Mietspiegel Kaiserslautern: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Der Mietspiegel Kaiserslautern (Ausgabe 2021, einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB) weist je nach Baujahr und Wohnungsgröße Mediane von 4,87 bis 8,37 €/m² nettokalt aus — Datenstand ist der Erhebungsstichtag 1. Februar 2020, die Werte sind also bewusst konservativ (Quelle: Stadt Kaiserslautern). Ein neuer qualifizierter Mietspiegel ist angekündigt; die Stadt plant die Anerkennung für August 2026. Bis dahin bleibt die Ausgabe 2021 das offizielle Begründungsmittel: Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Kaiserslautern plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.
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Wohnen und Mieten in Kaiserslautern: die Lage vor Ort
Kaiserslautern hat 101.486 Einwohner (Stand 31.12.2023, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz) auf 140 km² — und einen Mietspiegel, der gleich mehrere Eigenheiten hat, die es in anderen Städten so nicht gibt. Erstens kennt er keine Wohnlagen: Weder Lageklassen noch ein Straßenverzeichnis existieren; Lagefaktoren („viel Verkehr" als Minus, „Naherholungsgebiet unmittelbar erreichbar" als Plus) fließen nur qualitativ in die Einordnung innerhalb der Spanne ein. Zweitens differenziert er bei Altbauten bis 1969 nach Einbauküche — eine 80-bis-100-m²-Wohnung dieser Baualtersklasse hat mit Einbauküche einen Median von 6,36 €/m², ohne 5,63 €/m². Drittens führt er Appartements in einer eigenen Tabelle, deren Quadratmetermieten (Mediane mit Küche 8,58 bis 9,82 €/m²) deutlich über denen normaler Wohnungen liegen — kleine, komplett ausgestattete Einheiten sind in Kaiserslautern das teuerste Segment pro Quadratmeter. Und viertens nimmt er Mietverhältnisse mit Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus — ein Kaiserslauterer Spezifikum.
Das Preisniveau der Tabellen ist moderat: Die Mediane der Wohnungstabelle reichen von 4,87 €/m² (Altbau bis 1969, über 120 m², ohne Einbauküche) bis 8,37 €/m² (Baujahr 2010 und später), jeweils nettokalt zum Stichtag 1. Februar 2020. Aktuelle Angebotsmieten auf Immobilienportalen liegen deutlich darüber (Portalauswertungen nennen für 2026 etwa 9 bis 10 €/m² — Angebots-, keine Bestandsmieten und keine amtlichen Werte). Genau diese Lücke macht den Datenstand zum Thema: Der Mietspiegel 2021 bildet das Mietniveau von Anfang 2020 ab und ist als Begründungsmittel damit eher konservativ. Der angekündigte qualifizierte Mietspiegel (Anerkennung laut Stadt für August 2026 geplant, Befragung mit Rücklauffrist 03.05.2026 abgeschlossen) dürfte das Niveau neu vermessen — ob er erstmals Wohnlagen einführt, ist offen.
Wie haben sich die Mieten in Kaiserslautern entwickelt?
Eine belastbare Zeitreihe über die Mietspiegel-Ausgaben hinweg gibt es für Kaiserslautern derzeit nicht — aus einem einfachen Grund: Der Mietspiegel erschien erstmals 1994, wurde 1997, 2002 und 2008 fortgeschrieben und 2021 komplett neu aufgestellt, aber die Altausgaben sind online nicht verfügbar, und die Ausgabe 2021 weist keinen gesamtstädtischen Durchschnittswert aus, nur Feld-Mediane (4,87 bis 8,37 €/m², Stichtag 01.02.2020). Wir zeigen deshalb bewusst kein Entwicklungs-Chart mit geschätzten Werten. Erkennbar ist die Struktur des Marktes trotzdem: Die 2/3-Spannen der Tabellenfelder sind breit — typischerweise rund 30 bis 45 % des Medianwerts (eigene Berechnung aus den Tabellen des Mietspiegels 2021) —, Ausstattung und Zustand entscheiden in Kaiserslautern also stark über die konkrete Miete. Mit dem qualifizierten Mietspiegel 2026 beginnt voraussichtlich eine echte Zeitreihe: Für qualifizierte Mietspiegel schreibt § 558d BGB die Anpassung nach zwei und die Neuerstellung nach vier Jahren vor.
