Zum Inhalt springen
Mieterhöhung.deAnmelden

Mieterhöhung in Karlsruhe: Mit dem Mietspiegel 2025 zum korrekten Betrag — in vier Schritten

Sie wollen die Miete erhöhen — oder prüfen, ob das Erhöhungsverlangen Ihres Vermieters stimmt. Karlsruhe ordnet jede Wohnung in vier Schritten ein: Baujahr, Lage, Ausstattung, Größe — und die Lage kommt adressscharf aus einem amtlichen Verzeichnis mit fünf Lagetypen. Der Mietspiegel 2025 ist die erste Erhebung mit gesetzlicher Auskunftspflicht, und er hat vor allem eines getan: den Boden des Marktes angehoben. Dieser Artikel führt Sie durch die Rechnung, die Lagetypen und acht Jahre Karlsruher Mietspiegel-Geschichte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der qualifizierte Mietspiegel 2025 gilt seit dem 1. Januar 2025 — eine Neuerhebung mit rund 6.500 Wohnungen, erstmals unter der Auskunftspflicht des Mietspiegelreformgesetzes.
  • Die Einordnung läuft in vier Schritten: Baujahresklasse, Lagetyp L1–L5 laut Adressverzeichnis, Ausstattungskategorie per Punktekatalog, Größenklasse — daraus ergibt sich ein Spannenfeld.
  • Die letzten amtlich bezifferten Fortschreibungen: +3,6 Prozent (2019) und +9,5 Prozent (2023) — der Inflations-Mietspiegel.
  • Unsere Auswertung der Neuerhebung 2025: Das Billigsegment explodiert (einzelne einfache Felder +34 Prozent Spannenmitte), das Luxussegment stagniert (+2 Prozent).
  • Erhöhungen sind auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt (Kappungsgrenzen-VO Baden-Württemberg, bis 31.12.2026); bei Neuvermietung gilt die Mietpreisbremse.
Referenz-Index Altbau
100 → 121
2021 → 2025 (eigene Ableitung)
Art
Qualifiziert
Spannen-Tabellen + Regression
Gültig
seit 01.01.2025
2-Jahres-Turnus
Lagetypen
L1–L5
adressscharfes Verzeichnis
Kappungsgrenze
15 %
BW-VO, bis 31.12.2026
Mietpreisbremse
Ja
seit 04.06.2020
Datenbasis 2025
6.500 Wohnungen
erstmals Auskunftspflicht
Letzte Fortschreibung
+9,5 %
2023, amtlich

Mieterhöhungsschreiben für Karlsruhe erstellen

Nach dem aktuellen Mietspiegel Karlsruhe berechnet — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Schreiben für Karlsruhe anfordern

Vier Schritte, zwei Punktekataloge, ein Spannenfeld

Der Karlsruher Mietspiegel ist ein Tabellenmietspiegel mit Regressions-Unterbau. Die Einordnung läuft in vier amtlich nummerierten Schritten: erstens die Baujahresklasse (sieben Stufen von „1918 und früher“ bis „2008 bis April 2024“), zweitens die Lage, drittens die Ausstattung, viertens die Größenklasse (sechs Stufen von „bis 30 m²“ bis „ab 120 m²“).

Lage und Ausstattung werden je über einen Punktekatalog ermittelt: Punkte sammeln, Summe in eine von fünf Kategorien übersetzen — bei der Lage von „mit Nachteilen“ bis „mit Vorteilen“, bei der Ausstattung von „sehr einfach“ bis „hervorragend“. Am Ende steht ein Tabellenfeld mit einer Miet-Spanne; die Stadt selbst empfiehlt, „zunächst einmal von der Spannenmitte auszugehen“.

Ein Rechenweg-Beispiel mit frei erfundenen Werten — die echten stehen nur in der amtlichen Tabelle: Ihre 75-m²-Wohnung von 1995, Lagetyp L3, gute Ausstattung landet beispielhaft im Feld 9,00–11,50 €/m². Die Spannenmitte wären 10,25 €/m², mal 75 m² sind rund 769 € ortsübliche Vergleichsmiete — Abweichungen nach oben oder unten wollen mit Besonderheiten der Wohnung begründet sein.

