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Mietspiegel Ingolstadt: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Ingolstadt weist für eine Standardwohnung von rund 70 m² in normaler Lage einen Basiswert von etwa 7,80 €/m² nettokalt aus (qualifizierter Mietspiegel 2025, VPI-Fortschreibung des Mietspiegels 2023 um +6,45 %; Quelle: Stadt Ingolstadt). Einen amtlichen Gesamt-Durchschnitt oder Median über alle Wohnungen veröffentlicht die Stadt Ingolstadt nicht — der Mietspiegel liefert nur eine Flächentabelle plus prozentuale Zu- und Abschläge, aus denen sich der Wert jeder konkreten Wohnung berechnet. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine bestimmte Ingolstädter Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung in Ingolstadt plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

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Wie bewertet der Mietspiegel Ingolstadt die Wohnlage?

Der Mietspiegel Ingolstadt kennt drei Wohnlage-Stufen, die als prozentualer Zu- oder Abschlag auf die Basismiete wirken: einfache Wohnlage −4 %, normale Wohnlage ±0 % und gute Wohnlage +12 % (Quelle: Stadt Ingolstadt, Mietspiegel 2025). Anders als in vielen Städten enthält die Broschüre dabei weder eine Wohnlagenkarte noch ein Straßenverzeichnis — die Einstufung einer konkreten Adresse ergibt sich nicht aus einem amtlichen Verzeichnis, sondern muss im Einzelfall begründet werden. Der Spielraum zwischen bester und einfachster Lage beträgt damit rund 16 Prozentpunkte.

Wie wird die Miete in Ingolstadt berechnet (Regensburger Modell / DOMUS)?

Der qualifizierte Mietspiegel Ingolstadt beruht auf dem „Regensburger Modell", einem multiplikativ-additiven Regressionsverfahren, ausgewertet von der DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH (2023 noch als Analyse & Konzepte immo.consult GmbH). Die Berechnung läuft in zwei Stufen: Tabelle 1 liefert je nach Wohnfläche (25–160 m²) einen Basiswert in €/m²; darauf werden die prozentualen Zu- und Abschläge aus Tabelle 2 für Baujahr, Beschaffenheit, Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage addiert. Der €/m²-Verlauf ist U-förmig: Kleine Wohnungen (25 m² ≈ 11,03 €/m²) und sehr große (150–160 m² ≈ 7,66 €/m²) kosten pro Quadratmeter mehr als mittelgroße (97–124 m² ≈ 7,54 €/m²). Um den so ermittelten Wert liegt eine ortsübliche Spanne von −21 % bis +20 %.

Wie hoch ist die Kappungsgrenze in Ingolstadt?

Bestandsmieten in Ingolstadt dürfen innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt der bundesweiten 20 %). Ingolstadt ist in der Bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 (Anlage Nr. 1.1.1) als Gebiet mit abgesenkter Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB ausgewiesen; die Verordnung ist am 01.01.2026 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2029 (Quelle: Bayer. GVBl. Nr. 24/2025 S. 718). Dieselbe Verordnung ordnet für Ingolstadt auch die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) und eine verlängerte Kündigungssperrfrist von 10 Jahren nach Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 577a BGB) an.

Belege aus dem Mietspiegel Ingolstadt

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Ingolstadt geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Ingolstadt — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Ingolstadt — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Ingolstadt: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Ingolstadt ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Bayern: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Ingolstadt laut Mietspiegel?

Die Stadt Ingolstadt veröffentlicht keinen amtlichen Durchschnitts- oder Medianwert über alle Wohnungen. Als Orientierung dient der Basiswert einer Standardwohnung von rund 70 m² in normaler Lage: etwa 7,80 €/m² nettokalt (qualifizierter Mietspiegel 2025). Der Wert einer konkreten Wohnung ergibt sich aus der Flächentabelle (25–160 m²) plus prozentualen Zu- und Abschlägen für Baujahr, Ausstattung, Modernisierung und Lage; die Basiswerte reichen von 7,54 €/m² (97–124 m²) bis 11,03 €/m² (25 m²).

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Ingolstadt ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Ingolstadt maximal 15 % innerhalb von drei Jahren. Ingolstadt ist in der Bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 (Anlage Nr. 1.1.1) als Gebiet mit abgesenkter Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB ausgewiesen; außerhalb solcher Gebiete gelten 20 %.

Gilt in Ingolstadt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Ja. Die Bayerische Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 führt Ingolstadt in Anlage Nr. 1.1.1 als Gemeinde mit abgesenkter Kappungsgrenze (Quelle: Bayer. GVBl. Nr. 24/2025 S. 718). Bestandsmieten dürfen daher innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen. Die Verordnung ist am 01.01.2026 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2029.

Bis wann gilt die 15-%-Kappungsgrenze in Ingolstadt?

Die 15-%-Kappungsgrenze gilt in Ingolstadt bis zum 31.12.2029. Die Bayerische Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 ist am 01.01.2026 in Kraft getreten und tritt zum 31.12.2029 außer Kraft (§ 2 MiSchuV). Ob die abgesenkte Grenze danach verlängert wird, entscheidet der bayerische Verordnungsgeber gegen Ende der Laufzeit.

Gilt in Ingolstadt die Mietpreisbremse?

Ja. Ingolstadt gehört zur Gebietskulisse der Bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 (Anlage Nr. 1.1.1, § 556d BGB), in Kraft seit 01.01.2026 und gültig bis 31.12.2029. Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, mit den gesetzlichen Ausnahmen (z. B. Neubau ab Oktober 2014, umfassende Modernisierung). Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB in laufenden Mietverhältnissen ist die Mietpreisbremse nicht maßgeblich.

Ist der Mietspiegel Ingolstadt ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, nach § 558d BGB. Er wurde 2023 wissenschaftlich auf Basis einer Stichprobe von 10.000 mietspiegelrelevanten Haushalten erstellt (Erhebungsstichtag 01.12.2022) und von Mieterverein Ingolstadt, Haus- & Grundbesitzerverein sowie per Stadtratsbeschluss vom 17.10.2023 anerkannt. Die aktuelle Ausgabe 2025 ist eine VPI-Fortschreibung des Mietspiegels 2023 um +6,45 % (§ 558d Abs. 2 BGB). Seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Ingolstadt nicht?

Der Mietspiegel Ingolstadt gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum mit einer Wohnfläche von 25 bis 160 m². Er weist die Netto-Kaltmiete ohne Betriebskosten aus und erfasst keine Zuschläge für Garage oder Möblierung. Ausgenommen sind unter anderem preisgebundener (geförderter) Wohnraum sowie Wohnungen außerhalb der Flächengrenzen von 25–160 m².

Warum nennt der Mietspiegel Ingolstadt keine Durchschnittsmiete?

Weder die Bürger-Broschüre noch der Fortschreibungsbericht der Stadt Ingolstadt weisen einen Gesamt-Durchschnitt oder Median über alle Wohnungen aus. Der Mietspiegel ist als Regressionsmodell aufgebaut: Er liefert eine Flächentabelle mit Basiswerten (€/m² je Wohnungsgröße) und prozentuale Zu- und Abschläge, aus denen die Vergleichsmiete jeder konkreten Wohnung individuell berechnet wird. Der oft genannte Wert von rund 7,80 €/m² ist der Basiswert einer 70-m²-Standardwohnung in normaler Lage, kein publizierter Stadtdurchschnitt.