Mietspiegel Augsburg: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Der Mietspiegel Augsburg weist als durchschnittliche Nettokaltmiete 9,80 €/m² aus (Mietspiegel 2025, gültig vom 1. Dezember 2025 bis 30. November 2027; Quelle: Stadt Augsburg). Der Mietspiegel Augsburg ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB, vom Stadtrat am 27. November 2025 anerkannt. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — nach dem offiziellen Drei-Schritte-Schema aus Basis-Nettomiete (Wohnfläche und Baujahr) und prozentualen Zu- und Abschlägen, mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung in Augsburg plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf — inklusive der in Augsburg geltenden abgesenkten Kappungsgrenze von 15 Prozent.
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Seit wann hat Augsburg überhaupt einen Mietspiegel?
Augsburg hat erst seit dem 1. Dezember 2017 einen Mietspiegel — als eine der letzten deutschen Großstädte führte die Stadt ihn nach jahrzehntelanger Pause ein (Stadtratsbeschluss vom 30. November 2017). Der Mietspiegel 2025 ist bereits die fünfte Ausgabe seit 2017 und davon die dritte vollständige Neuerstellung; dazwischen lagen die Fortschreibungen 2019 und 2023 (Quelle: Stadt Augsburg, Mietspiegel-Broschüren 2017–2025). Für die Neuerstellung 2025 wurden im Sommer 2025 rund 11.000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt; von 6.329 Antworten flossen 2.645 in die Auswertung ein. Erstellt wurde der Mietspiegel Augsburg vom EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Regensburg) und vom Stadtrat am 27. November 2025 als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt.
Wie stark sind die Mieten in Augsburg gestiegen?
Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Augsburg ist laut den Mietspiegeln der Stadt von 7,27 €/m² (2017) auf 9,80 €/m² (2025) gestiegen — ein Plus von rund 35 Prozent in acht Jahren. Die Reihe der amtlichen Durchschnittswerte: 2017: 7,27 €/m² · 2019: 7,47 €/m² · 2021: 8,78 €/m² · 2023: 9,28 €/m² · 2025: 9,80 €/m² (jeweils durchschnittliche Nettomiete unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen; Quelle: Mietspiegel-Broschüren der Stadt Augsburg). Der Sprung von 2023 auf 2025 beträgt 5,3 Prozent. Auffällig ist die Preisstruktur nach Größe: Kleine Neubauwohnungen (20 bis unter 25 m², Baujahr 2020–2025) kosten laut Basistabelle des Mietspiegels 2025 im Schnitt 27,35 €/m², große Altbauwohnungen (140–150 m², Baujahr 1919–1948) nur 9,16 €/m².
Gilt in Augsburg die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent?
Ja. In Augsburg dürfen Bestandsmieten nach § 558 Abs. 3 BGB innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen (statt bundesweit 20 Prozent), denn die Stadt ist in der Gebietskulisse der Bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV) vom 16. Dezember 2025 enthalten (GVBl. 2025 S. 718; Anlage Ziffer 7.1.1; Geltung 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029). Die abgesenkte Kappungsgrenze gilt in Augsburg durchgängig mindestens seit dem 7. August 2019, als die Vorgänger-Mieterschutzverordnung (GVBl. 2019 S. 458) mit 162 bayerischen Gemeinden in Kraft trat; die neue Verordnung schloss zum 1. Januar 2026 nahtlos an. Auch die Mietpreisbremse nach § 556d BGB gilt in Augsburg: Bei Neuvermietung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen — ebenfalls befristet bis zum 31. Dezember 2029.
Wie funktioniert der Augsburger Mietspiegel — und was ist 2025 neu?
Der Mietspiegel Augsburg 2025 berechnet die ortsübliche Vergleichsmiete in drei Schritten: Basis-Nettomiete aus einer Tabelle mit 16 Wohnflächenklassen (20 bis 150 m²) und 12 Baujahresklassen (bis 1918 bis 2020–2025), danach prozentuale Zu- und Abschläge für Modernisierung, Wohnungstyp, Ausstattung und Lage, zum Schluss die Umrechnung auf die Wohnung (Quelle: Mietspiegel-Broschüre 2025 der Stadt Augsburg, Tabellen 1–3). Eine Vollmodernisierung bringt bis zu +21 Prozent, die Lage je nach Lageklasse zwischen +11 und −11 Prozent, eine junge Einbauküche +6 Prozent. Neu seit der Ausgabe 2025 ist die adressgenaue Lagebewertung: Statt der früheren Wohnbereichskarten ordnet ein Adressverzeichnis jeder Augsburger Adresse eine von sieben Lageklassen zu; das Verzeichnis steht unter augsburg.de/mietspiegel als PDF bereit. Die Zwei-Drittel-Spanne, innerhalb derer zwei von drei Mieten einer Wohnungsklasse liegen, beträgt in Augsburg im Schnitt ± 23 Prozent um die errechnete Vergleichsmiete.
