 100 Felder) mal Summe der prozentualen Zu- und Abschläge. Beispiel der Stadt Trier: 65 m², Baujahr 1956 → Basiswert 7,46 €/m²; höherwertiger Bodenbelag +7 % und gute Wohnlage +2 % ergeben 7,46 × 1,09 = 8,13 €/m². Um diesen Wert wird die Spanne gebildet: Unterwert −18,1 %, Oberwert +18,6 %.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Trier nicht?

Er gilt für Mietwohnungen von 19 bis 180 m² im Stadtgebiet Trier — nicht für preisgebundene Sozialwohnungen, möblierte Wohnungen und Wohnheime. Für freistehende Einfamilienhäuser dient er nur als Orientierung wie ein einfacher Mietspiegel.

Wo finde ich die Wohnlage meiner Adresse in Trier?

Im Straßenverzeichnis der offiziellen Mietspiegel-Broschüre 2026 der Stadt Trier (S. 17–40, Stand 2026): Dort ist je Straße — teilweise hausnummerngenau — die Wohnlage (einfach −6 %, mittel 0 %, gut +2 %) und die Zentralität (Zentrum +7 %) verzeichnet. Die Einstufung gilt als widerlegbare Vermutung.