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Mieterhöhung in Freiburg: Mit dem Mietspiegel 2025/26 zum korrekten Betrag — Schritt für Schritt

Sie wollen die Miete erhöhen — oder prüfen, ob die Erhöhung Ihres Vermieters stimmt. Freiburg gehört zu den teuersten und transparentesten Mietspiegel-Städten des Landes: Alle Ausgaben seit 2015 stehen kostenfrei im Netz, die Durchschnittsmiete ist amtlich dokumentiert — inklusive des 18,7-Prozent-Schocks von 2021 und einer Spannen-Korrektur mitten in der Laufzeit. Dieser Artikel führt Sie durch die Rechnung, die neuen Geo-Lageklassen und zehn bewegte Jahre Freiburger Mietgeschichte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der qualifizierte Mietspiegel 2025/26 gilt vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 — eine Neuerhebung mit 3.087 mietspiegelrelevanten Datensätzen (EMA-Institut).
  • Die amtliche Durchschnittsmiete stieg von 7,75 €/m² (2015) auf 10,81 €/m² (2025) — knapp 40 Prozent in zehn Jahren, mit einem 18,7-Prozent-Sprung allein bei der Neuerhebung 2020.
  • Die Rechnung: Basis aus der Matrix Wohnfläche × Baujahr, dann Prozent-Zu- und -Abschläge — die Wohnlage kommt seit 2025 geobasiert aus den Klassen S0 bis S4.
  • Erhöhungen sind auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt (Kappungsgrenzen-VO Baden-Württemberg, bis 31.12.2026); bei Neuvermietung gilt die Mietpreisbremse.
  • Erstmals gilt der Mietspiegel 2025/26 auch für Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften — und erstmals zählen energetische Merkmale.
Amtliche Ø-Miete
10,81 €/m²
2023: 10,01 €/m²
Art
Qualifiziert
§ 558d BGB, seit 2015 online
Gültig
bis 31.12.2026
seit 01.01.2025
Spanne
±20 %
2021 noch ±5 %!
Kappungsgrenze
15 %
BW-VO, bis 31.12.2026
Mietpreisbremse
Ja
BW-Kulisse, bis 31.12.2026
Archiv
6 Ausgaben
kostenfrei seit 2015/16
Geltungsbereich
20–150 m²
seit 2025 inkl. Häuser

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Matrix plus Prozente: So rechnet der Mietspiegel 2025/26

Freiburg hat sein System zur Ausgabe 2025/26 gestrafft: Tabelle 1 ist jetzt eine Matrix aus Wohnfläche und elf Baujahresklassen (von „bis 1918“ bis „2023–2024“) — sie liefert den Ausgangswert. Früher standen Basismiete und Baualters-Zuschlag getrennt; jetzt genügt ein Blick.

Auf diesen Ausgangswert wirken die Prozent-Zu- und -Abschläge der Tabelle 2: die geobasierte Lageklasse, Art und Beschaffenheit der Wohnung, Ausstattung und Modernisierung. Neu ist zweierlei: Erstmals konnten energetische Merkmale als signifikant nachgewiesen werden — und erstmals gilt der Mietspiegel auch für Mietwohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften. Es zählt wie immer nur, was der Vermieter stellt.

Ein Rechenweg-Beispiel mit einem frei erfundenen Basiswert — die echten stehen nur in der amtlichen Tabelle: Angenommen, die Matrix nennt für Ihre 75-m²-Wohnung von 1995 einen Wert von 11,00 €/m². Die Adresse liegt in Lageklasse S1 (−10 Prozent), dafür ist die Wohnung vollsaniert (deutlicher Zuschlag) — sagen wir netto +5 Prozent: 11,00 € × 1,05 = 11,55 €/m², mal 75 m² sind gut 866 € ortsübliche Vergleichsmiete.

Um das Ergebnis legt der Mietspiegel eine Zweidrittel-Spanne von ±20 Prozent — in ihr lagen bei der Erhebung die mittleren zwei Drittel der Mieten. Diese Spanne hat in Freiburg Geschichte (dazu unten): Noch 2021 betrug sie ±5 Prozent. Für Ihre Erhöhung zählt der errechnete Betrag.

Wer Wohnfläche, Baujahr, Lageklasse und Ausstattung kennt, kommt in Minuten zum korrekten Betrag — die Stadt bietet dafür auch einen kostenfreien Online-Rechner an, und unser Rechner oben führt durch dieselbe Systematik.