Die Punktekataloge stecken voller Karlsruher Eigenheiten: Das Hinterhaus in zweiter Reihe wertet AUF (+3 Punkte, seit Jahren unverändert), Denkmalschutz ebenso, das Erdgeschoss ab — und beim Neubau existiert die Kategorie „sehr einfach“ gar nicht erst.

Wer Wohnfläche, Baujahr, Adresse und Ausstattung kennt, kommt in Minuten zum Betrag. Unser Rechner oben führt durch genau diese Systematik — die Lage entnehmen Sie dem amtlichen Adressverzeichnis.

Der Boden steigt, die Spitze steht: Was die Neuerhebung 2025 verschob

Unsere Auswertung der Spannenmitten über die Ausgaben zeigt ein klares Muster: Die Neuerhebung 2025 hat vor allem das Billigsegment hochgezogen. Einzelne einfache Nachkriegs-Felder legten gegenüber 2023 um 34 Prozent zu, während das teuerste Feld (Neubau, beste Lage, hervorragende Ausstattung, unter 30 m²) fast stillstand — plus 2 Prozent.

Insgesamt hat sich unser Altbau-Referenzfeld (60–90 m², durchschnittliche Lage, gute Ausstattung) seit 2021 um 21 Prozent verteuert — davon +9,5 Prozent allein durch die amtliche Inflations-Fortschreibung 2023. Und wie in vielen Städten gilt: Unter 30 m² ist der Quadratmeter systematisch am teuersten; die Neuerhebung 2021 wertete kleine Altbauwohnungen zweistellig auf, während dieselben Wohnungen in Familiengröße nahezu stillstanden.

L1 bis L5: Makrolage mal Mikrolage, Adresse für Adresse

Seit 2021 bestimmt Karlsruhe die Lage zweistufig: Die Makrolage teilt die Stadt in fünf Zentralitätszonen — Innenstadt, Innenstadtrand, innerer und äußerer Stadtrand, und als eigene (günstigste) Zone der südöstliche Stadtrand. Kombiniert mit der Mikrolage aus den Daten des Gutachterausschusses entsteht der Lagetyp L1 bis L5 — für jede Adresse einzeln nachschlagbar im amtlichen Adressverzeichnis (im Mietspiegel-PDF, Anlage 2).

  • Fünf Lagetypen L1–L5 aus fünf Zentralitätszonen × Mikrolage — adressscharf in Anlage 2 des Mietspiegels (rund 20 Seiten Verzeichnis).
  • Der südöstliche Stadtrand ist amtlich eine eigene Zentralitätszone — „nahezu alle Lagen“ dort zählen zum günstigsten Typ L5.
  • Hinterhaus-Paradox: Ein Gebäude in zweiter Reihe bringt +3 Punkte — die Hoflage wertet in Karlsruhe auf, nicht ab.
  • Dachgeschoss ab dem 5. Obergeschoss: +4 Punkte, 2025 mit dem trockenen Zusatz „kein Penthouse“.
  • Einfamilienhäuser haben einen eigenen Teil II mit Orientierungswerten — methodisch gleich gerechnet, aber ausdrücklich nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels.

Im Punktekatalog wirkt der Lagetyp dann kräftig: von +6 Punkten (L1) bis −5 (L5), dazu Mikro-Korrekturen wie der Souterrain-Abschlag. Bis 2019 kam die Lage noch als Buchstabe A–F direkt vom Gutachterausschuss — der Umbau von 2021 war so grundlegend, dass die Stadt selbst warnte, die Ergebnisse seien „mit denen früherer Mietspiegel nicht vergleichbar“.

15 Prozent bis Silvester 2026

Kappungsgrenze: 15 % bis 31.12.2026, danach 20 %15 %20 %*31.12.2026heute: Kappungsgrenzen-VO Baden-Württembergab 01.01.2027: gesetzliche Grenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
* falls das Land die Verordnung nicht verlängert. Maximale Erhöhung der Bestandsmiete innerhalb von drei Jahren.

Der errechnete Betrag ist die Obergrenze — erreicht wird er oft nur in Etappen. Karlsruhe liegt in der Gebietskulisse der Kappungsgrenzen-Verordnung Baden-Württembergs: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen. Achtung: Das Mietspiegel-PDF von Oktober 2024 zitiert noch die alte Verordnung „bis 30. Juni 2025“ — inzwischen gilt die Nachfolge-Verordnung vom 16.12.2025, befristet bis zum 31.12.2026.

