Zum Inhalt springen
Mieterhöhung.deAnmelden

Mietspiegel Chemnitz: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Chemnitz zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Stadt: Die Nettokaltmiete der für den qualifizierten Mietspiegel 2025 erhobenen Wohnungen liegt im Mittel bei 5,69 €/m² (Median 5,51 €/m², Stichtag 1. Januar 2025; Quelle: Dokumentation zum Mietspiegel der Stadt Chemnitz 2025) — die Basismieten der Tabelle reichen von 5,11 €/m² für Bestandswohnungen der Baujahre 1970 bis 1990 bis 11,19 €/m² für kleine Neubauwohnungen ab Baujahr 2014. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — nach dem amtlichen Verfahren aus Basismiete und prozentualen Zu- und Abschlägen, mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung in Chemnitz plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

Mieterhöhungsschreiben für Chemnitz erstellen

Nach dem aktuellen Mietspiegel Chemnitz berechnet — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Schreiben für Chemnitz anfordern

Warum kein Sofort-Ergebnis?

Die Tabellenwerte des Mietspiegels Chemnitz dürfen wir ohne Freigabe des Herausgebers nicht online anbieten. Ihr Schreiben erstellen wir deshalb als gesonderten Service und senden es Ihnen am nächsten Werktag per E-Mail zu.

Alle Städte mit freigeschaltetem Rechner

Wie funktioniert der Mietspiegel Chemnitz 2025?

Der Mietspiegel der Stadt Chemnitz 2025 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB, der die ortsübliche Vergleichsmiete in drei Schritten ermittelt: Basismiete aus einer Tabelle mit 7 Baujahresklassen und 6 Wohnungsgrößenklassen ablesen, prozentuale Zu- und Abschläge für Ausstattung und Lage aufsummieren, dann die Spanne von −11 bis +10 Prozent um das Ergebnis bilden (Quelle: Mietspiegel der Stadt Chemnitz 2025, S. 7–8). Der Mietspiegel trat am 1. Juli 2025 in Kraft und wurde vom Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Chemnitz als Regressionsmietspiegel erstellt — auf Basis von 7.947 Wohnungen aus einer kombinierten Mieter- und Vermieterbefragung (3.735 Mieter-Datensätze, ergänzt um 41.000 Bestandsmieten der Wohnungswirtschaft) mit Erhebungsstichtag 1. Januar 2025. Anerkannt wurde er vom Mieterverein Chemnitz und Umgebung e. V. sowie den beiden Chemnitzer Haus-und-Grund-Vereinen; beratend wirkte das Amtsgericht Chemnitz mit.

Wohnen und Mieten in Chemnitz: die Lage vor Ort

Chemnitz ist mit 245.618 Einwohnern (Stand 31.12.2024, Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen) die drittgrößte Stadt Sachsens — und eine der günstigsten Großstädte Deutschlands: Laut Zensus 2022 lag die durchschnittliche Nettokaltmiete bei 5,26 €/m². Der Wohnungsmarkt ist entspannt; der Geltungsbereich des Mietspiegels umfasst 122.982 Wohnungen, davon standen zum Zensus-Stichtag 15. Mai 2022 16.128 leer (Quelle: Dokumentation zum Mietspiegel der Stadt Chemnitz 2025). Günstigste Baujahresklasse im Mietspiegel 2025 sind die Wohnungen der Jahre 1970 bis 1990 — vor allem Plattenbauten — mit Basismieten von 5,11 bis 5,85 €/m². Deutlich darüber liegt der Neubau ab Baujahr 2014 mit 8,33 bis 11,19 €/m²; kleine Neubauwohnungen unter 55 m² sind mit 11,19 €/m² mehr als doppelt so teuer wie vergleichbar große Bestandswohnungen der 1970er- bis 1980er-Jahre.

Wie stark sind die Mieten in Chemnitz gestiegen?