Klein zahlt fast das Dreifache

Der Kleinwohnungs-Effekt ist in Freiburg so ausgeprägt wie kaum irgendwo: Die kleinste Neubau-Kombination der Matrix (20 m², Baujahr 2023/24) liegt fast beim Dreifachen der amtlichen Durchschnittsmiete von 10,81 €/m² — eigene Auswertung der Tabellenstruktur; die Werte selbst stehen in der amtlichen Broschüre.

Für Mieter kleiner Wohnungen heißt das: Auch scheinbar drastische Quadratmeterpreise können mietspiegelkonform sein. Für Vermieter: Das richtige Matrix-Feld ist bares Geld — und die Baujahresklasse zählt gleich mit.

Von Stadtteil-Zonen zu Geo-Klassen: Freiburgs dritte Lage-Reform

Kaum eine Stadt hat ihr Lage-System so oft umgebaut: Bis 2019 galten fünf Wohnlagenzonen auf Stadtteilebene — klassifiziert schlicht nach der durchschnittlichen Miethöhe des Stadtteils, von +10 Prozent (unter anderem Neuburg, Oberau, Rieselfeld und Vauban) bis −13 Prozent (unter anderem Weingarten und die Tuniberg-Orte). 2021 übernahmen sieben Lageklassen nach der Karte des Gutachterausschusses (bis +15 Prozent).

  • Drei Lage-Systeme in zehn Jahren: Stadtteil-Zonen (bis 2019), Gutachterausschuss-Lageklassen (2021–2024), geobasierte Klassen S0–S4/TH0–TH2 (seit 2025).
  • Das heutige System ist ein Abschlagsmodell: beste Lagen ±0, schwächste −16 Prozent.
  • Kurios in der aktuellen Ausgabe: Ein Hinterhaus bringt +7 Prozent — ein Penthouse nur +1.
  • Und der Balkon? Steht amtlich in der Tabelle der Merkmale „ohne signifikanten Einfluss auf die Nettokaltmiete“.
Stadtteilkarte mit Lage-Einstufung laut MietspiegelAltstadtBetzenhausenBrühlEbnetGünterstalHaslachHerdernHochdorfKappelLandwasserLehenLittenweilerMooswaldMundenhofMunzingenNeuburgOberauOpfingenRieselfeldSankt GeorgenStühlingerTiengenVaubanWaldseeWaltershofenWeingartenWiehreZähringen
Stadtteil antippen oder überfahren: heute keine Stadtteil-Zonen mehr — die Lageklasse S0–S4 wird für jede Adresse geobasiert ermittelt.
Stadtteilgrenzen: ODbL — © OpenStreetMap-Mitwirkende. Einstufungen: Mietspiegel Freiburg (Wohnlagenzonen auf Stadtteilebene bis 2019; seit 2025/26 geobasierte Lageklassen S0–S4).

Seit 2025/26 wird die Lage geobasiert erhoben: Klassen S0 bis S4 für das Stadtgebiet plus TH0 bis TH2 für Tuniberg und Hochdorf — jetzt als Abschlagssystem gedacht: Die guten Lagen S3/S4 stehen bei ±0, S1 bekommt −10 Prozent, die Tuniberg-Klassen bis −16 Prozent. Wer wissen will, wo seine Adresse steht, nutzt am besten den Online-Rechner der Stadt.

15 Prozent bis Silvester 2026 — der BW-Countdown läuft

Kappungsgrenze: 15 % bis 31.12.2026, danach 20 %15 %20 %*31.12.2026heute: Kappungsgrenzen-VO Baden-Württembergab 01.01.2027: gesetzliche Grenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
* falls das Land die Verordnung nicht verlängert. Maximale Erhöhung der Bestandsmiete innerhalb von drei Jahren.

Der errechnete Betrag ist die Obergrenze — erreicht wird er oft nur in Etappen. Freiburg liegt in der Gebietskulisse der Kappungsgrenzen-Verordnung Baden-Württembergs: Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen. Die Verordnung läuft am 31.12.2026 aus; verlängert das Land nicht, gelten danach 20 Prozent.

Dazu kommen die üblichen Fristen: Die neue Miete kann frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Erhöhung wirksam werden, und zwischen zwei Erhöhungsverlangen muss mindestens ein Jahr liegen.