Dazu kommen die üblichen Fristen: Die neue Miete kann frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Erhöhung wirksam werden, und zwischen zwei Erhöhungsverlangen muss mindestens ein Jahr liegen.

Für Neuvermietungen gilt die Mietpreisbremse: Karlsruhe gehört seit dem 4. Juni 2020 zur baden-württembergischen Gebietskulisse (aktuelle Verordnung ebenfalls vom 16.12.2025, bis 31.12.2026) — höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Mietspiegel-Hefte dokumentieren nebenbei das Bremsen-Zickzack des Landes: 2019 hieß es „seit November 2015“, ab 2021 „seit dem 4. Juni 2020“ — dazwischen lag das gerichtliche Scheitern der ersten BW-Verordnung.

Alle Details zur Kappungsgrenze in Baden-Württemberg

Acht Jahre, vier Ausgaben, ein 9,5-Prozent-Sprung

Karlsruhe pflegt seinen qualifizierten Mietspiegel im Zwei-Jahres-Takt: Neuerhebung, Fortschreibung, Neuerhebung. Das Berechnungssystem von 2017 trug bis 2019 (Fortschreibung +3,6 Prozent), 2021 kam der große Umbau mit den Lagetypen L1–L5 und einem von vier auf sechs Jahre verlängerten Betrachtungszeitraum, 2023 folgte der Inflations-Mietspiegel: pauschal +9,5 Prozent auf alle Werte — die größte Ein-Ausgaben-Steigerung der Karlsruher Geschichte.

Die Neuerhebung 2025 ist dann ein Stück Mietspiegel-Zeitgeschichte: die erste unter der Auskunftspflicht des Mietspiegelreformgesetzes. Statt auf Freiwilligkeit zu hoffen, konnte die Statistikstelle rund 6.500 mietspiegelrelevante Wohnungen auswerten — gut ein Drittel mehr als 2021. Eine stadtweite Durchschnittsmiete nennt übrigens keine der Ausgaben; Karlsruhe weist konsequent nur Spannen je Tabellenfeld aus.

Kurios am Rande: Der 2023 im Vorwort beworbene Online-Mietspiegelrechner der Stadt taucht im Heft 2025 nicht mehr auf.

Vom Buchstaben-Katalog zur Möblierungs-Erfassung

2017 / 2019
Die Gutachter-Buchstaben

Die Lagequalität kam als Buchstabe A–F direkt vom Gutachterausschuss in den Punktekatalog.

Neu bewertet
Grundlegend überarbeitetes Berechnungssystem (2017): Regression hinter Spannen-Tabellen
Typisch für diese Ära
2019 reine Index-Fortschreibung: amtlich +3,6 ProzentVier-Schritte-Einordnung: Baujahr, Lage, Ausstattung, GrößeSchutzgebühr 7 Euro plus 1,60 Euro Versand
2021 / 2023
Die L1-bis-L5-Ära

Fünf Lagetypen aus Makrolage (fünf Zentralitätszonen — inklusive der eigenen Zone „südöstlicher Stadtrand“) mal Mikrolage, adressscharf im Adressverzeichnis.

Neu bewertet
Lagetypen L1–L5 statt Buchstaben A–FBetrachtungszeitraum der Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert
Zählt nicht mehr
Direkte Gutachterausschuss-Buchstaben
Typisch für diese Ära
Die Stadt selbst warnt: „in seinen Ergebnissen mit denen früherer Mietspiegel nicht vergleichbar“2023 der Inflations-Mietspiegel: amtlich +9,5 Prozent auf alle Werte
2025
Die Auskunftspflicht-Erhebung

Lagetypen unverändert L1–L5 — aber die Datenbasis wächst auf rund 6.500 Wohnungen, erstmals mit gesetzlicher Auskunftspflicht nach dem Mietspiegelreformgesetz.