Die Mieten in Chemnitz steigen moderat: Zwischen den Erhebungsstichtagen 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 erhöhten sich die Basismieten laut Stadt Chemnitz durchschnittlich um 4,4 Prozent — dieser Satz wurde für den Mietspiegel 2024 auf alle Tabellenfelder des Mietspiegels 2022 angewandt (Quelle: Pressemitteilung der Stadt Chemnitz vom Januar 2024). Eine typische Bestandswohnung (Baujahr 1970–1990, 55 bis unter 70 m², durchschnittliche Ausstattung und Lage) zeigt die Entwicklung über die Ausgaben: 4,83 €/m² im Mietspiegel 2022, rechnerisch 5,04 €/m² nach der 4,4-Prozent-Anpassung 2024, 5,11 €/m² im Mietspiegel 2025 — ein Plus von rund 6 Prozent in drei Jahren. Am stärksten zogen die Neubaumieten an: Die höchste Basismiete stieg von 10,38 €/m² (Mietspiegel 2022, Neubau seit 2014) auf 11,19 €/m² im Mietspiegel 2025 (+7,8 Prozent). Chemnitz erstellt seinen qualifizierten Mietspiegel im gesetzlichen Rhythmus: Anpassung nach zwei Jahren, komplette Neuerstellung nach spätestens vier Jahren (§ 558d Abs. 2 BGB).

Gilt in Chemnitz die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent?

Nein. In Chemnitz dürfen Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). Die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung vom 10. Juni 2025 (SächsGVBl. 2025 Nr. 8, S. 230), die die Grenze auf 15 Prozent absenkt, benennt in § 1 ausschließlich die Landeshauptstadt Dresden und die Kreisfreie Stadt Leipzig als Gemeinden mit besonders gefährdeter Wohnungsversorgung — Chemnitz ist nicht erfasst. Die Verordnung gilt vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2027; auch die Vorgängerverordnungen seit 2015 haben Chemnitz nie einbezogen.

Gilt in Chemnitz die Mietpreisbremse?

Nein. Die Mietpreisbremse nach § 556d BGB, die Neuvertragsmieten auf höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt, gilt in Chemnitz nicht. Die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (in Kraft seit 1. Januar 2026, Geltung bis 30. Juni 2027) erfasst nur Dresden und Leipzig als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. Für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen nach § 558 BGB wäre die Mietpreisbremse ohnehin nicht maßgeblich — sie betrifft nur den Abschluss neuer Mietverträge.

Welche Besonderheiten hat der Mietspiegel Chemnitz?

Der Mietspiegel Chemnitz 2025 enthält grau markierte Tabellenfelder, deren Basismieten nicht die Vermutungswirkung eines qualifizierten Mietspiegels tragen: Für Wohnungen der Baujahre ab 2001 standen in mehreren Größenklassen weniger als die nach § 11 Abs. 2 Mietspiegelverordnung geforderten 30 Mieten je Feld zur Verfügung, diese Felder sind daher „nur im Sinne eines einfachen Mietspiegels“ verwendbar (Quelle: Mietspiegel der Stadt Chemnitz 2025, S. 8). Eine zweite Besonderheit: Chemnitz führt kein Wohnlagenverzeichnis mit kartierten Lagen — die Wohnlage fließt stattdessen über vier einfache Merkmale ein (Erdgeschoss/Souterrain −1 %, offene Bebauung +2 % bzw. Gewerbebebauung −3 %, niedrige Nachbarbebauung +1 %, geringe Lärmbelastung +2 %). Der größte einzelne Abschlag ist das Fehlen von Balkon, Loggia, Terrasse und Gartenanteil mit −7 Prozent; die größten Zuschläge sind Einbauküche und gehobene Sanitärausstattung (Handtuchwandheizkörper, zweites Bad oder Gäste-WC) mit je +5 Prozent.

Belege aus dem Mietspiegel Chemnitz

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Chemnitz geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Chemnitz — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Chemnitz — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Chemnitz: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Chemnitz ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Sachsen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Chemnitz laut Mietspiegel?