Für Neuvermietungen gilt die Mietpreisbremse: Freiburg steht in der Ende 2025 verlängerten baden-württembergischen Gebietskulisse (bis 31.12.2026) — höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Broschüre selbst druckt dazu nur die Gesetzestexte ab; die konkrete Geltung ergibt sich aus der Landes-Verordnung.

Alle Details zur Kappungsgrenze in Baden-Württemberg

Der 18,7-Prozent-Schock — und die Spanne, die sich vervierfachte

2015: 7,75 €/m², 2017: 8,25 €/m², 2019: 8,56 €/m², 2021: 9,79 €/m², 2023: 10,01 €/m², 2025: 10,81 €/m²7,7520158,2520178,5620199,79202110,01202310,812025
+39,5 %

Anstieg der amtlichen Durchschnitts-Nettomiete pro m² zwischen den Ausgaben 2015 und 2025.

Freiburg dokumentiert seine Durchschnittsmiete in jeder Ausgabe — und die Serie hat es in sich: 7,75 €/m² (2015), 8,25 (2017), 8,56 (2019), dann der Schock der Neuerhebung 2020: 9,79 €/m², amtlich bezifferte +18,7 Prozent gegenüber 2016. Danach beruhigte sich die Kurve: 10,01 (2023) und 10,81 €/m² (2025) — insgesamt knapp 40 Prozent in zehn Jahren.

Die Ausgabe 2023/24 versteckt dabei eine bemerkenswerte Entscheidung: Statt der Index-Fortschreibung, die wegen der Energiekrise rechnerisch +10 Prozent bedeutet hätte, erhob die Stadt eine neue Stichprobe — Ergebnis: +2,2 Prozent. Wie Erlangen im selben Jahr verzichtete Freiburg damit freiwillig auf den Inflations-Mitnahmeeffekt.

Und dann ist da die Geschichte der Spanne: Bis 2021 druckte Freiburg Mini-Spannen von maximal ±5 Prozent. Mitten in der Laufzeit 2023/24 folgte die Korrektur — „aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse musste die Spanne neu berechnet werden“ — auf ±16 Prozent, seit 2025/26 gilt die Zweidrittel-Spanne von ±20 Prozent. Der Begründungsspielraum hat sich damit binnen zwei Jahren vervierfacht — für Vermieter wie Mieter der vielleicht wichtigste Systemwechsel der letzten Dekade.

Drei Reformen in zehn Jahren: Was in Freiburg zählt

2015–2019
Stadtteil-Zonen und Mini-Spannen

Fünf Wohnlagenzonen auf Stadtteilebene, klassifiziert nach der durchschnittlichen Miethöhe je Stadtteil: von +10 % (u. a. Neuburg, Oberau, Rieselfeld, Vauban) bis −13 % (u. a. Weingarten, Tuniberg-Orte).

Neu bewertet
Erster frei veröffentlichter qualifizierter Jahrgang (2015/16)
Typisch für diese Ära
Basismiete nur nach WohnflächePreisspannen von maximal ±5 %Vollerhebung alle vier Jahre, Index dazwischen
2021–2023/24
Lageklassen und Korrekturen

Sieben Lageklassen nach der Karte des Gutachterausschusses: ±0 % (einfach) bis +15 % (gehoben).

Neu bewertet
Lageklassen des Gutachterausschusses (2021)Fortschreibung per Stichproben-Neuerhebung statt Index (2023)Spannen-Korrektur mitten in der Laufzeit: ±5 → ±16 % (ab 01.03.2024)
Zählt nicht mehr
Stadtteil-Zonen
Typisch für diese Ära
Der 18,7-%-Schock der Neuerhebung 2020
2025/26
Geo, Energie und Häuser

Geobasiert erhobene Lageklassen S0–S4 und TH0–TH2 — als Abschlagssystem: S3/S4 ±0 %, S1 −10 %, Tuniberg/Hochdorf bis −16 %.