Neu bewertet
Möblierung als eigenes Ausstattungskriterium (amtlich: 0,60–1,95 €/m² Zuschlag)WG-Zuschlag amtlich beziffert (1,25–2,20 €/m²) — aber ausdrücklich kein Vergleichsmieten-Merkmal
Zählt nicht mehr
Der Online-Rechner aus dem Heft-Vorwort (2023 noch beworben, 2025 nicht mehr erwähnt)
Typisch für diese Ära
Hinterhaus wertet weiter AUF (+3 Punkte) — seit 2019 unverändert kuriosNeubau kennt kein „sehr einfach“: die unterste Ausstattungskategorie existiert dort nicht
Referenzfeld Altbau 60–90 m² (eigener Index, 2021 = 100)
— → 100 → 110 → 121
2017/19 → Umbau 2021 → 2025
Amtliche Fortschreibungssätze
+3,6 % (2019) → +9,5 % (2023) → Neuerhebung
2017/19 → Umbau 2021 → 2025
Garten-Abschlag beim Einfamilienhaus
−1 Punkt → −1 Punkt → −6 Punkte
2017/19 → Umbau 2021 → 2025
Eigene Auswertung der amtlichen Karlsruher Mietspiegel 2019–2025; wegen des Urheberrechtsvorbehalts der Stadt keine Wiedergabe der Spannen-Tabellen — nur amtlich publizierte Sätze und Fließtext-Werte, eigene Index-Rechnungen auf Spannenmitten und kuratierte Einzelbeispiele der Punktekataloge.

Die Kataloge wandern mit dem Markt: 2025 nahm Karlsruhe erstmals die Möblierung als eigenes Kriterium auf — amtlich beziffert mit 0,60 bis 1,95 €/m² Zuschlag. Auch der Zuschlag bei Vermietung an Wohngemeinschaften wurde erhoben (1,25 bis 2,20 €/m²), trägt aber den ausdrücklichen Vermerk, KEIN Merkmal der ortsüblichen Vergleichsmiete zu sein — wer ihn in einer Mieterhöhung ansetzt, zitiert den Mietspiegel falsch.

Und im Einfamilienhaus-Katalog hat sich der Zeitgeist gedreht: „Ohne Garten“ kostete 2019 nur einen Punkt, 2025 sind es sechs — während der fehlende Balkon von −9 auf −5 entschärft wurde. Der Garten ist in Karlsruhe amtlich wertvoller geworden als der Balkon.

Der Bestand dahinter: So wohnt Karlsruhe laut Zensus

Karlsruhe ist Mieterstadt: Nur 29,1 Prozent der Wohnungen gehören ihren Bewohnern — nicht einmal jede dritte. Die Durchschnittswohnung misst 85,1 m², die Zensus-Bestandsmiete lag im Mai 2022 bei 8,46 €/m² — badisch moderater als das schwäbische Stuttgart mit seinen 10,39 €.

85,1 m²
durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung
3,8
Räume je Wohnung im Schnitt
161.422
Wohnungen gesamt
29,1 %
Eigentümerquote — die Mehrheit wohnt zur Miete
49,6 %
heizen mit Zentralheizung
54,8 %
Energieträger Gas — die Wärmewende steht noch aus

Wohnungen nach Baujahr (Anteile)

vor 1919: 15,1 %, 1919–1948: 11,2 %, 1949–1978: 47 %, 1979–1990: 9,2 %, 1991–2000: 7,7 %, 2001–2010: 4,7 %, 2011–2019: 4,4 %, ab 2020: 0,6 %vor 191915,1 %1919–194811,2 %1949–197847 %1979–19909,2 %1991–20007,7 %2001–20104,7 %2011–20194,4 %ab 20200,6 %

Quelle: Zensus 2022 (Stichtag 15.05.2022), Zensusdatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder — Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.

Karlsruhe, das Umland und Deutschland: die Bestandsmieten im Vergleich

Wie teuer ist Karlsruhe wirklich? Der Zensus 2022 erlaubt den amtlichen Vergleich: Karlsruhe liegt bei 8,46 €/m² Bestandsmiete — Baden-Württemberg insgesamt bei 8,13 €, der Bund bei 7,28 €. Und im Umland (der Landkreis Karlsruhe) zeigt sich, wie viel Miete ein paar Kilometer ausmachen: Die größten Nachbarorte liegen zwischen 7,04 und 8,06 €/m².

