Mietspiegel Lübeck 2025: Vergleichsmiete berechnen & Mieterhöhung prüfen
Basiert auf Mietspiegel 2025
Der Mietspiegel Lübeck zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Hansestadt: Nach dem qualifizierten Mietspiegel 2025 (Neuerstellung, gültig ab dem 1. Februar 2026, Stichtag 1. Mai 2025) liegt die Nettokaltmiete im Mittel bei 8,69 €/m² (Quelle: Hansestadt Lübeck). Gegenüber der vorherigen Erhebung 2023 ist das ein Anstieg um 0,23 €/m² bzw. rund 2,6 %. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Lübeck plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.
Einordnung in einem Satz
Der qualifizierte Mietspiegel Lübeck 2025 (§ 558d BGB) legt die ortsübliche Vergleichsmiete fest, an der sich jede Mieterhöhung nach § 558 BGB messen lassen muss — die mittleren Tabellenwerte liegen zwischen 7,40 €/m² und 14,95 €/m² nettokalt, und die Miete darf in drei Jahren um höchstens 15 % steigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Aktuelle Ausgabe: Mietspiegel Lübeck 2025, gültig seit dem 01.02.2026.
- Mietniveau: Die mittleren Tabellenwerte reichen von 7,40 €/m² bis 14,95 €/m² nettokalt (Durchschnitt 9,59 €/m²) — je nach Baujahr, Wohnungsgröße und Ausstattung.
- Kappungsgrenze: In Lübeck darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB) — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
- Verbindlichkeit: Als qualifizierter Mietspiegel trägt er die gesetzliche Vermutung, die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt abzubilden (§ 558d Abs. 3 BGB).
- Direkt loslegen: Der Rechner auf dieser Seite ermittelt Vergleichsmiete und zulässige Erhöhung kostenlos und ohne Registrierung.
Quelle: Mietspiegel Lübeck 2025 · zuletzt geprüft am 13.07.2026
Der Mietspiegel Lübeck im Überblick
| Mietspiegel-Art | Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB), Ausgabe 2025 |
|---|---|
| Gültig seit | 1.2.2026 |
| Kappungsgrenze | 15 % innerhalb von 3 Jahren |
| Sperrfrist | Erhöhungsverlangen frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung; neue Miete ab dem 3. Monat nach Zugang |
| Struktur | 10 Baualtersklasse-Klassen × 4 Wohnungsgröße-Klassen, Zu- und Abschläge in €/m², 1 Wohnwertmerkmale |
| Baualtersklasse | Spanne (mittlere Werte) |
|---|---|
| bis 1918 | 8,71 €/m² bis 10,08 €/m² |
| 1919–1948 | 8,08 €/m² bis 9,46 €/m² |
| 1949–1957 | 7,91 €/m² bis 8,99 €/m² |
| 1958–1968 | 7,85 €/m² bis 8,76 €/m² |
| 1969–1978 | 7,40 €/m² bis 9,25 €/m² |
| 1979–1990 | 7,99 €/m² bis 9,14 €/m² |
| 1991–2001 | 8,70 €/m² bis 9,51 €/m² |
| 2002–2013 | 9,28 €/m² bis 10,40 €/m² |
| 2014–2020 | 10,89 €/m² bis 12,01 €/m² |
| 2021–2025 | 13,31 €/m² bis 14,95 €/m² |
| Merkmal | Wirkung |
|---|---|
| Wohnlage laut Wohnlagenverzeichnis der Hansestadt Lübeck | einfache Wohnlage: -0,47 €/m² · mittlere Wohnlage: 0,00 €/m² · gute Wohnlage: +0,44 €/m² |
Wohnen und Mieten in Lübeck: die Lage vor Ort
Lübeck ist eine wachsende Stadt: Zum 31. Dezember 2025 zählte die Hansestadt 223.261 Einwohner und erreichte damit ihren höchsten Stand seit 1978. Dieser Zuzug hält den Wohnungsmarkt unter Druck und ist ein wesentlicher Grund, warum das Land Schleswig-Holstein Lübeck über die abgesenkte Kappungsgrenze schützt. Der qualifizierte Mietspiegel 2025 wurde von der Forschung + Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt (FUB/IGES) neu erstellt und bildet die ortsübliche Vergleichsmiete zum Stichtag 1. Mai 2025 ab. Erfasst werden freifinanzierte Wohnungen, die mindestens über Bad, WC und Sammelheizung in der Wohnung verfügen.
Wie stark sind die Mieten in Lübeck gestiegen?
Die durchschnittliche ortsübliche Nettokaltmiete in Lübeck ist zwischen den Erhebungen 2023 und 2025 um 0,23 €/m² auf 8,69 €/m² gestiegen — ein Plus von rund 2,6 %. Das ist der amtliche Gesamtdurchschnitt des Mietspiegels 2025 (Stichtag 1. Mai 2025, Quelle: Hansestadt Lübeck). Eine längere Zeitreihe über mehrere Ausgaben veröffentlicht die Stadt nicht als einheitlichen Wert; maßgeblich für eine konkrete Wohnung ist ohnehin nicht der Stadtdurchschnitt, sondern der Tabellenwert nach Baualter und Größe zuzüglich des Wohnlagenzu- oder -abschlags.
Gilt in Lübeck die Mietpreisbremse und wie hoch ist die Kappungsgrenze?
In Lübeck gilt eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren, aber keine Mietpreisbremse. Bestandsmieten dürfen nach § 558 Abs. 3 BGB innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 % steigen (statt der bundesweiten 20 %); Grundlage ist die Kappungsgrenzenverordnung Schleswig-Holstein vom 19. März 2024, in Kraft seit dem 1. Mai 2024 und gültig bis zum 30. April 2029. Eine Mietpreisbremse (§ 556d BGB) für Neuvermietungen gibt es dagegen nicht: Schleswig-Holstein hat als einziges Flächenland neben dem Saarland nie eine solche Verordnung erlassen; ein entsprechender Vorstoß wurde zuletzt im Mai 2025 im Landtag abgelehnt. Bei Neuvermietung besteht in Lübeck daher keine gesetzliche Obergrenze in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete plus 10 %.
Wie berechnet der Mietspiegel Lübeck die Vergleichsmiete?
Der Mietspiegel Lübeck ermittelt die Vergleichsmiete über eine Basistabelle nach Baualter und Wohnungsgröße: Für jedes Tabellenfeld nennt er einen Mittelwert und eine Zwei-Drittel-Spanne, innerhalb derer die konkrete Wohnung je nach Ausstattung eingeordnet wird. Die Wohnlage geht anschließend als Euro-Zu- oder -Abschlag pro Quadratmeter ein. Voraussetzung für die Anwendung ist ein Mindeststandard aus Bad, WC und Sammelheizung in der Wohnung — Wohnungen darunter erfasst der Mietspiegel nicht. Aus Tabellenwert, Spannenpunkt und Wohnlagenzuschlag ergibt sich die ortsübliche Vergleichsmiete, an der sich eine Mieterhöhung nach § 558 BGB messen lassen muss.
Mieterhöhung in Lübeck: Was ist zulässig?
In Lübeck gilt aktuell die Kappungsgrenze von 15 %: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren höchstens um diesen Wert steigen — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
Kappungsgrenze in Schleswig-Holstein: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick
- Vergleichsmiete mit dem Rechner oben ermitteln
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Was bedeuten Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und qualifizierter Mietspiegel?
- Ortsübliche Vergleichsmiete
- Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in Lübeck für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden ist (§ 558 Abs. 2 BGB). Der Mietspiegel Lübeck 2025 weist diese Vergleichsmiete je Wohnungstyp als Spanne in €/m² aus.
- Kappungsgrenze
- Die Kappungsgrenze ist die gesetzliche Obergrenze, um die die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren höchstens steigen darf — in Lübeck aktuell 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Sie wirkt zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Auch innerhalb der Kappungsgrenze darf die Miete nie über die Vergleichsmiete steigen.
- Qualifizierter Mietspiegel
- Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist (§ 558d BGB). Der Mietspiegel Lübeck 2025 ist ein qualifizierter Mietspiegel; seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Lübeck laut Mietspiegel?
Im Durchschnitt 8,69 €/m² nettokalt nach dem qualifizierten Mietspiegel 2025 (Stichtag 1. Mai 2025, Quelle: Hansestadt Lübeck). Je nach Baualter, Wohnungsgröße, Ausstattung und Wohnlage weicht der konkrete Tabellenwert nach oben oder unten ab; maßgeblich ist immer der Einzelwert der jeweiligen Wohnung, nicht der Stadtdurchschnitt.
Wie viel darf die Miete in Lübeck steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Lübeck höchstens 15 % innerhalb von drei Jahren. Grund ist die abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB aus der Kappungsgrenzenverordnung Schleswig-Holstein vom 19.03.2024 (in Kraft seit 01.05.2024, gültig bis 30.04.2029). Ohne solche Verordnung gelten bundesweit 20 %.
Gilt in Lübeck die Mietpreisbremse?
Nein. Schleswig-Holstein hat als einziges Flächenland neben dem Saarland nie eine Mietpreisbremse (§ 556d BGB) erlassen; ein entsprechender Vorstoß wurde zuletzt im Mai 2025 im Landtag abgelehnt. Bei Neuvermietung besteht in Lübeck daher keine gesetzliche Obergrenze von ortsüblicher Vergleichsmiete plus 10 %.
Gilt in Lübeck die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?
Ja. Lübeck liegt in der Gebietskulisse der Kappungsgrenzenverordnung Schleswig-Holstein vom 19.03.2024, die seit dem 01.05.2024 in Kraft ist und bis zum 30.04.2029 gilt. Bestandsmieten dürfen dort nach § 558 Abs. 3 BGB innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % statt 20 % steigen.
Ist der Mietspiegel Lübeck ein qualifizierter Mietspiegel?
Ja, nach § 558d BGB. Der Mietspiegel 2025 wurde von der FUB/IGES wissenschaftlich neu erstellt und gilt ab dem 1. Februar 2026 (Stichtag 1. Mai 2025). Seine Werte müssen in einem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden, auch wenn sich der Vermieter auf ein anderes Begründungsmittel stützt.
Ab wann gilt der neue Mietspiegel Lübeck 2025?
Der qualifizierte Mietspiegel 2025 gilt ab dem 1. Februar 2026 und beruht auf dem Erhebungsstichtag 1. Mai 2025. Er weist eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 8,69 €/m² aus — 0,23 €/m² bzw. rund 2,6 % mehr als bei der Erhebung 2023.
Wie berechnet der Mietspiegel Lübeck die Vergleichsmiete?
Über eine Basistabelle nach Baualter und Wohnungsgröße mit Mittelwert und Zwei-Drittel-Spanne; die konkrete Einordnung richtet sich nach der Ausstattung. Anschließend geht die Wohnlage als Euro-Zu- oder -Abschlag pro Quadratmeter ein. Voraussetzung sind Bad, WC und Sammelheizung in der Wohnung.
Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Lübeck nicht?
Nicht für Wohnungen unter dem Mindeststandard, also ohne Bad, WC oder Sammelheizung in der Wohnung. Ebenso außen vor bleiben typischerweise preisgebundene Wohnungen, Wohnheime sowie möblierte oder nur kurzzeitig vermietete Wohnungen; für sie liefert der Mietspiegel keine ortsübliche Vergleichsmiete.