Neu bewertet
Matrix Wohnfläche × 11 BaujahresklassenEnergetische Merkmale erstmals signifikantErstmals Ein-/Zweifamilien-, Reihen- und DoppelhäuserKostenfreier Online-RechnerZweidrittel-Spanne ±20 %
Zählt nicht mehr
±16-%-Spannenmodell
Typisch für diese Ära
Hinterhaus +7 % — mehr als Penthouse (+1 %)Balkon: ohne signifikanten Einfluss
Amtliche Ø-Nettomiete
7,75 → 8,56 € → 9,79 → 10,01 € → 10,81 €
2015–2019 → 2021–2023 → 2025/26
Spanne um den Rechenwert
±5 % → ±5 → ±16 % (Korrektur) → ±20 %
2015–2019 → 2021–2023 → 2025/26
Wohnlage-Spreizung
+10 bis −13 % (Stadtteile) → 0 bis +15 % (7 Lageklassen) → 0 bis −16 % (geobasiert)
2015–2019 → 2021–2023 → 2025/26
Eigene Auswertung der sechs amtlichen Mietspiegel-Broschüren 2015/16–2025/26 der Stadt Freiburg; amtlich publizierte Eckwerte und kuratierte Einzelbeispiele, kein Abdruck der Tabellen (Urheberrechtsvorbehalt der Stadt).

Die Freiburger Mietspiegel-Geschichte ist eine Geschichte der Umbauten — und der Institute: GEWOS, dann F+B Hamburg, seit 2025 das EMA-Institut. Jede Neuerhebung brachte Reformen mit.

Die frühen Jahrgänge (2015–2019) wirkten aus heutiger Sicht fast naiv: Basismiete nur nach Wohnfläche, Stadtteil-Pauschalen für die Lage, Spannen von ±5 Prozent — als ließe sich ein angespannter Markt auf den halben Prozentpunkt genau vermessen.

2021 kam die erste große Korrektur (Lageklassen, 18,7-Prozent-Anpassung), 2023 die zweite (Stichprobe statt Index, Spannen-Neuberechnung). Die Ausgabe 2025/26 ist die reifste: Matrix mit elf Baujahresklassen, geobasierte Lage, signifikante Energie-Merkmale, Häuser im Geltungsbereich — und Kuriositäten wie dem Hinterhaus-Zuschlag von +7 Prozent, während der Balkon amtlich für insignifikant erklärt wurde.

Wer seine letzte Erhöhung noch mit Stadtteil-Zone und ±5-Prozent-Spanne gerechnet hat, rechnet heute in einem anderen Mietspiegel. Der Blick in die aktuelle Ausgabe ist Pflicht.

Der Bestand dahinter: So wohnt Freiburg laut Zensus

Freiburg ist Mieterstadt mit Häuschen-Rand: 80,8 m² misst die Durchschnittswohnung, nur gut ein Viertel gehört den Bewohnern. Die Zensus-Bestandsmiete von 9,74 €/m² (Mai 2022) lag schon damals nur einen Euro unter der heutigen amtlichen Durchschnittsmiete — der Markt im Breisgau bleibt einer der engsten im Südwesten.

80,8 m²
durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung
3,5
Räume je Wohnung im Schnitt
117.784
Wohnungen gesamt
27,6 %
Eigentümerquote — die Mehrheit wohnt zur Miete
63 %
heizen mit Zentralheizung
61 %
Energieträger Gas — die Wärmewende steht noch aus

Wohnungen nach Baujahr (Anteile)

vor 1919: 10,7 %, 1919–1948: 7,7 %, 1949–1978: 42 %, 1979–1990: 11,7 %, 1991–2000: 11 %, 2001–2010: 7,9 %, 2011–2019: 7,5 %, ab 2020: 1,6 %vor 191910,7 %1919–19487,7 %1949–197842 %1979–199011,7 %1991–200011 %2001–20107,9 %2011–20197,5 %ab 20201,6 %

Einordnung: Der Zensus maß zum Stichtag 15.5.2022 über den gesamten Bestand eine Durchschnitts-Nettokaltmiete von 9,74 €/m² — der Mietspiegel 2025 weist als Durchschnitt der mietspiegelrelevanten Mieten 10,81 €/m² aus. Beide messen Verschiedenes (Gesamtbestand vs. mietspiegelrelevante Mieten), die Richtung ist aber eindeutig: Es geht aufwärts.

Quelle: Zensus 2022 (Stichtag 15.05.2022), Zensusdatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder — Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.