Zensus-Bestandsmiete im Vergleich (€/m², Mai 2022)

Karlsruhe8,46 €Baden-Württemberg8,13 €Deutschland7,28 €
Kaltmiete der Nachbarorte (der Landkreis Karlsruhe)
OrtKaltmieteggü. Karlsruhe
Eggenstein-Leopoldshafen8,06 €−5 %
Ettlingen7,89 €−7 %
Stutensee7,87 €−7 %
Rheinstetten7,75 €−8 %
Bruchsal7,48 €−12 %
Pfinztal7,40 €−13 %
Bretten7,27 €−14 %
Waghäusel7,04 €−17 %

Nachbarorte = die acht Umlandgemeinden mit dem größten Wohnungsbestand; Umland-Abgrenzung: der Landkreis Karlsruhe. Quelle: Zensus 2022, Tabellen 4000W-0004 (Durchschnittliche Nettokaltmiete) und 4000W-1008 (Wohnungsbestand), Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0. Bestandsmieten aller bestehenden Mietverhältnisse zum Stichtag — nicht die Angebotsmieten aktueller Inserate und nicht die ortsübliche Vergleichsmiete des Mietspiegels.

Vier Schritte zum wirksamen Erhöhungsschreiben

  1. Schritt 1
    Vergleichsmiete berechnen

    Die vier Einordnungsschritte durchgehen: Baujahresklasse, Lagetyp laut Adressverzeichnis, Ausstattungspunkte, Größenklasse — unser Rechner übernimmt das.

  2. Schritt 2
    Grenzen und Fristen prüfen

    15 % Kappung in drei Jahren (bis 31.12.2026), 15 Monate seit Einzug bzw. letzter Erhöhung, ein Jahr zwischen zwei Erhöhungsverlangen.

  3. Schritt 3
    Schreiben formgerecht zustellen

    Textform genügt, Begründung mit dem Mietspiegel, alle Mieter des Vertrags als Empfänger.

  4. Schritt 4
    Zustimmung abwarten

    Der Mieter hat bis zum Ende des übernächsten Monats Zeit; die neue Miete gilt ab dem dritten Monat nach Zugang.

Als Mieter prüfen Sie dieselben Punkte in Gegenrichtung: Stimmen Baujahresklasse, Lagetyp Ihrer Adresse und die Punktzählung? Wurde die Spannenmitte oder ein begründeter Wert angesetzt — und die Kappungsgrenze eingehalten? Unser Mieter-Check rechnet das kostenlos nach. Zum Mieter-Check →

Wann der Mietspiegel nicht gilt — und was dann

Der Karlsruher Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen; für Fertigstellungen nach April 2024 liegen keine Werte vor. Einfamilienhäuser haben eine Zwitterstellung: Teil II liefert für sie Orientierungswerte nach derselben Methode, ist aber ausdrücklich „nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels“ — als alleinige Begründung nach § 558a BGB taugt er darum nur eingeschränkt.

Wo der Mietspiegel nicht trägt, bleibt § 558a BGB erfüllbar: mit drei Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten. Bewährt hat sich, die Systematik als Orientierung zu nehmen und die Begründung formal auf Vergleichswohnungen zu stützen.

Ein ehrliches Fazit

Karlsruhe macht Mietspiegel-Handwerk: saubere Vier-Schritte-Systematik, adressscharfes Lageverzeichnis, ehrliche Warnungen vor falschen Vergleichen — und mit der Auskunftspflicht-Erhebung 2025 die bisher breiteste Datenbasis. Die Botschaft der neuen Zahlen ist unbequem für Schnäppchenjäger: Billig wohnen wird in Karlsruhe am schnellsten teurer.

Für die Praxis zählt: aktuelles Adressverzeichnis, Spannenmitte als Ausgangspunkt, Abweichungen begründen. Wer so rechnet, bekommt einen Betrag, der hält — und behält den 31.12.2026 im Blick, an dem die BW-Kappungsgrenze auf dem Prüfstand steht.

Mieterhöhungsschreiben für Karlsruhe erstellen

Nach dem aktuellen Mietspiegel Karlsruhe berechnet — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Schreiben für Karlsruhe anfordern

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Karlsruhe laut Mietspiegel?

