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Mietspiegel Rostock: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Rostock zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Hanse- und Universitätsstadt: Es handelt sich um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB in der Ausgabe 2026 (gültig ab 1. Mai 2026), der die durchschnittliche Nettokaltmiete mit 7,72 €/m² angibt (Stichtag 1. Juli 2025, Quelle: Hanse- und Universitätsstadt Rostock). Gegenüber der Vorgängerausgabe von 2024 (7,13 €/m²) ist das ein Anstieg um rund 8,3 %. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Rostock plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

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Wohnen und Mieten in Rostock: die Lage vor Ort

Rostock ist mit 211.993 Einwohnern (Ende 2024) die größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und einer von nur zwei Wohnungsmärkten im Land — neben Greifswald —, die das Land als angespannt einstuft und deshalb zugleich mit Mietpreisbremse und abgesenkter Kappungsgrenze schützt. Der Wohnungsmarkt der Hanse- und Universitätsstadt steht damit unter deutlich strengeren Regeln als der Rest von M-V, wo die bundesweite 20-%-Grenze gilt und keine Mietpreisbremse besteht.

Eine Rostocker Besonderheit ist die Gewässernähe: Der Mietspiegel 2026 bewertet die Nähe zu Warnow, Ostsee und den innerstädtischen Wasserlagen als eigenes preisbildendes Merkmal — Wohnungen bis 100 m Entfernung (Kategorie W1) und zwischen 100 und 200 m (W2) erhalten einen Zuschlag. Grundlage aller Angaben ist der von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock herausgegebene Mietspiegel 2026 (Stichtag 1. Juli 2025).

Wie stark sind die Mieten in Rostock gestiegen?

Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete in Rostock ist binnen zwei Jahren um rund 8,3 % gestiegen — von 7,13 €/m² nettokalt im Mietspiegel 2024 auf 7,72 €/m² im Mietspiegel 2026 (Stichtag 1. Juli 2025). Das entspricht einem Plus von 0,59 €/m². Damit zählt Rostock zu den dynamischeren ostdeutschen Mietmärkten.

Beide Werte sind amtlich von der Stadt ausgewiesene Gesamtdurchschnitte; eine längere belegte Zeitreihe über diese zwei Erhebungen hinaus liegt hier nicht vor. Der aktuelle qualifizierte Mietspiegel gilt vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2028, danach folgt die nächste Fortschreibung.

Wie hoch darf die Miete in Rostock steigen?

In Rostock dürfen Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — statt der bundesweiten 20 % — und höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Grundlage ist die abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB, die für Rostock über eine Landesverordnung bis zum 30. September 2028 gilt.

Sowohl die abgesenkte Kappungsgrenze als auch die Mietpreisbremse für Neuvermietungen (§ 556d BGB) ergeben sich aus der Mietbegrenzungs- und Kappungsgrenzen-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (MietBgKaLVO M-V) vom 26.08.2023, geändert durch die 1. Änderungsverordnung vom 11.11.2025 (Amtsblatt M-V 2025 S. 630). Bei Neuvermietung darf die Miete danach höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Rostock und Greifswald sind die einzigen Gebiete in M-V, für die beide Schutzinstrumente gelten; beide laufen bis zum 30. September 2028.

Wie berechnet der Mietspiegel Rostock die Vergleichsmiete?

Der Mietspiegel Rostock ermittelt den Basiswert über ein Regressionsmodell, das die Nettokaltmiete an die Wohnfläche knüpft, und ergänzt ihn um Zu- und Abschläge für Baujahr und Ausstattung. Um den so bestimmten Einzelwert liegt eine feste Spanne von −0,90 bis +0,83 €/m², innerhalb derer die konkrete Miete je nach Ausstattung eingeordnet wird.

Zusätzlich fließt die bereits genannte Gewässernähe (W1 bis 100 m, W2 100–200 m) als Merkmal ein. Baujahr, Wohnfläche, Ausstattungsniveau und Lage werden also nicht pauschal, sondern einzeln berücksichtigt — deshalb kann die zulässige Vergleichsmiete einer konkreten Wohnung spürbar über oder unter dem Stadtdurchschnitt von 7,72 €/m² liegen. Der Rechner bildet diese Systematik Schritt für Schritt ab.

Belege aus dem Mietspiegel Rostock

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Rostock geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Rostock — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Rostock — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Rostock: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Rostock ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Mecklenburg-Vorpommern: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Rostock laut Mietspiegel?

Im Durchschnitt 7,72 €/m² nettokalt nach dem qualifizierten Mietspiegel 2026 (Stichtag 1. Juli 2025, Quelle: Hanse- und Universitätsstadt Rostock). Der Einzelwert einer Wohnung weicht je nach Baujahr, Wohnfläche, Ausstattung, Wohnlage und Gewässernähe ab; um den ermittelten Wert liegt eine feste Spanne von −0,90 bis +0,83 €/m².

Wie viel darf die Miete in Rostock steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Rostock höchstens 15 % innerhalb von drei Jahren. Es gilt die abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB (MietBgKaLVO M-V vom 26.08.2023, geändert am 11.11.2025), gültig bis 30. September 2028. Außerhalb solcher Gebiete gelten bundesweit 20 %.

Gilt in Rostock die Mietpreisbremse?

Ja. Rostock gehört zur Gebietskulisse der Mietbegrenzungs- und Kappungsgrenzen-Landesverordnung M-V (MietBgKaLVO M-V vom 26.08.2023, 1. ÄndVO vom 11.11.2025). Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Die Verordnung gilt bis zum 30. September 2028.

Gilt in Rostock die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Ja. Rostock ist neben Greifswald das einzige Gebiet in Mecklenburg-Vorpommern mit abgesenkter Kappungsgrenze. Bestandsmieten dürfen daher innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen statt um 20 %. Grundlage ist die MietBgKaLVO M-V; die Regelung gilt bis zum 30. September 2028.

Um wie viel sind die Mieten in Rostock gestiegen?

Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete stieg von 7,13 €/m² im Mietspiegel 2024 auf 7,72 €/m² im Mietspiegel 2026 — ein Plus von 0,59 €/m² bzw. rund 8,3 % in zwei Jahren. Beide Werte sind amtliche Gesamtdurchschnitte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Ist der Mietspiegel Rostock ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, der Mietspiegel Rostock 2026 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden, auch wenn sich der Vermieter auf ein anderes Begründungsmittel stützt. Er gilt vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2028.

Wie berechnet der Mietspiegel Rostock die Vergleichsmiete?

Über ein Regressionsmodell, das den Basiswert an die Wohnfläche knüpft, ergänzt um Zu- und Abschläge für Baujahr und Ausstattung. Um den Einzelwert liegt eine feste Spanne von −0,90 bis +0,83 €/m². Zusätzlich wirkt die Gewässernähe (bis 100 m bzw. 100–200 m) als eigenes preisbildendes Merkmal.

Wie oft darf die Miete in Rostock erhöht werden?

Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Verlangen zugehen; wirksam wird die neue Miete, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war (§ 558 BGB). Zusätzlich gilt in Rostock die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren.