Mietspiegel Landshut: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Der Mietspiegel Landshut zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der niederbayerischen Bezirkshauptstadt (71.863 Einwohner, Stand 31.12.2024): Die durchschnittliche Nettokaltmiete beträgt 8,97 €/m² nach dem qualifizierten Mietspiegel 2025, der vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2027 gilt (Quelle: Stadt Landshut, Mietspiegel 2025). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg nach der amtlichen Systematik aus Basistabelle und prozentualen Zu- und Abschlägen. Wer eine Mieterhöhung Landshut plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf — in Landshut greift dabei die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren.
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Wohnen und Mieten in Landshut: die Lage vor Ort
Der Mietspiegel Landshut kommt ohne Wohnlagenverzeichnis aus: Statt Wohnungen in einfache, mittlere und gute Lagen einzuteilen, bewertet der Mietspiegel 2025 die Lage ausschließlich über objektive, adressbezogene Kriterien. Ein Abschlag von 5 % gilt, wenn die Wohnung mehr als 2.000 m (Luftlinie) vom Landshuter Rathaus entfernt liegt; je 3 % Abschlag gibt es bei mehr als 700 m Entfernung zur nächsten Kita oder öffentlichen E-Ladestation sowie bei Straßenlärm über 60 dB, einen Zuschlag von 1 %, wenn der nächste Spielplatz höchstens 300 m entfernt ist. Die Basistabelle unterstellt eine mittlere Wohnlage und mittleren Standard (Quelle: Mietspiegel 2025 der Stadt Landshut, Tabelle 2).
Die Preisspreizung nach Baujahr ist erheblich: Neubauwohnungen der Baujahre 2020–2024 kosten laut Basistabelle je nach Größe 10,10–17,05 €/m², Nachkriegsbestand der Jahre 1948–1960 nur 7,38–8,56 €/m². Datengrundlage ist eine repräsentative Mieterbefragung von Juni bis November 2024 mit 1.227 Antworten und 518 mietspiegelrelevanten Datensätzen, ausgewertet vom EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Regensburg) in Kooperation mit den Umlandgemeinden Altdorf und Kumhausen.
Warum gilt Landshut seit 2026 als angespannter Wohnungsmarkt?
Landshut steht seit dem 1. Januar 2026 in der Gebietskulisse der Bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV vom 16.12.2025, gültig bis 31.12.2029) — und war dabei ein dokumentierter Grenzfall: Das Gutachten zur Verordnung stufte die Stadt zunächst nicht ein, weil die Teilbedingung „geringer Leerstand" mit einer Leerstandsrate von 4,5 % (Schwelle: 4,0 %) knapp verfehlt wurde, während die Mietbelastung mit einer mittleren Quote von 28,9 % deutlich erfüllt war. Erst nach einer Stellungnahme der Stadt wurde Landshut aufgenommen — mit drei Argumenten: der zu erwartende Anstieg der Wohnraumnachfrage durch den Beitritt Landshuts zum Münchner Verkehrsverbund (MVV) ab 2026, anhaltender Bevölkerungszuwachs und die zunehmende Umnutzung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen (Quelle: Begründung zur MiSchuV, BayMBl. 2025 Nr. 558).
Die Folgen für Mieter und Vermieter: Kappungsgrenze 15 % statt 20 % in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB), Mietpreisbremse bei Wiedervermietung (§ 556d BGB) und eine zehnjährige Kündigungssperrfrist bei Umwandlung in Eigentum (§ 577a BGB). Neu ist das nicht: Landshut stand bereits in den Mieterschutzverordnungen von 2019 und 2021 — die 15-%-Kappung und die Mietpreisbremse gelten damit durchgängig mindestens seit 2019, ohne Lücke an der Schwelle 2025/2026.
Wie stark sind die Mieten in Landshut gestiegen?
Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Landshut ist von 2018 bis 2025 um rund 31 % gestiegen: von 6,84 €/m² (Mietspiegel 2018) über 7,48 €/m² (2020) und 7,85 €/m² (2022) auf 8,97 €/m² im Mietspiegel 2025 (Quelle: Mietspiegel-Ausgaben der Stadt Landshut, jeweils Durchschnitt aller Wohnungen unabhängig von Wohnfläche und Baujahr). Landshut erhebt seit 1999 qualifizierte Mietspiegel: Neuerhebungen erfolgen in der Regel alle vier Jahre, dazwischen wird nach zwei Jahren über den Preisindex fortgeschrieben — die aktuelle Ausgabe 2025 gilt bis zum 28. Februar 2027, die nächste Fortschreibung wird zum 1. März 2027 erwartet.
Belege aus dem Mietspiegel Landshut
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Landshut geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Landshut: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Landshut ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Landshut laut Mietspiegel?
Im Durchschnitt 8,97 €/m² nettokalt nach dem Mietspiegel 2025 der Stadt Landshut (Datenerhebung 2024). Die Basistabelle reicht je nach Wohnfläche und Baujahr von 7,38 €/m² (Nachkriegsbestand 1948–1960, 75–95 m²) bis 17,05 €/m² (Neubau 2020–2024, 35–40 m²); hinzu kommen prozentuale Zu- und Abschläge für Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Landshut ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Landshut maximal 15 % in drei Jahren: Die Stadt liegt in der Gebietskulisse der Bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 (in Kraft seit 01.01.2026, gültig bis 31.12.2029); außerhalb solcher Gebiete gelten 20 %.
Gilt in Landshut die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?
Ja. Landshut steht durchgängig mindestens seit 2019 in der Gebietskulisse der Bayerischen Mieterschutzverordnung (Verordnungen von 2019, 2021 und 2025) — ohne Lücke an der Schwelle 2025/2026. Bestandsmieten dürfen daher innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen; die aktuelle Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.
Gilt in Landshut die Mietpreisbremse?
Ja. Landshut gehört zur Gebietskulisse der Bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 (01.01.2026 bis 31.12.2029): Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Zusätzlich gilt bei Umwandlung in Eigentumswohnungen eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren (§ 577a BGB). Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB in bestehenden Mietverhältnissen ist die Mietpreisbremse nicht maßgeblich.
Ist der Mietspiegel Landshut ein qualifizierter Mietspiegel?
Ja, nach § 558d BGB — erstellt vom EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Regensburg) auf Basis einer repräsentativen Mieterbefragung 2024 (1.227 Antworten, 518 mietspiegelrelevante Datensätze) und anerkannt vom Mieterverein Landshut und Umgebung e.V. sowie dem Haus- und Grundbesitzerverein Landshut und Umgebung e.V. Landshut legt bereits seit 1999 qualifizierte Mietspiegel vor.
Wie lange gilt der Mietspiegel Landshut 2025?
Die Tabellenwerte gelten vom 01.03.2025 bis zum 28.02.2027. Der Mietspiegel hat eine Gesamtgültigkeit von vier Jahren und wird nach zwei Jahren über den Preisindex fortgeschrieben — die nächste Fortschreibung wird zum 01.03.2027 erwartet.
Wie wird die Vergleichsmiete in Landshut berechnet?
In drei Schritten: Die Basistabelle nennt die Nettomiete je m² nach Wohnfläche (35–135 m²) und Baujahr für Wohnungen mittleren Standards und mittlerer Wohnlage. Darauf werden prozentuale Zu- und Abschläge für Wohnungsart, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage angewendet (z. B. +11 % für Vollmodernisierung, −5 % bei mehr als 2.000 m Entfernung zum Rathaus). Ein Wohnlagenverzeichnis gibt es nicht — die Lage wird über objektive Distanz- und Lärmkriterien erfasst.
Wie oft darf die Miete erhöht werden?
Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Verlangen zugehen; wirksam wird die neue Miete, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war (§ 558 Abs. 1 BGB).