Die für den Mietspiegel der Stadt Chemnitz 2025 erhobenen Nettokaltmieten liegen im Mittel bei 5,69 €/m² (Median 5,51 €/m², Stichtag 01.01.2025). Die Basismieten der Tabelle reichen von 5,11 €/m² (Baujahr 1970–1990, 55 bis unter 70 m²) bis 11,19 €/m² (Neubau seit 2014, unter 55 m²); je nach Ausstattung und Lage kommen prozentuale Zu- oder Abschläge hinzu.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Chemnitz ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, maximal 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt in Chemnitz nicht: Die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung vom 10.06.2025 (SächsGVBl. 2025 Nr. 8, S. 230) erfasst nur Dresden und Leipzig.

Ist der Mietspiegel Chemnitz ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja. Der Mietspiegel der Stadt Chemnitz 2025 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen als Regressionsmietspiegel erstellt (§ 558d BGB), von den Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter anerkannt und trat am 01.07.2025 in Kraft. Er gilt als qualifizierter Mietspiegel zunächst bis zum 30.06.2027; danach muss er der Marktentwicklung angepasst werden. Ausnahme: Grau markierte Tabellenfelder (Baujahre ab 2001 in mehreren Größenklassen) sind nur im Sinne eines einfachen Mietspiegels verwendbar.

Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete in Chemnitz berechnet?

In drei Schritten nach dem amtlichen Verfahren des Mietspiegels der Stadt Chemnitz 2025: (1) Basismiete aus der Tabelle nach Baujahresklasse und Wohnungsgröße ablesen, (2) Prozentpunkte aller zutreffenden Zu- und Abschläge für Ausstattung und Lage aufsummieren und die Basismiete mit (1 + Summe/100) multiplizieren, (3) Spanne bilden: unterer Grenzwert = Ergebnis × 0,89, oberer Grenzwert = Ergebnis × 1,1. Alle Nettokaltmieten innerhalb dieser Spanne gelten als ortsüblich.

Gilt in Chemnitz die Mietpreisbremse?

Nein. Die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (in Kraft seit 01.01.2026, Geltung bis 30.06.2027) benennt nur Dresden und Leipzig als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt — Chemnitz ist nicht erfasst. Bei Neuvermietungen in Chemnitz ist die Miethöhe daher nicht durch § 556d BGB begrenzt; für Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen gelten die Grenzen des § 558 BGB.

Wie oft darf die Miete in Chemnitz erhöht werden?

Frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung darf ein neues Erhöhungsverlangen zugehen; die bisherige Miete muss zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert sein (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 BGB) oder gestiegener Betriebskosten (§ 560 BGB) zählen dabei nicht mit.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Chemnitz nicht?

Der Mietspiegel der Stadt Chemnitz 2025 gilt u. a. nicht für preisgebundenen (öffentlich geförderten) Wohnraum, Wohnraum zum betreuten Wohnen, untervermieteten Wohnraum, Gefälligkeitsmieten, Dienst- oder Werkswohnungen, gewerblich genutzte Wohnungen sowie Wohnraum in Studierenden- oder Jugendwohnheimen. Für Einfamilienhäuser kann er nach BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 17.09.2008, VIII ZR 58/08) herangezogen werden, wenn die geforderte Miete innerhalb der Spanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt.

Was bedeuten die grauen Felder im Mietspiegel Chemnitz?

Grau hinterlegte Felder der Basismietentabelle im Mietspiegel der Stadt Chemnitz 2025 enthalten nicht qualifizierte Mietpreise: Dort standen weniger als die nach § 11 Abs. 2 Mietspiegelverordnung geforderten 30 Mieten je Tabellenfeld zur Verfügung. Betroffen sind Wohnungen der Baujahre ab 2001 in mehreren Größenklassen. Diese Werte dürfen nur wie Angaben eines einfachen Mietspiegels (§ 558c BGB) verwendet werden — ohne die Vermutungswirkung des § 558d Abs. 3 BGB.