Freiburg im Breisgau, das Umland und Deutschland: die Bestandsmieten im Vergleich

Wie teuer ist Freiburg im Breisgau wirklich? Der Zensus 2022 erlaubt den amtlichen Vergleich: Freiburg im Breisgau liegt bei 9,74 €/m² Bestandsmiete — Baden-Württemberg insgesamt bei 8,13 €, der Bund bei 7,28 €. Und im Umland (die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen) zeigt sich, wie viel Miete ein paar Kilometer ausmachen: Die größten Nachbarorte liegen zwischen 6,71 und 9,34 €/m².

Zensus-Bestandsmiete im Vergleich (€/m², Mai 2022)

Freiburg im Breisgau9,74 €Baden-Württemberg8,13 €Deutschland7,28 €
Kaltmiete der Nachbarorte (die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen)
OrtKaltmieteggü. Freiburg im Breisgau
Gundelfingen9,34 €−4 %
Bad Krozingen8,94 €−8 %
Denzlingen8,59 €−12 %
Emmendingen7,96 €−18 %
Müllheim7,88 €−19 %
Breisach am Rhein7,76 €−20 %
Waldkirch7,56 €−22 %
Titisee-Neustadt6,71 €−31 %

Nachbarorte = die acht Umlandgemeinden mit dem größten Wohnungsbestand; Umland-Abgrenzung: die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen. Quelle: Zensus 2022, Tabellen 4000W-0004 (Durchschnittliche Nettokaltmiete) und 4000W-1008 (Wohnungsbestand), Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0. Bestandsmieten aller bestehenden Mietverhältnisse zum Stichtag — nicht die Angebotsmieten aktueller Inserate und nicht die ortsübliche Vergleichsmiete des Mietspiegels.

Mietpreisentwicklung, indexiert (2015 = 100)

Freiburg im Breisgau: amtliche Mietspiegel-Durchschnittsmiete · Baden-Württemberg/Deutschland: Destatis-Nettokaltmieten-Index

100110120130140201520172019202120232025Freiburg im Breisgau 139Baden-Württemberg 124Deutschland 117

Stadt-Linie nur zu Mietspiegel-Jahren (Punkte); Quelle Stadt: amtliche Durchschnittsmieten der Ausgaben (siehe Historie-Kapitel). Statistisches Bundesamt, GENESIS-Tabelle 61111-0020 (Index der Nettokaltmieten nach Bundesländern), Jahreswerte; Statistisches Bundesamt, GENESIS-Tabelle 61111-0004, VPI-Position CC13-041 (Wohnungsmieten/Nettokaltmieten), Jahresmittel der Monatsindizes (eigene Mittelung). Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0. Indexiert auf 2015 = 100 — Niveaus bleiben unvergleichbar, verglichen wird das Tempo.

Vier Schritte zum wirksamen Erhöhungsschreiben

  1. Schritt 1
    Vergleichsmiete berechnen

    Matrix-Feld aus Wohnfläche und Baujahr, Lageklasse geobasiert, Prozente für Ausstattung und Modernisierung — unser Rechner führt durch die Systematik.

  2. Schritt 2
    Grenzen und Fristen prüfen

    15 % Kappung in drei Jahren (bis 31.12.2026), 15 Monate seit Einzug bzw. letzter Erhöhung, ein Jahr zwischen zwei Erhöhungsverlangen.

  3. Schritt 3
    Schreiben formgerecht zustellen

    Textform genügt, Begründung mit dem Mietspiegel, alle Mieter des Vertrags als Empfänger.

  4. Schritt 4
    Zustimmung abwarten

    Der Mieter hat bis zum Ende des übernächsten Monats Zeit; die neue Miete gilt ab dem dritten Monat nach Zugang.

Als Mieter prüfen Sie dieselben Punkte in Gegenrichtung: Stimmen Matrix-Feld und Lageklasse? Bleibt die Forderung im Rahmen, und wurde die Kappungsgrenze eingehalten? Unser Mieter-Check rechnet das kostenlos nach. Zum Mieter-Check →

Wann der Mietspiegel nicht gilt — und was dann

Der Freiburger Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen im Stadtgebiet mit 20 bis 150 m² Wohnfläche — seit 2025/26 ausdrücklich auch in Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften. Heraus fallen preisgebundener Wohnraum, Wohnheime und möblierte Sonderfälle sowie Flächen außerhalb der Grenzen.

Wo der Mietspiegel nicht trägt, bleibt § 558a BGB erfüllbar: mit drei Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten. Bewährt hat sich, die Systematik als Orientierung zu nehmen und die Begründung formal auf Vergleichswohnungen zu stützen.

