Zum Inhalt springen
Mieterhöhung.deAnmelden

Mietspiegel Brandenburg an der Havel: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Brandenburg an der Havel zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Stadt: Die Mittelwerte der Ausgabe 2026 reichen je nach Wohnlage, Gebäudezustand, Ausstattung und Wohnungsgröße von rund 4,83 €/m² (Lage 5, normaler Zustand/Ausstattung, große Wohnung) bis 10,66 €/m² (Lage 5, guter Zustand, große Wohnung), jeweils nettokalt (Quelle: Mietspiegel 2026 der Stadt Brandenburg an der Havel, qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB, gültig 30.06.2026 bis 29.06.2028). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg über die passende Tabellenzelle. Wer eine Mieterhöhung Brandenburg an der Havel plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

Mieterhöhungsschreiben für Brandenburg an der Havel erstellen

Nach dem aktuellen Mietspiegel Brandenburg an der Havel berechnet — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Schreiben für Brandenburg an der Havel anfordern

Warum kein Sofort-Ergebnis?

Die Tabellenwerte des Mietspiegels Brandenburg an der Havel dürfen wir ohne Freigabe des Herausgebers nicht online anbieten. Ihr Schreiben erstellen wir deshalb als gesonderten Service und senden es Ihnen am nächsten Werktag per E-Mail zu.

Alle Städte mit freigeschaltetem Rechner

Wohnen und Mieten in Brandenburg an der Havel: die Lage vor Ort

Brandenburg an der Havel ist mit 74.113 Einwohnern (Stand 31.12.2024, Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg) eine kreisfreie Stadt westlich von Potsdam. Anders als das Berliner und Potsdamer Umland gehört sie nicht zur Gebietskulisse der brandenburgischen Mieterschutz-Verordnungen: Weder die zum 1. Januar 2026 auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze noch die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gelten hier — beide erfassen nur die 36 Gemeinden im engeren Speckgürtel um Berlin und Potsdam (Quelle: Kabinettsbeschluss der Landesregierung Brandenburg vom 25.11.2025). Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB bleibt es in Brandenburg an der Havel daher bei der gesetzlichen Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren.

Welche Besonderheiten hat der Mietspiegel Brandenburg an der Havel?

Der Mietspiegel 2026 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Er wurde am 3. Juni 2026 von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter beschlossen, trat am 30. Juni 2026 in Kraft und ist bis zum 29. Juni 2028 gültig; Grundlage war eine Datenerhebung bei 3.973 Eigentümern mit Stichtag 1. Januar 2026 (Quelle: Mietspiegel 2026 der Stadt Brandenburg an der Havel). Er ist als Tabellenmietspiegel aufgebaut und differenziert nach vier Merkmalen: Lage, Gebäudezustand, Ausstattung und Wohnungsgröße. Neu ist 2026 das Lagemodell: Die fünf Wohnlagen (Lage 1–5) werden nicht mehr nach Quartieren, sondern per Clusterverfahren aus objektiven Standortmerkmalen gebildet — Zentralität (Entfernung zur Jahrtausendbrücke), Versorgung (Lebensmittelmärkte), Mobilität (ÖPNV-Anbindung) und Verkehrslärm. Die Zuordnung einer Adresse erfolgt über das Straßenverzeichnis in der Broschüre; einzelne Straßen sind je nach Hausnummer mehreren Lagen zugeordnet. Gebäudezustand „gut“ setzt Neubau ab Baujahr 2011 oder eine Komplettmodernisierung ab dem 1. Januar 2011 voraus, Ausstattung „gut“ die Grundausstattung (Bad/WC und Sammelheizung) plus mindestens zwei von sechs Sonderausstattungsmerkmalen. Jedes Tabellenfeld weist Mittelwert sowie Minimum und Maximum aus der mittleren 2/3-Spanne der Nettokaltmieten aus; die ortsübliche Vergleichsmiete ist die ausgewiesene Spanne. Felder mit weniger als 10 Mietwerten bleiben leer, mit * (15–29 Fälle) oder ** (10–14 Fälle) gekennzeichnete Felder sind nur bedingt aussagekräftig und nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels. Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum in Gebäuden mit drei und mehr Wohneinheiten; die nächste Ausgabe ist turnusgemäß 2028 zu erwarten.