Belege aus dem Mietspiegel Kaiserslautern
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Kaiserslautern geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Kaiserslautern: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Kaiserslautern ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
Kappungsgrenze in Rheinland-Pfalz: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Kaiserslautern laut Mietspiegel?
Der Mietspiegel Kaiserslautern 2021 weist je nach Baujahr und Wohnungsgröße Mediane von 4,87 bis 8,37 €/m² nettokalt aus (Wohnungen mit Bad/Dusche und Etagen- oder Sammelheizung); Appartements liegen mit Küche bei 8,58 bis 9,82 €/m². Datenstand ist der Erhebungsstichtag 1. Februar 2020 — aktuelle Angebotsmieten liegen deutlich darüber. Einen gesamtstädtischen Durchschnittswert nennt der Mietspiegel nicht.
Ist der Mietspiegel Kaiserslautern noch gültig?
Ja. Der Mietspiegel 2021 (in Kraft seit 01.11.2021) hat kein Ablaufdatum und bleibt als einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB ein zugelassenes Begründungsmittel für Mieterhöhungen — bis der angekündigte qualifizierte Mietspiegel anerkannt ist. Zu beachten: Die Werte bilden das Mietniveau zum 01.02.2020 ab und sind damit eher konservativ.
Wann kommt der neue Mietspiegel für Kaiserslautern?
Die Stadt Kaiserslautern lässt derzeit einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB extern erstellen; die Befragung von Mietern und Vermietern lief bis zum 03.05.2026, die Anerkennung in der Arbeitsgruppe ist für August 2026 geplant (Quelle: Stadt Kaiserslautern, Stand Juli 2026). Danach gilt der gesetzliche Turnus: Anpassung nach zwei, Neuerstellung nach vier Jahren.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Kaiserslautern ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB). Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt nicht: Kaiserslautern ist in der Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz vom 13.09.2024 nicht enthalten — und war es auch in der Vorgängerverordnung von 2019 nie.
Gilt in Kaiserslautern die Mietpreisbremse?
Nein. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 16.09.2025 (gültig 08.10.2025–31.12.2029) umfasst nur Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer, Worms, den Rhein-Pfalz-Kreis und den Landkreis Alzey-Worms — Kaiserslautern gehört nicht dazu. Bei Neuvermietung ist die Miete daher nicht auf 10 % über der Vergleichsmiete begrenzt.
Ist der Mietspiegel Kaiserslautern ein qualifizierter Mietspiegel?
Nein. Die Ausgabe 2021 ist laut Broschüre der Stadt ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB. Vermieter müssen seine Werte daher nicht in jedem Erhöhungsverlangen mitteilen; als Begründungsmittel nach § 558a BGB ist er trotzdem zugelassen. Ein qualifizierter Mietspiegel soll nach Planung der Stadt im August 2026 anerkannt werden.
Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Kaiserslautern nicht?
Nicht für Sozialwohnungen (preisgebundener Wohnraum), Dienstwohnungen, Einfamilienhäuser und Mietverhältnisse mit Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte. Appartements (ein Wohnraum, Küche nicht separat) haben eine eigene Tabelle mit eigenen Werten. Vorausgesetzt ist außerdem die übliche Ausstattung: Bad oder Dusche plus Etagen- oder Sammelheizung.
Gibt es Wohnlagen im Mietspiegel Kaiserslautern?
Nein. Der Mietspiegel Kaiserslautern 2021 kennt keine Lageklassen, keine Wohnlagenkarte und kein Straßenverzeichnis — die Tabelle unterscheidet nur nach Baualtersklasse und Wohnungsgröße (bei Altbauten bis 1969 zusätzlich nach Einbauküche). Lagefaktoren wie Verkehrslärm oder nahe Naherholung fließen nur qualitativ in die Einordnung innerhalb der Spanne ein.