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Mietspiegel Bayreuth: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Bayreuth 2026 weist die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Stadt aus: Die durchschnittliche Nettokaltmiete beträgt 8,24 €/m² (Quelle: Mietspiegeldokumentation der Stadt Bayreuth 2026). Der qualifizierte Mietspiegel gilt vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2028 für Wohnungen von 20 bis 150 m². Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg nach dem Punktesystem des Mietspiegels. Wer eine Mieterhöhung Bayreuth plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf — in Bayreuth gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren.

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Wohnen und Mieten in Bayreuth: die Lage vor Ort

Der Bayreuther Wohnungsmarkt ist der einer Universitätsstadt mit anhaltend hoher Nachfrage: Im Wintersemester 2025/26 waren 11.195 Studierende an der Universität Bayreuth eingeschrieben — gut 15 % der 72.940 Einwohner (Stand 31.12.2024, Bayerisches Landesamt für Statistik). Der Oberbürgermeister schreibt im Vorwort der Mietspiegelbroschüre 2026: „Die Nachfrage nach Wohnungen in unserer Universitätsstadt ist ungebremst." Dazu kommt Bayreuths Rolle als Arbeitsmarkt-Zentrum Oberfrankens (51.627 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zum 30.06.2025, Einpendleranteil 60,6 %) — und als Festspielstadt: 2026 feiern die Richard-Wagner-Festspiele im 1876 eröffneten Festspielhaus ihr 150-jähriges Jubiläum.

Der Mietspiegel Bayreuth 2026 ist ein Regressionsmietspiegel („Regensburger Modell"): Die Basis-Nettokaltmiete hängt ausschließlich von der Wohnfläche ab und reicht von 14,65 €/m² bei 20 m² bis zum Minimum von 7,72 €/m² bei 61–64 m² — kleine Wohnungen sind pro Quadratmeter also fast doppelt so teuer wie mittelgroße. Auf die Basis wirkt ein Punktesystem, bei dem 1 Punkt genau 1 % Zu- oder Abschlag bedeutet: vom Baujahr (−13 Punkte für 1949–1960 bis +26 Punkte für 2021–2025) über Modernisierungen, Einbauküche und Penthouse-Zuschlag bis zur Wohnlage.

Die Wohnlage wird straßen- und teils hausnummerngenau bewertet: Das Adressverzeichnis der Broschüre (S. 17–25) umfasst rund 900 Straßeneinträge mit Punktwerten von −16 (z. B. An der Wach, Almstraße) bis +13 (z. B. Alexanderstraße, Badstraße). Besonderheit beim Mieterschutz: Bayreuth steht in der Gebietskulisse der Bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 (gültig 01.01.2026 bis 31.12.2029) — damit gelten alle drei Instrumente zugleich: die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren, die Mietpreisbremse bei Neuvermietung und die zehnjährige Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in Eigentumswohnungen.

Wie stark sind die Mieten in Bayreuth gestiegen?

Die durchschnittliche Nettokaltmiete im Bayreuther Mietspiegel ist von 7,07 €/m² (2022) über 8,02 €/m² (2024, +13,4 %) auf 8,24 €/m² (2026, +2,7 %) gestiegen — binnen vier Jahren ein Plus von rund 17 % (Quelle: Mietspiegeldokumentation 2026, Tab. 4). Bemerkenswert: Einen qualifizierten Mietspiegel gibt es in Bayreuth überhaupt erst seit dem 1. Mai 2022; die Ausgabe 2026 ist bereits die zweite Neuerstellung und beruht auf Daten von 1.300 Wohnungen zum Stichtag 1. September 2025.

Die Spreizung des Marktes zeigt die Dokumentation 2026 ebenfalls: Bestandsmieten liegen im Schnitt bei 6,63 €/m², Neuvertragsmieten bei 9,11 €/m² — wer neu anmietet, zahlt also rund 37 % mehr als der Durchschnitt der Bestandsverträge. Der Mietspiegel wird zum 01.05.2028 mit dem Verbraucherpreisindex fortgeschrieben.

Belege aus dem Mietspiegel Bayreuth

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Bayreuth geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Bayreuth — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Bayreuth — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Bayreuth: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Bayreuth ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Bayern: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Bayreuth laut Mietspiegel?

Im Durchschnitt 8,24 €/m² nettokalt nach dem Mietspiegel 2026 (Quelle: Mietspiegeldokumentation der Stadt Bayreuth 2026). Die Basis-Nettokaltmiete richtet sich allein nach der Wohnfläche und reicht von 7,72 €/m² (61–64 m²) bis 14,65 €/m² (20 m²); Bestandsmieten liegen im Schnitt bei 6,63 €/m², Neuvertragsmieten bei 9,11 €/m².

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Bayreuth ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Bayreuth maximal 15 % in drei Jahren: Die Stadt steht in der Gebietskulisse der Bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 (gültig 01.01.2026 bis 31.12.2029); außerhalb solcher Gebiete gelten 20 %.

Gilt in Bayreuth die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Ja. Bayreuth ist in der Anlage der Bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 aufgeführt (Nr. 4.1.2, GVBl. Nr. 24/2025 S. 718). Die Verordnung ist am 01.01.2026 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2029; Bestandsmieten dürfen in dieser Zeit innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB).

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Verlangen zugehen; wirksam wird die neue Miete, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war.

Ist der Mietspiegel Bayreuth ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, nach § 558d BGB — erstellt vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung auf Basis von 1.300 Wohnungen (Erhebungsstichtag 01.09.2025) und vom Stadtrat der Stadt Bayreuth am 25.03.2026 anerkannt. Er gilt vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 und wird zum 01.05.2028 mit dem Verbraucherpreisindex fortgeschrieben.

Wie wird die Vergleichsmiete in Bayreuth berechnet?

Der Mietspiegel Bayreuth 2026 ist ein Regressionsmietspiegel: Die Basis-Nettokaltmiete hängt nur von der Wohnfläche ab (20–150 m²); darauf wirken Punkte für Baujahr, Wohnlage, Modernisierung und Ausstattung, wobei 1 Punkt 1 % Zu- oder Abschlag bedeutet. Um das Ergebnis liegt die ortsübliche Spanne von −19 % bis +20 %. Die Wohnlage ergibt sich aus dem Adressverzeichnis der Broschüre mit rund 900 Straßeneinträgen (−16 bis +13 Punkte).

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Bayreuth nicht?

Nicht für preisgebundene Wohnungen, Wohnungen unter 20 oder über 150 m² Wohnfläche, Wohnungen ohne Bad, WC oder Heizung, möblierte Wohnungen und Wohnheime. Er gilt nur für den freien Wohnungsmarkt der Stadt Bayreuth.

Gilt in Bayreuth die Mietpreisbremse?

Ja. Bayreuth gehört zur Gebietskulisse der Bayerischen Mieterschutzverordnung (01.01.2026 bis 31.12.2029): Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Zusätzlich gilt nach Umwandlung in Wohnungseigentum eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren (§ 577a BGB). Für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen ist die Mietpreisbremse nicht maßgeblich.