Belege aus dem Mietspiegel Augsburg
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Augsburg geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Augsburg: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Augsburg ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Augsburg laut Mietspiegel?
Im Durchschnitt 9,80 €/m² nettokalt laut Mietspiegel 2025 der Stadt Augsburg (gültig 01.12.2025–30.11.2027). Je nach Wohnfläche und Baujahr reicht die Basis-Nettomiete von 8,02 €/m² (60–70 m², Baujahr 1919–1948) bis 27,35 €/m² (20–25 m², Baujahr 2020–2025); dazu kommen prozentuale Zu- und Abschläge für Ausstattung, Modernisierung und Lage.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Augsburg ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Die abgesenkte Kappungsgrenze gilt in Augsburg nach der Bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 (GVBl. 2025 S. 718) für Erhöhungen bis zum 31.12.2029; ohne Verlängerung der Verordnung gilt danach wieder die bundesweite Grenze von 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Gilt in Augsburg die Mietpreisbremse?
Ja. Augsburg ist in der Anlage der Bayerischen Mieterschutzverordnung (GVBl. 2025 S. 718) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt; bei Neuvermietung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete daher um höchstens 10 Prozent übersteigen (§ 556d BGB). Die Verordnung gilt vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029; die Mietpreisbremse galt in Augsburg auch schon seit dem 07.08.2019 nach der Vorgängerverordnung.
Ist der Mietspiegel Augsburg ein qualifizierter Mietspiegel?
Ja, nach § 558d BGB. Der Mietspiegel Augsburg 2025 wurde vom EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Regensburg) nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und vom Augsburger Stadtrat am 27.11.2025 anerkannt. Seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden, auch wenn sich der Vermieter auf ein anderes Begründungsmittel stützt.
Seit wann hat Augsburg einen Mietspiegel?
Erst seit dem 01.12.2017. Augsburg führte als eine der letzten deutschen Großstädte einen Mietspiegel ein (Stadtratsbeschluss vom 30.11.2017). Der Mietspiegel 2025 ist die fünfte Ausgabe seit 2017 und die dritte vollständige Neuerstellung; 2019 und 2023 waren Fortschreibungen.
Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Augsburg nicht?
Der Mietspiegel Augsburg gilt nur für nicht preisgebundene Mietwohnungen mit 20 bis 150 m² Wohnfläche. Nicht anwendbar ist er u. a. auf selbstgenutztes Eigentum, Wohnheime, gewerblich oder nur vorübergehend vermietete Wohnungen (z. B. Ferienwohnungen), überwiegend möblierte Wohnungen, mietfrei oder verbilligt überlassenen Wohnraum (z. B. Werkswohnungen) und Wohnraum in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung.
Wie wird die Wohnlage im Mietspiegel Augsburg bewertet?
Adressgenau über sieben Lageklassen: Lageklasse 1 bringt +11 Prozent auf die Basis-Nettomiete, Lageklasse 4 ist neutral, Lageklasse 7 bedeutet −11 Prozent. Die Zuordnung jeder Adresse steht im Adressverzeichnis zur Lageklassenzuordnung der Stadt Augsburg (Download unter augsburg.de/mietspiegel); der Online-Mietspiegel der Stadt übernimmt die Zuordnung automatisch.
Wie lange gilt der Mietspiegel Augsburg 2025?
Vom 01.12.2025 bis zum 30.11.2027. Nach dem gesetzlichen Turnus (§ 558d Abs. 2 BGB) ist der qualifizierte Mietspiegel alle zwei Jahre an die Marktentwicklung anzupassen und alle vier Jahre neu zu erstellen; turnusgemäß folgt Ende 2027 eine Fortschreibung der Neuerstellung 2025.