Der Mietspiegel nennt keine stadtweite Durchschnittsmiete — er weist ausschließlich Spannen je Tabellenfeld aus. Zur Einordnung: Unser Altbau-Referenzfeld verteuerte sich von 2021 bis 2025 um 21 Prozent (eigene Ableitung); die Zensus-Bestandsmiete lag im Mai 2022 bei 8,46 €/m².

Wie berechne ich die ortsübliche Vergleichsmiete für meine Wohnung?

In vier Schritten: Baujahresklasse bestimmen, Lagetyp L1–L5 im Adressverzeichnis nachschlagen, Ausstattungskategorie über den Punktekatalog ermitteln, Größenklasse wählen — das ergibt ein Spannenfeld; die Stadt empfiehlt die Spannenmitte als Ausgangspunkt. Unser Rechner führt durch genau diese Rechnung.

Wo finde ich den Lagetyp meiner Adresse?

Im Adressverzeichnis in Anlage 2 des amtlichen Mietspiegel-PDFs — dort ist jede Karlsruher Adresse einem Lagetyp L1 bis L5 zugeordnet, gebildet aus Zentralitätszone (Makrolage) und Gutachterausschuss-Daten (Mikrolage).

Was hat sich mit dem Mietspiegel 2025 geändert?

Es war die erste Erhebung mit gesetzlicher Auskunftspflicht (Mietspiegelreformgesetz) — rund 6.500 Wohnungen Datenbasis. Neu aufgenommen wurde die Möblierung als Ausstattungskriterium; unsere Auswertung zeigt zudem, dass vor allem das Billigsegment deutlich aufgewertet wurde.

Zählt der WG-Zuschlag bei einer Mieterhöhung?

Nein. Der Mietspiegel 2025 beziffert zwar einen Zuschlag bei Vermietung an Wohngemeinschaften (amtlich 1,25–2,20 €/m²), stellt aber ausdrücklich klar, dass er KEIN Merkmal der ortsüblichen Vergleichsmiete ist — in einem Erhöhungsverlangen nach § 558 BGB hat er nichts verloren.

Wie stark darf die Miete in Karlsruhe steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, aber höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren — die BW-Kappungsgrenzen-Verordnung vom 16.12.2025 gilt bis zum 31.12.2026 (das Mietspiegel-PDF zitiert noch die Vorgänger-VO). Zudem: frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung, ein Jahr Abstand zwischen zwei Erhöhungsverlangen.

Gilt in Karlsruhe die Mietpreisbremse?

Ja, seit dem 4. Juni 2020 (aktuelle BW-Verordnung vom 16.12.2025, bis 31.12.2026): Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Gilt der Mietspiegel für mein vermietetes Einfamilienhaus?

Nur eingeschränkt: Teil II des Mietspiegels liefert Orientierungswerte für Einfamilienhäuser nach derselben Berechnungsmethode, ist aber ausdrücklich nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels. Für ein Erhöhungsverlangen empfiehlt sich zusätzlich die Begründung über Vergleichswohnungen.

Quellen & Methodik

Wegen des Urheberrechtsvorbehalts der Stadt Karlsruhe („Vervielfältigungen und Veröffentlichungen jeder Art … bleiben der Stadt Karlsruhe vorbehalten“) geben wir keine Spannen-Tabellen wieder — zitiert werden nur amtlich publizierte Sätze (Fortschreibungen +3,6 %/+9,5 %, Fließtext-Werte wie der Möblierungszuschlag), eigene Index- und Prozent-Rechnungen auf Spannenmitten über die vier Ausgaben sowie kuratierte Einzelbeispiele der Punktekataloge mit Quellenangabe; das Rechenbeispiel nutzt frei erfundene Werte. Zensus-Daten unter Datenlizenz Deutschland 2.0. Kappung/Bremse nach den baden-württembergischen Verordnungen vom 16.12.2025 (bis 31.12.2026) — das Mietspiegel-PDF selbst zitiert noch die Vorgänger-Verordnungen.

Stand: 17.7.2026 · Automatisiert geprüfte Daten, redaktionell aufbereitet — keine Rechtsberatung. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Das könnte Sie interessieren