Mieterhöhung prüfen Mieterhöhung sofort prüfen

Mieterhöhung prüfen oder berechnen – schnell & einfach!Sie haben eine Mieterhöhung erhalten oder möchten eine Mieterhöhung durchsetzen?

Finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob eine Mieterhöhung zulässig ist – egal, ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Unsere Berechnung basiert auf dem aktuellen Mietspiegel Ihrer Stadt und den gesetzlichen Vorgaben.

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die Mieterhöhung

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Klarheit durch Expertise

Mehr Klarheit bei der Miete – fair & transparent

Mit unserer Expertise finden Vermieter heraus, wie viel sie rechtssicher erhöhen können, während Mieter prüfen, ob eine Erhöhung gerechtfertigt ist und sich gegebenenfalls wehren können.

Berechnung

Ist die Mieterhöhung gerechtfertigt?

Ermitteln Sie in wenigen Minuten online, ob eine Mieterhöhung rechtlich zulässig ist – einfach, transparent und zuverlässig.

Transparente und fehlerfreie Berechnung

Mieterhöhung durchsetzen oder prüfen

  • • Für Vermieter: Nutzen Sie unsere geprüften Vorlagen, um eine Mieterhöhung korrekt und rechtssicher durchzuführen.
  • • Für Mieter: Überprüfen Sie Ihre Mieterhöhung und setzen Sie sich bei unzulässigen Forderungen zur Wehr

Unser Versprechen

Sicherheit für beide Seiten

Egal, ob Sie eine Mieterhöhung umsetzen oder prüfen möchten – wir helfen Ihnen, auf der sicheren Seite zu bleiben und unnötige Streitigkeiten zu vermeiden.

Bewährt

Erfolgreich in über 1.000 Fällen

Unsere Berechnungen und Vorlagen erfüllen alle rechtlichen Anforderungen und helfen Mietern und Vermietern, ihre Interessen rechtssicher durchzusetzen.

Fair & transparent

Die richtige Miete finden

Mit unserer Berechnung stellen Sie sicher, dass die Miete fair und angemessen ist – weder zu hoch noch zu niedrig.

Akkurat

Exakte Berechnung der zulässigen Miete

Wir analysieren auf Basis des Mietspiegels und der geltenden Vorschriften, ob die Mieterhöhung rechtmäßig ist.

Anschreiben erstellen

Erfolgsaussichten

Mit unserem detaillierten Anschreiben erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Optimierung

Ihr Spielraum – Ihre Entscheidung

Wir zeigen Ihnen, welche Miete rechtlich möglich ist – Sie entscheiden, wie Sie weiter vorgehen.

Mietspiegel-Datenbank

Mieterhöhung in Sekunden prüfen oder berechnen

Dank unserer umfassenden Mietspiegel-Datenbank erhalten Sie sofort eine fundierte Einschätzung zur möglichen Mieterhöhung. Kein Warten, keine komplizierten Berechnungen – einfach, transparent und auf Knopfdruck!

Der Ablauf für Sie als Vermieter:

Sie möchten die Miete Ihres Mieters erhöhen

Sie sind sich nicht sicher, wie Sie dies berechnen sollen?

Sie haben Angst, dass das Mietverhältnis dadurch beschädigt wird?

Sie geben hier auf unserer Webseite alle Daten zu Ihrer Mietwohnung an

Anhand der Daten prüfen wir mit dem Mietspiegel Ihrer Stadt, was der zulässige Mietpreis ist

Wir stellen zudem sicher, dass weitere Kriterien eingehalten wurden (Kappungsgrenze, Zeit seit der letzten Mieterhöhung u.a.)

Sie erhalten sofort und kostenlos Ihr Ergebnis

Ist eine Mieterhöhung laut Mietspiegel nicht möglich? Dann sagen wir Ihnen, dass momentan leider keine Mieterhöhung möglich ist.