Belege aus dem Mietspiegel Brandenburg an der Havel

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Brandenburg an der Havel geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Brandenburg an der Havel — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Brandenburg an der Havel — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Brandenburg an der Havel: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Brandenburg an der Havel ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Brandenburg: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Brandenburg an der Havel laut Mietspiegel?

Der Mietspiegel 2026 der Stadt Brandenburg an der Havel weist je nach Wohnlage, Gebäudezustand, Ausstattung und Wohnungsgröße Mittelwerte von rund 4,83 €/m² (Lage 5, normal, große Wohnung) bis 10,66 €/m² (Lage 5, guter Zustand, große Wohnung) aus, nettokalt. Ein typischer Standardfall (Lage 1, normaler Zustand und Ausstattung, 43–80 m²) liegt bei 6,03 €/m² im Mittel, Spanne 5,22 bis 7,22 €/m². Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die im jeweiligen Tabellenfeld ausgewiesene Spanne.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Brandenburg an der Havel ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und um höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 BGB). Die auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze gilt in Brandenburg an der Havel nicht: Die Stadt gehört nicht zur Gebietskulisse der brandenburgischen Kappungsgrenzenverordnung, die nur 36 Gemeinden im Berliner und Potsdamer Umland erfasst.

Gilt in Brandenburg an der Havel die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Nein. Zum 1. Januar 2026 hat das Land Brandenburg die Kappungsgrenze für 36 Gemeinden im Speckgürtel um Berlin und Potsdam auf 15 % in drei Jahren abgesenkt. Brandenburg an der Havel ist nicht Teil dieser Kulisse. Für Mieterhöhungen gilt hier daher die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB).

Gilt in Brandenburg an der Havel die Mietpreisbremse?

Nein. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt in Brandenburg nur in den 36 Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung vom Januar 2026 — Brandenburg an der Havel gehört nicht dazu. Bei einer Neuvermietung ist die Miethöhe daher nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt; die allgemeinen Grenzen des Wirtschaftsstrafgesetzes (Mietpreisüberhöhung) und des Strafgesetzbuchs (Mietwucher) gelten weiter.

Ist der Mietspiegel Brandenburg an der Havel ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja. Der Mietspiegel 2026 wurde als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und am 3. Juni 2026 von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt. Er ist im Mieterhöhungsverfahren das vorrangige Begründungsmittel und löst den Mietspiegel 2024 ab.

Wie lange gilt der Mietspiegel Brandenburg an der Havel 2026?

Der Mietspiegel 2026 trat mit der Veröffentlichung am 30. Juni 2026 in Kraft und ist bis zum 29. Juni 2028 gültig (Quelle: Mietspiegel 2026 der Stadt Brandenburg an der Havel). Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach zwei Jahren fortgeschrieben und alle vier Jahre neu erstellt; die nächste Ausgabe ist turnusgemäß 2028 zu erwarten.

Wie bestimme ich die Wohnlage meiner Wohnung?

Die fünf Wohnlagen (Lage 1–5) werden im Mietspiegel 2026 per Clusterverfahren aus objektiven Standortmerkmalen gebildet: Zentralität (Entfernung zur Jahrtausendbrücke), Versorgung (Lebensmittelmärkte in der Nähe), Mobilität (ÖPNV-Anbindung) und Verkehrslärm. Die konkrete Lageklasse einer Adresse ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis in der Broschüre — einzelne Straßen sind je nach Hausnummer mehreren Lagen zugeordnet.

Wie rechne ich die ortsübliche Vergleichsmiete in Brandenburg an der Havel aus?

In vier Schritten: 1. Wohnlage (Lage 1–5) über das Straßenverzeichnis bestimmen. 2. Gebäudezustand einordnen (normal oder gut). 3. Ausstattung einordnen (normal oder gut). 4. Größenklasse wählen (unter 43 m², 43 bis 80 m² oder über 80 m²). Das passende Tabellenfeld weist Mittelwert und Spanne in €/m² aus; multipliziert mit der Wohnfläche ergibt sich die monatliche Nettokaltmiete. Der Rechner auf dieser Seite übernimmt das automatisch.