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Mietspiegel Mainz 2025: Vergleichsmiete berechnen & Mieterhöhung prüfen

Basiert auf Mietspiegel 2025

Der Mietspiegel Mainz zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Landeshauptstadt — als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB in der Ausgabe 2025 (Indexfortschreibung des Mietspiegels 2023, Stichtag 1. November 2024, in Kraft seit 9. April 2025; Quelle: Stadt Mainz). Einen amtlichen Gesamtdurchschnitt weist er bewusst nicht aus; die vielfach zitierten 15,32 €/m² sind Angebots- bzw. Portalmieten und kein Mietspiegelwert. Maßgeblich ist stets der Einzelwert für die konkrete Wohnung nach Baualter, Größe, Ausstattung und Lage. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter diesen Wert in wenigen Minuten samt vollständigem Rechenweg und sehen sofort, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

Einordnung in einem Satz

Der qualifizierte Mietspiegel Mainz 2025 (§ 558d BGB) legt die ortsübliche Vergleichsmiete fest, an der sich jede Mieterhöhung nach § 558 BGB messen lassen muss — die mittleren Tabellenwerte liegen zwischen 8,96 €/m² und 17,21 €/m² nettokalt, und die Miete darf in drei Jahren um höchstens 15 % steigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuelle Ausgabe: Mietspiegel Mainz 2025, gültig seit dem 09.04.2025.
  • Mietniveau: Die mittleren Tabellenwerte reichen von 8,96 €/m² bis 17,21 €/m² nettokalt (Durchschnitt 11,68 €/m²) — je nach Baujahr, Wohnungsgröße und Ausstattung.
  • Kappungsgrenze: In Mainz darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB) — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
  • Verbindlichkeit: Als qualifizierter Mietspiegel trägt er die gesetzliche Vermutung, die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt abzubilden (§ 558d Abs. 3 BGB).
  • Direkt loslegen: Der Rechner auf dieser Seite ermittelt Vergleichsmiete und zulässige Erhöhung kostenlos und ohne Registrierung.

Quelle: Mietspiegel Mainz 2025 · zuletzt geprüft am 13.07.2026

Mieterhöhung in Mainz berechnenMieterhöhung in Mainz prüfen

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Mainz
  • Basiswert = Median je Baualter und Größe (mittlere Wohnlage, gute Ausstattung; 2/3-Spanne). Die Wohnlage ergibt sich adressbezogen aus dem Straßenverzeichnis des Mietspiegels.
  • In einfacher oder guter Wohnlage gilt der Mietspiegel als einfacher Mietspiegel.
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Der Mietspiegel Mainz im Überblick

Mieterhöhung in Mainz: die wichtigsten Fakten
Mietspiegel-ArtQualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB), Ausgabe 2025
Gültig seit9.4.2025
Kappungsgrenze15 % innerhalb von 3 Jahren
SperrfristErhöhungsverlangen frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung; neue Miete ab dem 3. Monat nach Zugang
Struktur8 Baualtersklasse-Klassen × 4 Wohnungsgröße-Klassen, Zu- und Abschläge in €/m², 2 Wohnwertmerkmale
Übliche Vergleichsmieten nach Baualtersklasse (Mittelwerte, Mainz 2025)
BaualtersklasseSpanne (mittlere Werte)
bis 194810,54 €/m² bis 11,29 €/m²
1949–19608,96 €/m² bis 13,24 €/m²
1961–19779,27 €/m² bis 12,48 €/m²
1978–199410,58 €/m² bis 13,38 €/m²
1995–200110,70 €/m² bis 15,28 €/m²
2002–200910,89 €/m² bis 11,68 €/m²
2010–201511,90 €/m² bis 13,03 €/m²
2016–202213,89 €/m² bis 17,21 €/m²
Wohnwertmerkmale im Mietspiegel Mainz (Zu- und Abschläge in €/m²)
MerkmalWirkung
Wohnlage laut wissenschaftlicher Wohnlagezuordnung des Mietspiegelseinfache Wohnlage: -0,20 €/m² · mittlere Wohnlage: 0,00 €/m² · gute Wohnlage: +1,13 €/m²
Nur mittlere Ausstattung (Bad ODER Sammelheizung, nicht beides in gehobener Ausführung)?-0,90 €/m²

Wie ist die Wohnungsmarktlage in Mainz?

Mainz gilt als angespannter Wohnungsmarkt — beide rheinland-pfälzischen Landesverordnungen, die zur Kappungsgrenze und die zur Mietpreisbremse, führen die Stadt ausdrücklich in ihrer Gebietskulisse. Als Universitäts- und BioNTech-Standort mit rund 224.700 Einwohnern (2024) trifft anhaltende Nachfrage auf ein knappes Angebot.

Diese Sonderstellung spiegelt sich im Preisgefüge: Die Spanne reicht von Altbauten bis Baujahr 1948 (Median rund 10,54–11,29 €/m²) bis zu Neubauwohnungen ab 2016, deren Median je nach Größe zwischen 13,89 und 17,21 €/m² liegt. Mainz besitzt eine der ältesten Mietspiegel-Traditionen Deutschlands: Die Stadt erhebt seit 1975 durchgehend Mietspiegel und stellt die ortsübliche Vergleichsmiete damit auf eine breite, gewachsene Datenbasis.

Wie stark sind die Mieten in Mainz gestiegen?

Für Mainz liegt keine amtliche, über den Rechner belegte Mietpreis-Zeitreihe vor — die aktuelle Ausgabe 2025 ist keine Neuerhebung, sondern eine Indexfortschreibung des Mietspiegels 2023 auf den Stichtag 1. November 2024. Die Werte wurden also nicht neu am Markt erhoben, sondern mit dem Verbraucherpreisindex fortgeschrieben.

Aussagen zu einem konkreten prozentualen Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete über mehrere Jahre lassen sich daraus seriös nicht ableiten; wer eine gesicherte Zeitreihe braucht, findet sie erst mit der nächsten Vollerhebung. Die häufig durch die Presse gehenden 15,32 €/m² beschreiben Angebots- bzw. Portalmieten (also Neuvertragsangebote), nicht die Bestandsmieten des Mietspiegels, und taugen deshalb nicht als Durchschnittswert für eine Mieterhöhung nach § 558 BGB.

Gilt in Mainz die Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse?

Ja, in Mainz gelten beide Schutzinstrumente. Bestandsmieten dürfen nur um 15 % in drei Jahren steigen statt der bundesweiten 20 %, und bei Neuvermietung greift zusätzlich die Mietpreisbremse. Grundlage sind zwei aktuelle Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz, die Mainz als angespannten Wohnungsmarkt einstufen.

Die abgesenkte Kappungsgrenze beruht auf der Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz, die am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten ist und für fünf Jahre — also bis rund 30. September 2029 — gilt (§ 558 Abs. 3 BGB). Die Mietpreisbremse folgt aus der Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 9. September 2025 und läuft bis zum 31. Dezember 2029 (§ 556d BGB): Bei Wiedervermietung darf die Miete dann höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, mit den gesetzlichen Ausnahmen etwa für Neubau und umfassend modernisierte Wohnungen.

Wie berechnet der Mietspiegel Mainz die Vergleichsmiete?

Der Mietspiegel Mainz ordnet jede Wohnung nach vier Merkmalen ein: Baualter, Wohnungsgröße, Ausstattung und Wohnlage. Aus einer Basistabelle ergibt sich der Ausgangswert je Baualtersklasse und Größe, der dann durch Zu- und Abschläge für Ausstattung und Lage zur konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete verfeinert wird.

Das Baualter wirkt dabei als stärkster Preistreiber. Die Neubauprämie ist ausgeprägt: Für Baujahre ab 2016 liegt der Median je nach Wohnungsgröße zwischen 13,89 und 17,21 €/m², während Altbauten bis Baujahr 1948 mit einem Median von rund 10,54–11,29 €/m² deutlich darunter bleiben. Zwischen diesen Polen staffeln sich die übrigen Baualtersklassen. Weil der Mietspiegel qualifiziert nach § 558d BGB ist, müssen seine Werte in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden — auch wenn sich der Vermieter auf ein anderes Begründungsmittel stützt.

Mieterhöhung in Mainz: Was ist zulässig?

In Mainz gilt aktuell die Kappungsgrenze von 15 %: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren höchstens um diesen Wert steigen — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Rheinland-Pfalz: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

  1. Vergleichsmiete mit dem Rechner oben ermitteln
  2. Zulässige Erhöhung und Fristen prüfen lassen
  3. Begründetes Schreiben als PDF erstellen und versenden

Was bedeuten Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und qualifizierter Mietspiegel?

Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in Mainz für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden ist (§ 558 Abs. 2 BGB). Der Mietspiegel Mainz 2025 weist diese Vergleichsmiete je Wohnungstyp als Spanne in €/m² aus.
Kappungsgrenze
Die Kappungsgrenze ist die gesetzliche Obergrenze, um die die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren höchstens steigen darf — in Mainz aktuell 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Sie wirkt zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Auch innerhalb der Kappungsgrenze darf die Miete nie über die Vergleichsmiete steigen.
Qualifizierter Mietspiegel
Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist (§ 558d BGB). Der Mietspiegel Mainz 2025 ist ein qualifizierter Mietspiegel; seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Mainz laut Mietspiegel?

Einen amtlichen Gesamtdurchschnitt weist der qualifizierte Mietspiegel Mainz (Ausgabe 2025, § 558d BGB) bewusst nicht aus. Maßgeblich ist der Einzelwert der konkreten Wohnung. Die Spanne reicht vom Altbau bis 1948 (Median rund 10,54–11,29 €/m²) bis zum Neubau ab 2016 (Median 13,89–17,21 €/m²). Die kursierenden 15,32 €/m² sind Angebotsmieten, kein Mietspiegelwert.

Sind die 15,32 €/m² der Mietspiegelwert für Mainz?

Nein. Die 15,32 €/m² stammen aus Angebots- bzw. Portalmieten, also aus Neuvertragsangeboten, und sind kein Wert des amtlichen Mietspiegels. Der Mietspiegel Mainz nennt keinen einzelnen Gesamtdurchschnitt; für eine Mieterhöhung nach § 558 BGB zählt allein der aus Baualter, Größe, Ausstattung und Lage ermittelte Einzelwert der Wohnung.

Wie viel darf die Miete in Mainz steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens jedoch 15 % innerhalb von drei Jahren. Mainz liegt in der Gebietskulisse der Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz (in Kraft seit 1. Oktober 2024, Laufzeit fünf Jahre bis rund 30. September 2029). Ohne solche Verordnung gälten die bundesweiten 20 % nach § 558 Abs. 3 BGB.

Gilt in Mainz die Mietpreisbremse?

Ja. Mainz gehört zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 9. September 2025, die bis zum 31. Dezember 2029 gilt. Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB), mit den gesetzlichen Ausnahmen etwa für Neubau und umfassend modernisierte Wohnungen.

Ist der Mietspiegel Mainz ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, nach § 558d BGB. Die aktuelle Ausgabe 2025 ist eine Indexfortschreibung des Mietspiegels 2023 mit Stichtag 1. November 2024 und ist seit dem 9. April 2025 in Kraft. Als qualifizierter Mietspiegel müssen seine Werte in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden, auch wenn der Vermieter ein anderes Begründungsmittel wählt.

Wie stark sind die Mieten in Mainz zuletzt gestiegen?

Eine amtliche, mehrjährige Mietpreis-Zeitreihe liegt für Mainz nicht belegt vor. Die Ausgabe 2025 ist keine Neuerhebung, sondern eine Fortschreibung des Mietspiegels 2023 mit dem Verbraucherpreisindex. Ein konkreter Anstiegsprozentsatz lässt sich daraus seriös nicht ableiten; eine gesicherte Zeitreihe entsteht erst mit der nächsten Vollerhebung.

Wovon hängt die ortsübliche Vergleichsmiete in Mainz ab?

Von vier Merkmalen: Baualter, Wohnungsgröße, Ausstattung und Wohnlage. Aus einer Basistabelle ergibt sich der Ausgangswert je Baualtersklasse und Größe, den Zu- und Abschläge für Ausstattung und Lage verfeinern. Das Baualter wirkt am stärksten: Neubau ab 2016 (Median bis 17,21 €/m²) liegt deutlich über Altbau bis 1948.

Seit wann gibt es in Mainz einen Mietspiegel?

Mainz erhebt seit 1975 durchgehend Mietspiegel und zählt damit zu den Städten mit der längsten Mietspiegel-Tradition in Deutschland. Die aktuelle qualifizierte Ausgabe 2025 (§ 558d BGB) steht in dieser Reihe und bildet die ortsübliche Vergleichsmiete auf einer breiten, über Jahrzehnte gewachsenen Datenbasis ab.