Ist eine Mieterhöhung möglich, teilen wir Ihnen die mögliche Höhe mit. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen in Echtzeit ein individuelles Schreiben für Ihren Mieter, in welchem auf alle notwendigen Punkte eingegangen wird

FAQ
Häufige Fragen zur Mieterhöhung
Um wie viel darf ich die Miete erhöhen?
Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (in angespannten Wohnungsmärkten nur 15 %) und muss sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren (§ 558 BGB). Eine schriftliche Begründung ist erforderlich, und der Mieter hat zwei Monate Zeit, zuzustimmen.
Wie häufig darf die Miete erhöht werden?
Eine Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung verlangt werden (§ 558 BGB). Zudem gilt eine Kappungsgrenze von 20 % (bzw. 15 % in angespannten Märkten) innerhalb von drei Jahren.
Wann darf ein Mieter die Mieterhöhung ablehnen?
Ein Mieter darf die Mieterhöhung ablehnen, wenn:

  • Die Kappungsgrenze überschritten wird (max. 20 % bzw. 15 % in angespannten Märkten innerhalb von 3 Jahren).
  • Formfehler vorliegen, z. B. fehlende Begründung oder falsche Berechnung.
  • Die Sperrfrist nicht eingehalten wurde, d. h. die letzte Erhöhung weniger als 15 Monate zurückliegt.
Was passiert, wenn der Mieter einer Mieterhöhung nicht zustimmt?
Wenn der Mieter einer rechtmäßigen Mieterhöhung nicht zustimmt, kann der Vermieter ihn auf Zustimmung verklagen (§ 558b BGB). Gewinnt der Vermieter die Klage, muss der Mieter die höhere Miete zahlen – auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem die Zustimmung fällig war.
Ist eine Mieterhöhung bei Eigentümerwechsel erlaubt?
Ja, aber ein Eigentümerwechsel allein rechtfertigt keine Mieterhöhung. Der neue Eigentümer tritt gemäß § 566 BGB ("Kauf bricht nicht Miete") in den bestehenden Mietvertrag ein und muss die gleichen Regeln für Mieterhöhungen einhalten wie der vorherige Vermieter.
Was ist die maximal zulässige Mieterhöhung?
Die maximal zulässige Mieterhöhung beträgt innerhalb von drei Jahren höchstens 20 % – in angespannten Wohnungsmärkten sogar nur 15 % (Kappungsgrenze nach § 558 BGB). Außerdem darf die Miete nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Wie berechne ich die ortsübliche Miete?
Die ortsübliche Miete wird anhand vergleichbarer Wohnungen in der gleichen Stadt oder Region berechnet. Dafür gibt es drei Methoden:

  • Mietspiegel: Falls vorhanden, gibt der qualifizierte Mietspiegel eine Orientierung über die durchschnittlichen Mieten für vergleichbare Wohnungen (Größe, Baujahr, Ausstattung, Lage).
  • Vergleichswohnungen: Es müssen mindestens drei vergleichbare Wohnungen genannt werden, die eine ähnliche Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung haben und deren Miete nicht älter als vier Jahre ist.
  • Sachverständigengutachten: Ein Gutachter kann die ortsübliche Vergleichsmiete professionell ermitteln, was bei Streitigkeiten hilfreich sein kann.
Wo bekomme ich eine Vorlage für eine Mieterhöhung?
Eine Vorlage für eine Mieterhöhung erhalten Sie hier auf dieser Webseite. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Anschreiben an Ihren Mieter. Sie erhalten das Schreiben sofort nach Eingabe Ihrer Daten. Es gibt keine Wartezeit.
Was ist eine Mieterhöhung nach 558 BGB?
Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ist eine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete.
Wie kann ich einen Mietpreis ermitteln?
Viele Städte veröffentlichen einen qualifizierten Mietspiegel, der ortsübliche Vergleichsmieten für verschiedene Wohnlagen, Baujahre, Größen und Ausstattungen angibt. Sollte es keinen qualifizierten Mietspiegel geben, benötigt man mindestens drei vergleichbare Wohnungen mit ähnlicher Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr, um diese als Referenz zu nutzen. Alternativ kann ein Sachverständigengutachten erstellt werden, was aber sehr zeit- und kostenintensiv ist.
Wie oft ist eine Mieterhöhung möglich?
Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ist frühestens alle 15 Monate möglich, da nach einer Erhöhung zunächst 12 Monate Wartezeit gelten und die neue Miete erst nach der dreimonatigen Ankündigungsfrist wirksam wird.
Muss eine Mieterhöhung 3 Monate vorher angekündigt werden?
Ja, eine Mieterhöhung, die sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert, muss laut §558 BGB dem Mieter mindestens drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich angekündigt werden.

Der Schutz Ihrer Privatsphäre steht für uns an erster Stelle.

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