Ein ehrliches Fazit

Freiburg zeigt wie keine zweite Stadt, dass auch ein qualifizierter Mietspiegel ein lernendes System ist: Drei Lage-Reformen, eine Spannen-Korrektur mitten in der Laufzeit, der freiwillige Verzicht auf die Inflations-Fortschreibung — die Stadt arbeitet sichtbar an ihrer Präzision und stellt alles kostenfrei ins Netz.

Für die Praxis heißt das: Aktualität schlägt Erfahrung. Die Zahlen von vorgestern führen in Freiburg besonders schnell in die Irre — wer mit der Ausgabe 2025/26 und der richtigen Lageklasse rechnet, bekommt einen Betrag, der hält. Und der 31.12.2026 ist doppelt markiert: Dann enden Mietspiegel UND Kappungsgrenzen-Verordnung.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Freiburg laut Mietspiegel 2025/26?

Die amtliche durchschnittliche Nettomiete beträgt 10,81 €/m² (Ausgabe 2025/26). 2023 waren es 10,01 €/m², 2015 noch 7,75 €/m².

Wie berechne ich die ortsübliche Vergleichsmiete für meine Wohnung?

Ausgangswert aus der Matrix Wohnfläche × Baujahresklasse (Tabelle 1), darauf die Prozent-Zu-/Abschläge für Lageklasse, Ausstattung, Beschaffenheit und Modernisierung (Tabelle 2). Unser Rechner führt durch genau diese Rechnung; die Stadt bietet zudem einen kostenfreien Online-Rechner.

Was bedeutet die Spanne von ±20 Prozent?

In diesem Korridor um den errechneten Wert lagen bei der Erhebung die mittleren zwei Drittel aller Mieten. Bemerkenswert: Bis 2021 druckte Freiburg nur ±5 Prozent, ab März 2024 ±16 — die heutige Zweidrittel-Spanne ist Statistik, kein Verhandlungsspielraum.

Warum sprang die Durchschnittsmiete 2021 so stark?

Die Neuerhebung 2020 ergab amtliche +18,7 Prozent gegenüber 2016 (von 8,25 auf 9,79 €/m²) — die zwischenzeitlichen Fortschreibungen hatten den Markt unterzeichnet. Es ist der größte dokumentierte Sprung der Freiburger Serie.

Gilt der Mietspiegel für mein Einfamilienhaus?

Seit der Ausgabe 2025/26 ja: Erstmals kann die ortsübliche Vergleichsmiete auch für Mietwohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften bestimmt werden (20–150 m²).

Wie stark darf die Miete in Freiburg steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, aber höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren — die BW-Kappungsgrenzen-Verordnung gilt bis zum 31.12.2026. Zudem: frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung, ein Jahr Abstand zwischen zwei Erhöhungsverlangen.

Gilt in Freiburg die Mietpreisbremse?

Ja: Freiburg steht in der Ende 2025 verlängerten Gebietskulisse der baden-württembergischen Mietpreisbegrenzungsverordnung (bis 31.12.2026) — bei Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Zählt mein Balkon für die Miete?

Amtlich nein: Der Balkon steht in der Ausgabe 2025/26 in der Tabelle der Merkmale „ohne signifikanten Einfluss auf die Nettokaltmiete“. Ein Hinterhaus dagegen bringt +7 Prozent — der Mietspiegel folgt der Statistik, nicht der Intuition.

Quellen & Methodik

Alle Kennzahlen sind Eckwerte, die die Stadt Freiburg selbst in den Fließtexten ihrer Broschüren veröffentlicht (Ø-Nettomiete und Steigerungssätze je Ausgabe, Spannen, Lage-Prozente), oder eigene Auswertungen der Systematik über die sechs Ausgaben. Die Tabellenwerte des Mietspiegels geben wir nicht wieder — die Stadt behält sich Vervielfältigung und elektronische Speicherung ausdrücklich vor; Kurzzitate mit Quellenangabe. Die Ausgabe 2023/24 liegt als Scan vor und wurde per Texterkennung ausgewertet. Zensus-Daten unter Datenlizenz Deutschland 2.0; Kappung/Bremse nach den baden-württembergischen Verordnungen (Stand Ende 2025).

Stand: 17.7.2026 · Automatisiert geprüfte Daten, redaktionell aufbereitet — keine Rechtsberatung. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

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